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7 Artikel , 17.05.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


die tageszeitung Online, 17.05.2021:
Prozess gegen Neonazis in Thüringen / Deals mit den Tätern

Blick nach Rechts, 17.05.2021:
NSU 2.0 - der mutmaßliche Täter und sein politischer Kontext

Blick nach Rechts, 17.05.2021:
Machtkämpfe in der AfD

die tageszeitung Online, 17.05.2021:
Antisemitismus auf Anti-Israel-Demos / Hetze bald öfter strafbar

Mena-Watch, 17.05.2021:
Zwischen Recht und Terror gibt es keine Neutralität

MiGAZIN, 17.05.2021:
Bundespräsident Steinmeier / "Nichts rechtfertigt Bedrohung von Juden"

MiGAZIN, 17.05.2021:
Zentralrat der Juden / Kirchen müssen gegen antijudaistische Vorurteile angehen

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die tageszeitung Online, 17.05.2021:

Prozess gegen Neonazis in Thüringen / Deals mit den Tätern

2014 überfielen Neonazis eine Kirmes-Gesellschaft im thüringischen Ballstädt. Jetzt stehen sie erneut vor Gericht - und werden milde behandelt.

Konrad Litschko

Erfurt (taz). Es war ein konzertierter Angriff. Vermummt stürmte das gute Dutzend Neonazis spätnachts in den Saal des Ballstädter Kulturzentrums, prügelte auf die noch Anwesenden der Kirmes-Gesellschaft ein, auch als einige schon bewusstlos am Boden lagen. Nach nur zwei Minuten rannten die Angreifer zurück ins "Gelbe Haus", eine Neonazi-WG im Ort. Zurück blieben Scherben, Blutlachen und zehn teils schwer verletzte Menschen mit Platzwunden im Gesicht, Knochenbrüchen, ausgeschlagenen Zähnen.

Der Angriff vom 9. Februar 2014 löste wegen seiner Brutalität bundesweit Entsetzen aus. Das Erfurter Landgericht verurteilte elf Thüringer Rechtsextreme später zu Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren, vier wurden mangels Beweisen freigesprochen. Nur: Die Strafen mussten die Verurteilten nie antreten - weil der Bundesgerichtshof die Urteile im Mai 2020 aufhob, da diese mangelhaft begründet seien.

Am Montag nun sitzen die elf Neonazis, zehn Männer und eine Frau, deshalb erneut wegen des Ballstädt-Angriffs in Erfurt vor Gericht. Verhandelt wird diesmal allerdings nicht im Landgericht, sondern Corona-bedingt in der Messehalle. Vier Reihen braucht es, um die Angeklagten und ihre Anwälte unterzubringen, darunter auch Szene-Advokaten wie Wolfram Nahrath und Martin Kohlmann. Die Beschuldigten erscheinen mit Szene-Freunden, breitbeinig und selbstbewusst, mit rechtsextremen Tattoos bis ins Gesicht, die sie teils abkleben müssen. Einer trägt eine Jacke mit "Blood"-Aufdruck, zu deutsch "Blut". Blut, wie es auch in Ballstädt floss.

Drei der Angeklagten kommen diesmal allerdings in Handschellen, direkt aus der U-Haft: Thomas W., der den Angriff angeführt haben soll, André K. und Rocco B. Das Trio war Ende Februar mit fünf anderen festgenommen worden. Sie sollen noch während des ersten Prozesses die rechtsextreme Kameradschaft Turonen aufgebaut und später in großem Maßstab mit Drogen gehandelt sowie Geldwäsche und ein Bordell betrieben haben. Mitverhaftet wurde in dem Zuge auch einer der Verteidiger aus dem ersten Prozess: der Szene-Anwalt Dirk Waldschmidt, kurzzeitig auch mal Verteidiger des Lübcke-Mörders Stephan Ernst.

Die Anklage wird mit Gähnen quittiert

Den elf Beschuldigten wird am Montag nun erneut die Anklage verlesen, sie verfolgen es gelassen, einer gähnt, einer gräbt die Hände in die Hosentaschen. Eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung hätten sie in Ballstädt begangen, als selbst erklärte Vergeltung für ein zuvor eingeworfenes Fenster im "Gelben Haus". Der Steinwurf ist indes bis heute nicht aufgeklärt. Die Kirmes-Gesellschaft bestreitet, etwas damit zu tun zu haben. Und an dem Stein fand sich nur DNA von einem der Neonazis.

Die lange Verfahrensdauer wird jedenfalls strafmildernd für die Angeklagten wirken. Schon im Vorfeld gab es auf Anregung der Staatsanwaltschaft Gespräche über einen Deal: Geständnisse gegen Bewährungsstrafen. Dies setzt Richterin Sabine Rathemacher am Montag in die Tat um. Reihum bietet sie den Angeklagten nun Deals an, um den Prozess abzukürzen.

Der vielfach Vorbestrafte Marcus R. soll für ein Geständnis nun eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren bekommen statt der zuvor dreieinhalb Jahre Haft. Für die anderen sollen es höchstens 14 Monate auf Bewährung sein, für Tim H., der im ersten Verfahren Mitbeschuldigte belastete, nur 9 Monate.

Tim H. und Ariane S. lehnen den Deal ab, da sie eine Einstellung ihrer Verfahren wollen. Die anderen Angeklagten stimmen zu. Drei lassen ihre Geständnisse sofort durch ihre Anwälte verlesen: Pauschal räumen sie ihre Tatbeteiligung ein - das war’s. Was genau sie taten und wer noch mitmachte, wollen sie nicht sagen. Er habe damals einen Filmriss gehabt, erklärt ein Beschuldigter. Mit den anderen Angeklagten will er nach der Tat nichts mehr zu tun gehabt haben.

Die Deals seien nicht nachvollziehbar

Aber die Anwälte der Verletzten des Angriffs, die als Nebenkläger auftreten, intervenieren: Die Kurzgeständnisse seien nicht ausreichend. Und wer sich nicht erinnern könne, könne auch nichts gestehen. Ohnehin seien die Deals bei der Schwere der Gewalttaten nicht nachvollziehbar - insbesondere nicht für das Trio, dem schon wieder neue Straftaten vorgeworfen werden.

Die Nebenklage-Anwälte stellen im Fall Thomas W. und Marcus R. schließlich Befangenheitsanträge gegen alle Richterinnen, Richter. Gerade hier seien Bewährungsstrafen nicht verständlich, das vorgeschlagene Strafmaß wirke "willkürlich". Ihre Mandanten könnten nicht mehr auf die Unparteilichkeit des Senats vertrauen, es entstehe der Eindruck, das Verfahren soll "um jeden Preis" schnell beendet werden.

Die Verletzten des Angriffs hatten sich zuletzt vehement gegen Deals mit den Neonazis ausgesprochen: Die Angreifer hätten Tote in Kauf genommen, sie gehörten hinter Gitter. "Für die Betroffenen wäre es ein Schock, wenn es zu keinen adäquaten Strafen kommt", sagt ihr Anwalt Alexander Hoffmann. "Und für die Neonazis ein Sieg." Schon jetzt seien die Betroffenen "sehr enttäuscht", dass die Täter auch nach sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt seien. Einige Opfer lebten weiter in Ballstädt, würden den Angeklagten immer wieder üben Weg laufen und lebten damit in ständiger Bedrohung.

Am Montag fordern deshalb auch Unterstützerinnen, Unterstützer mit einer Kundgebung vor dem Gericht: "Kein Deal mit Nazis!" Zuletzt schon hatten die "Omas gegen Rechts" dem Thüringer Justizminister Dirk Adams (Grüne) knapp 45.000 Unterschriften mit derselben Forderung übergeben. Ein Urteil ist bisher für Juli geplant.

Bildunterschrift: Ein Angeklagter mit Fußfesseln vor Beginn der Neuauflage des Ballstädt-Prozesses in Erfurt.

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Blick nach Rechts, 17.05.2021:

NSU 2.0 - der mutmaßliche Täter und sein politischer Kontext

Mit Alexander M. steht wohl ein Einzeltäter hinter den Drohschreiben des "NSU 2.0". Auch wenn er wohl aus keiner rechtsextremistischen Organisation kam, bewegte er sich in einem derartigen diskursiven Kontext. Indessen sind auch noch wichtige Fragen offen.

Seit einigen Tagen ist bekannt, wer wohl "NSU 2.0" war. Unter dieser Bezeichnung wurden seit August 2018 diverse Droh-Mails verschickt, welche jeweils mit der Anspielung auf die mörderische rechtsterroristische Zelle unterschrieben waren. Es handelte sich insgesamt um 115 Schreiben an 32 Personen und 60 Institutionen, angereichert mit massiven Gewaltandrohungen. Empfängerinnen waren unter anderen die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die Schauspielerin Idil Baydar oder die Linken-Politikerin Janine Wissler.

Das Besondere der Drohschreiben bestand darin, dass sich in ihnen Anspielungen auf private Lebensumstände befanden. Dazu gehörte etwa die genaue Angabe einer privaten Wohnadresse, die so nicht öffentlich zugänglich war. Somit stellte sich die Frage, woher die beziehungsweise der Drohschreiber diese Informationen hatten beziehungsweise hatte. Gleichzeitig wurde bekannt, dass derartige Daten von Polizei-Computern abgerufen worden waren. Damit kam der Eindruck auf, dass der Gemeinte beziehungsweise die Gemeinten aus solchen beruflichen Kontexten kommen würde beziehungsweise würden.

Alexander M. als Einzeltäter

Diese Auffassung hat sich indessen als falsch herausgestellt, handelte es sich doch offenbar um einen Einzeltäter. Da diese Bezeichnung immer sehr schnell falsch verstanden wird, sei sie noch einmal kurz definiert. Es geht um die Bezeichnung für einen Handelnden, der bei der Durchführung seiner Taten allein agiert. Dies schließt weder aus, dass er eine Motivation dazu von außen erhielt, noch aus, dass er einer politischen Organisation angehörte. Die Formulierung ist ausschließlich auf die Handlung bezogen. Und nach jetzigem Erkenntnisstand ist auch "NSU 2.0" ein solcher Täter.

Es handelte sich dabei um einen allein stehenden 53-jährigen Langzeitarbeitslosen namens Alexander M., der offenbar keine größeren sozialen Kontakte hatte, dafür aber intensiv im Internet aktiv war. Über ihn sind nur wenige darüber hinausgehende Details bekannt: Alexander M. wurde bereits mehrfach verurteilt, für Beleidigung, Betrug oder Urkundenfälschung ebenso wie für Bedrohungen und Körperverletzungen. 1995 erhielt er eine dreieinhalbjährige Haftstrafe.

Diskursive Einbettung in rechtsextremistische Kontexte

Indessen betätigte Alexander M. sich offenbar nicht in rechtsextremistischen Kontexten, zumindest nicht mit formalen Mitgliedschaften in einem persönlichen Sinne. Die erwähnten Straftaten hatten alle einen unpolitischen Hintergrund. Auf ihn kamen die Polizeibehörden nur durch intensive Recherchen hinsichtlich seines Stils, der aus den vielen Drohschreiben hervorging und mit Internet-Einträgen abgeglichen werden konnte. Dabei fanden die Ermittler dann Gemeinsamkeiten mit einem Publizisten, der auf der muslimenfeindlichen Internet-Seite "PI-News" gelegentlich Statements hinterließ.

Dieser hatte noch einige kleinere andere "Fehler" begangen, sodass man auf Alexander M. kam. Ihm sind nahezu alle Merkmale eigen, die typisch für einen rechtsextremistischen Einzeltäter beziehungsweise Lone-Actor sind. Einerseits handelte er eigenständig ohne konkrete Einbettung in einen politischen Zusammenhang. Gleichwohl betätigte Alexander M. sich kommunikativ ebendort, wofür die Autorenschaft für "PI-News" spricht. Andererseits lebte er auch als privater Einzelgänger sozial isoliert.

Gewählte Feindbilder und Selbstbezeichnung

Gleichwohl agierte Alexander M. sehr wohl aus politischen Motiven heraus, ordnete er sich doch durch die gewählte Bezeichnung und die konkreten Feindbilder selbst dem rechtsextremistischen Lager zu. Demnach wollte er die individuelle Fortsetzung einer rechtsterroristischen Zelle sein, womit eine Legitimation von deren Taten verbunden war. Auch wenn Alexander M. nur mit Morden gedroht und sie nicht begangen hatte, bewegte er sich diskursiv in eben solchen Kontexten.

Welche rechtsextremistischen Internet-Seiten von ihm über "PI-News" besucht wurden, ist öffentlich nicht bekannt. Seine Autorenschaft ebendort steht aber auch hier für eine politische Einbettung. Diese ergibt sich aus der Auswahl der Empfänger seiner Schreiben, wobei es sich um Menschen mit Migrationshintergrund ebenso wie um Repräsentanten der politischen Linken handelte. Auch die dadurch zum Ausdruck kommenden Feindbilder sprechen für die ideologische Einbettung in die extremistische Rechte. Damit besteht demnach auch ein politischer Kontext.

Offene Fragen zur Weitergabe von Daten

Nach der Aufdeckung von Alexander M. als "NSU 2.0" löste sich auch der Verdacht auf, Mitarbeiter der Polizei seien in diesen Vorfall konkret verwickelt. Dies mag für eine aktive Beteiligung gelten, aber nicht hinsichtlich einer informationellen Zuarbeit. Denn Alexander M. hat die erwähnten Daten eigentlich nur aus Polizeikreisen erhalten können. Interesse verdient in diesem Zusammenhang, dass er auch wegen Amtsanmaßung verurteilt worden war, gab er sich doch mehrfach als Behördenvertreter aus.

Dies scheint ihm auch gegenüber bestimmten Polizeibeamten gelungen zu sein, lässt sich doch zunächst einmal nicht anders die Weitergabe der erwähnten Daten erklären. Auch wenn hier keine einzelnen Beamten in diesen Komplex verwickelt waren, erschreckt doch die offenkundige Leichtigkeit im erwähnten Vorgehen. Darüber hinaus waren bestimmte persönliche Daten gar nicht der Polizei bekannt, sodass Alexander M. noch von anderer Seite an Informationen herangekommen sein muss. Insofern bleiben zunächst noch viele Fragen offen.

Die vorstehende Darstellung und Einschätzung stützt sich auf die Presseberichte in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung und taz.

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Blick nach Rechts, 17.05.2021:

Machtkämpfe in der AfD

Von Rainer Roeser

Gleich drei Landesparteitage fanden am Wochenende statt. Und heute beginnt die Mitgliederbefragung zu den Spitzenkandidaten.

Es sind vorentscheidende Wochen im Richtungskampf der AfD. Bundesweit können die etwas mehr als 30.000 Mitglieder ab heute und bis kommenden Montag entscheiden, wer ihre Partei in den Wahlkampf im Spätsommer führen soll: Parteisprecher Tino Chrupalla und die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel oder das von Co-Parteichef Jörg Meuthen protegierte Duo Joana Cotar / Joachim Wundrak. Und auch in den meisten Bundesländern haben sich die diversen Flügel, Lager, Gruppen und Grüppchen längst in Position gebracht. In elf der 16 Bundesländer hat die Partei mittlerweile Kandidaten-Listen für den Bundestag aufgestellt, zuletzt am Wochenende in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern.

In NRW setzte sich AfD-Landeschef Rüdiger Lucassen beim Parteitag im südwestfälischen Siegen als Spitzenkandidat durch. 264 Delegierte stimmten für den Verteidigungspolitiker, der dem Bundestag bereits seit 2017 angehört, 230 für seinen Gegenkandidaten und Parlamentskollegen Harald Weyel. Hinter Weyel hatte sich eine höchst disparate Anhängerschaft versammelt. Auf einer der in den letzten Wochen und Monaten in der Partei kursierenden Empfehlungslisten für die Bundestagsplätze fand sich neben seinem Namen eine bunte Mischung: rabiate "Flügel"-Gegner neben glühenden "Flügel"-Anhängern. Beide Gruppen sind sich nur in einem einig: in der Gegnerschaft zu Lucassen. Die einen nehmen ihm nach wie vor übel, dass er im vorigen Dezember gemeinsam mit Björn Höcke auf einer Bühne stand. Die anderen können es nicht vergessen, dass es Lucassen war, der im Bündnis mit angeblich "Gemäßigten" in NRW einen "Flügel"-Vorstand verdrängte.

Und auch der Landeschef trug dazu bei, dass sich ganz neue Fronten bildeten. Noch beim vorletzten Bundesparteitag in Kalkar, als Bundessprecher Jörg Meuthen zum großen Scherbengericht gegen das radikalere Lager in der Partei angesetzt hatte, fand er lobende Worte für ihn. Nun, ein paar Tage vor dem Landesparteitag, veröffentlichte er Fotos, die ihn, um die Wette strahlend, mit Chrupalla und Weidel zeigen. Längst zerbrochen ist sein Bündnis mit jenen "Moderateren" im Landesverband, das ihn einst zum Vorsitzenden in NRW gemacht hatte.

Bundespolitische Kontinuität

Gegenkandidat Weyel kam zwar doch noch zum Zuge - am zweiten Veranstaltungstag setzte er sich bei der Abstimmung über den neunten Listenplatz gegen einen der Schwächsten aus der Riege der derzeitigen Bundestagsabgeordneten aus NRW durch. Doch unterm Strich überwiegen auf den am Wochenende gewählten ersten zwölf Listenplätzen eher Lucassen-Unterstützer.

Während sich in Nordrhein-Westfalen ganz neue und sehr verquere Fronten auftun, überrascht die AfD in Mecklenburg-Vorpommern durch ihre bundespolitische Kontinuität. Seit ihrer Gründung - und mit nur einer neunmonatigen Unterbrechung im Jahr 2014 - fungiert Leif-Erik Holm dort als einer der Landesvorsitzenden. Am Samstag wurde er erneut zum Spitzenkandidaten im Nordosten gewählt - und das sehr deutlich mit 188 gegen die 83 Stimmen, die auf zwei Gegenkandidaten entfielen. Auf der Liste folgen zwei Abgeordnete, die schon 2017 diese Plätze belegt hatten: der Rechtsanwalt Enrico Komning und die Sozialpolitikerin Ulrike Schielke-Ziesing.

Etappensieg für Holm

Bei aller Kontinuität, was das Personal für Berlin anbelangt: Auch in der AfD Mecklenburg-Vorpommern ringen "Flügel"-orientierte Teile der Partei um die Vorherrschaft. Der zweite Tag der Veranstaltung in Kemnitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) bewies es, als es um die Kandidaten bei der ebenfalls am 26. September stattfindenden Landtagswahl ging. Gleich zu Beginn der Listen-Aufstellung versuchte "Flügel"-Mann Ralph Weber dem Fraktionschef Nikolaus Kramer die Spitzenkandidatur streitig zu machen. Weber unterlag zwar mit 101 zu 133 Stimmen. Ein Ende der Auseinandersetzungen zwischen dem radikaleren Lager in der Partei und den sich "bürgerlicher" gebenden Kräften bedeutet das jedoch nicht.

Eher war es ein Etappensieg Holms. Doch nur die ersten zehn Plätze auf der Liste zur Landtagswahl konnte der Parteitag besetzen, die Kandidaten sind eher dem Lager des Landeschefs zuzurechnen. Weber, immerhin derzeit Parlamentarischer Geschäftsführer, ist nicht mehr dabei. Ab Platz elf erhielten sämtliche Bewerber mehr Nein- als Ja-Stimmen, was nun eine weitere Aufstellungsversammlung erforderlich macht.

High-Noon-Stimmung

Der Parteitag der niedersächsischen AfD fand am Samstagmittag in Braunschweig ein jähes Ende, ehe er so recht begonnen hatte. Gerade einmal den zwei Reden von Bundessprecher Chrupalla und Landeschef Jens Kestner hatten die Mitglieder lauschen können, als die Veranstaltung wegen Überfüllung der Halle abgebrochen werden musste.

In der AfD zwischen Harz und Nordsee herrscht High-Noon-Stimmung nach allem, was in den letzten Jahren und Monaten geschehen ist. 2018 hatte ein "gemäßigter" Vorstand unter Fraktionschefin Dana Guth die Macht übernommen. Dann, die Umfragen waren vom Spitzenwert zwölf Prozent auf die Hälfte gesunken, griff im vorigen Jahr ein "Flügel"-orientierter Vorstand unter Jens Kestner nach der Macht. Die Landtagsfraktion zerlegte sich. Guth und andere setzten sich zu den "Liberal-Konservativen Reformern" (LKR) ab, einer Partei, die Bernd Lucke ins Leben gerufen hatte und die sich nun als Sammelbecken unzufriedener Ex-AfDler anbietet. Bei einem folgenden Parteitag im Dezember 2020 wurden nicht wie erwartet Kestner und Co. als Bundestagskandidaten gewählt - stattdessen setzte sich eine Riege unter dem "Gemäßigten" Joachim Wundrak durch. Insbesondere aus "Flügel"-Kreisen freilich wird die Gültigkeit dieser Wahl angezweifelt.

"Ohne Betäubung schlachten"

Wie tief die Gräben mittlerweile sind, darüber gibt auch das Antragsbuch für den Parteitag Auskunft, speziell die Abwahl-Anträge, die in Braunschweig eigentlich hätten behandelt werden können. Kestner sollte abgewählt werden, forderten die Vorstands-Gegner, zudem die stellvertretenden Landesvorsitzenden Uwe Wappler und Stephan Bothe sowie ein einfaches Vorstandsmitglied. Wappler wurde unter anderem ein Schreiben zur Last gelegt, in dem er das Engagement des AfD-Bundestagsabgeordneten Wilhelm von Gottberg für die "Unterstützer der Verräterin Dana Guth" monierte. Wappler schrieb von Gottberg: "Bist Du auch ein Verräter und somit eine Schande für die AfD und für Deutschland?" Und dann fiel ihm eine mögliche Parallele ein: "Oberst Christian Ludwig von Kalckstein. Er war ein Verräter, der Preußen an den König von Polen ausliefern wollte." Der Große Kurfürst habe ihn hinrichten lassen. Wappler an von Gottberg: "Das hat er gut gemacht. Stehst Du in seiner Tradition?"

Wappler ist, was defizitäre Umgangsformen betrifft, offenbar kein Einzelfall in der Niedersachsen-AfD. Zum Rücktritt sollte mit einem weiteren Antrag Michael Thiermann aufgefordert werden, der stellvertretende Vorsitzende des Landeskonvents. Dem Antrag zufolge hatte er kurz vor einem Kreisparteitag in einem Chat geschrieben, man werde den dortigen Vorsitzenden fortan jeden Tag anschießen. Beim Parteitag, so fuhr Thiermann demnach fort, "schlachten wir ihn ohne Betäubung".

Inbegriff für Chaos

Die Kategorien des Verrats und der Vernichtung scheinen - ganz lagerübergreifend - das Denken und Handeln so mancher AfDler in Niedersachsen zu bestimmen. Beide Seiten sind zur Entscheidungsschlacht gerüstet. Entsprechend groß war der Andrang beim Parteitag: Mehr als 650 Mitglieder kamen - erstaunlich in einem Flächen-Landesverband, der nur noch 2.400 Mitglieder zählt. Ganze Busladungen voller Claquere hatten die verfeindeten Lager nach Braunschweig bringen lassen.

Doch in der Halle waren Corona-bedingt nur 650 Personen zugelassen. Da kaum ein angereistes Mitglied den Showdown verpassen wollte und auch die einander misstrauisch beäugenden Lager nicht bereit waren, zumindest personell etwas abzurüsten, war der Abbruch der Veranstaltung die logische Folge. Was bleibt? Erstens: Ein finanziell nicht auf Rosen gebetteter Landesverband hat einige zehntausend Euro sinnlos in den Sand gesetzt. Zweitens: Keines der Probleme ist gelöst. Drittens: Niedersachsens AfD bleibt der Inbegriff für Chaos.

Bildunterschrift: Abbruch, stundenlange Verzögerungen etc. - aus organisatorischer Sicht liefen die AfD-Parteitage chaotisch ab.

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die tageszeitung Online, 17.05.2021:

Antisemitismus auf Anti-Israel-Demos / Hetze bald öfter strafbar

Nach antisemitischen Äußerungen auf Anti-Israel-Demos fordern Politikerinnen, Politiker jetzt harte Strafen. Die Rechtslage gibt das auch her.

Christian Rath

Freiburg (taz). Das deutsche Strafrecht sanktioniert antisemitische Hetze heute schon in weitgehendem Maße. Eine Verschärfung gegen "beleidigende Hetze" ist unabhängig von den Ausschreitungen am Wochenende zusätzlich geplant. Am Samstag waren auf Demos, die sich gegen Israel wandten, antisemitische Parolen zu hören. Anlass für die Demos war der anhaltende Konflikt zwischen Israel und Palästinensern, der zur Zeit erneut eskaliert.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forderte nach den Demos vom Wochenende, mit "voller Härte" gegen antisemitische Hetze vorzugehen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: "Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes spüren." CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak betonte: "Antisemitischer Hass ist keine Meinung, sondern eine Straftat."

Natürlich sind Gewalttaten als Körperverletzung oder Sachbeschädigung strafbar. Wenn sie aus einer Demonstration heraus begangen wurden, handelt es sich um Landfriedensbruch. Aber auch Parolen können strafbar sein. Im Mittelpunkt steht dabei das Delikt der "Volksverhetzung", das auf eine Störung des öffentlichen Friedens abzielt und deshalb bei öffentlichen Handlungen wie Sprechchören auf Versammlungen vorrangig in Betracht kommt.

Die Volksverhetzung ist in Paragraf 130 im Strafgesetzbuch geregelt und enthält mehrere Unterfälle. So muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren rechnen, wer gegen bestimmte Gruppen (zum Beispiel "die Juden") zum Hass aufstachelt oder zu Gewaltmaßnahmen auffordert. Die bei Anti-Israel-Demos in London skandierte Aufforderung, jüdische Töchter zu vergewaltigen, wäre eine derartige Volksverhetzung.

Neues Delikt "Verhetzende Beleidigung"

Das gleiche Strafmaß droht, wenn eine Gruppe (wie "die Juden") beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird und damit gleichzeitig ihre Menschenwürde angegriffen wird. Das ist vor allem bei der Gleichsetzung mit Tieren oder Abfall relevant. Weitere Unterfälle der Volksverhetzung sind die Holocaust-Leugnung sowie Verharmlosung oder Billigung der NS-Herrschaft.

Soweit einzelne Personen angegriffen und beschimpft werden, kann eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegen. Hier droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

In den kommenden Wochen soll zudem eine Strafbarkeitslücke zwischen Volksverhetzung und Beleidigung geschlossen werden. Ausgelöst wurde sie durch eine Vielzahl antisemitischer E-Mails und Briefe, die regelmäßig an den Zentralrat der Juden oder jüdische Gemeinden geschickt werden. Diese sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die Tathandlung nicht öffentlich ist. Sie werden aber auch nicht als Beleidigung erfasst, weil niemand persönlich herabgewürdigt wird.

Ein neues Delikt namens "Verhetzende Beleidigung" soll nun solche hetzerischen E-Mails, Briefe und Anrufe strafbar machen. Zunächst sollten hier nur Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal geschützt werden. Die SPD und der Zentralrat der Juden setzten sich jedoch dafür ein, dass hier auch Hetze gegen Muslime erfasst wird.

Flaggen zu verbrennen ist erst seit 2020 strafbar

Ausländische Flaggen auf Demos zu zerstören oder zu beschädigen ist erst seit Anfang 2020 strafbar. Anlass dieser Strafverschärfung war das Verbrennen israelischer Flaggen bei Kundgebungen in Berlin.

Sogar erst seit wenigen Wochen gilt es ausdrücklich als strafverschärfend, wenn eine Straftat "antisemitisch" motiviert war. Das war allerdings eine eher symbolische Klarstellung, denn zuvor konnten antisemitische Taten bereits als "menschenverachtend" härter bestraft werden.

Verstöße gegen Strafgesetze können zu Geld- und Freiheitsstrafen, aber auch zur Auflösung von Versammlungen und dem Verbot von Vereinen führen. Im Einzelfall können sie sogar ausländerrechtliche Folgen wie eine Ausweisung haben.

Bildunterschrift: Hier wurde zur Bombardierung Tel Avivs aufgerufen: Pro-Palästina Demo in Berlin am 15. Mai.

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Mena-Watch, 17.05.2021:

Zwischen Recht und Terror gibt es keine Neutralität

Alexander Gruber

Nein, es geht nicht um vier Häuser. Nein, das ist kein Krieg zwischen Israel und Palästina. Und was ist eigentlich aus "Je suis … " geworden?

In diesen Tagen, in denen Israel wieder einmal gezwungen ist, sich zu verteidigen, kommt irgendwann der Punkt, an dem man der Medien überdrüssig wird, der Öffentlich-Rechtlichen ebenso wie der vermeintlich Sozialen.

Immer die gleichen Phrasen und Floskeln, je weniger Wissen, umso mehr Meinung. Ich bin die Wichtigtuer leid, die in in einer Woche vom Virologen zum Nahost-Experten umgesattelt haben; die Heuchler, die Tote nur dann beklagen, wenn sie Juden dafür verantwortlich machen können; die "Ich habe nichts gegen Juden, aber … "-Sager und die Juden-Hasser, die ihren Antisemitismus hinter "Israel-Kritik" verstecken.

Dennoch: auf ein paar Punkte sollten sich wenigstens Politik und öffentlich-rechtliche Medien verständigen können. Hier sind drei davon.

Vier Häuser und der Rechtsstaat

Dass ein Streit um das Eigentum von ein paar Häusern in irgendeiner Weise einen Angriff mit tausenden Raketen auslösen oder gar rechtfertigen könnte, ist dermaßen absurd, dass man nicht extra darauf eingehen muss. Historisch und politisch setzt Micha Danzig den Konflikt um Sheik Jarrah in den richtigen Kontext (hier auf Deutsch: www.mena-watch.com/was-ist-eigentlich-shimon-hatzadik), und Avi Bell und Eugene Kontorovich beleuchten in herausragender Klarheit den Fall und dessen Hintergrund auch aus juristischer Perspektive (hier auf Deutsch: www.mena-watch.com/fast-nichts-von-dem-was-sie-ueber-zwangsraeumungen-in-jerusalem-gehoert-haben-ist-wahr). Beide Texte seien hier nachdrücklich empfohlen.

Nicht nur in Israel müssen Mieter, die ihre Miete nicht bezahlen, ihre Wohnungen verlassen, und besetzte Häuser werden inzwischen sogar in Berlin geräumt. Nicht viel anders ist es in Sheik Jarrah. Bei den Häusern handelt es sich um einen Eigentumsstreit zwischen privaten Parteien. Eine internationale Affäre wird daraus nur, wenn man den Wunsch von Arabern, keine jüdischen Nachbarn zu haben, zu einem Menschenrecht erhebt, auf den sie einen Rechtsanspruch hätten, und den Israel auch noch durchsetzen soll, führen Bell und Kontorovich aus:

"Die Menschenrechtsgruppen, die dieses Thema vorantreiben, konzentrieren sich auf das Jüdischsein der Eigentümer. Ein Brief von 190 progressiven Gruppen erwähnt achtmal die jüdische Identität der Kläger, nennt sie siebenmal "Siedler" - eine andere Art zu sagen, dass sie Juden sind, die dort leben, wo Juden nicht erlaubt sind - und weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Eigentumsrechte der Kläger den "demographischen Charakter" Jerusalems verändern könnte.

J Street, eine linke jüdische Organisation, charakterisiert die Klagen als einen Versuch, "hauptsächlich palästinensische Nachbarschaften zu judaisieren", als ob die ethnische Zugehörigkeit der Nachbarn ein Grund sei, Juden ihr Eigentum wegzunehmen. … Die fabrizierte Kontroverse ist diesmal ein Versuch, Israel effektiv unter Druck zu setzen, um die ethnische Säuberung Jordaniens fortzusetzen - im Namen der Menschenrechte."

Nach dem Einmarsch der jordanischen Truppen in Ostjerusalem im Jahr 1948 wurden Tausende Juden vertrieben, deren Familien seit Jahrhunderten in der Stadt gelebt hatten. Die Besatzer verwüsteten das alte jüdische Viertel der Altstadt, sie zerstörten 58 Synagogen, manche davon Jahrhunderte alt, und nutzten die verbliebenen als Vieh- und Hühnerställe. Unzählige Gräber wurden geschändet, Grabsteine für Fußböden und Latrinen verwendet. Jordanien verweigerte Juden den Zugang zur Westmauer ("Klagemauer") und zum Friedhof auf dem Ölberg, der seit mehr als 2.500 Jahren eine jüdische Begräbnisstätte war.

Von niemandem, der in den letzten Tagen mehr oder weniger wortreich die angebliche "Judaisierung" Ost-Jerusalems angeprangert hat, habe ich darüber auch nur ein Wort gelesen, schon gar nicht eines des Bedauerns. Aber ebenso wenig, wie man jüdisches Eigentum in Europa am Status zum Ende des Zweiten Weltkriegs festmachen kann, kann man das in Jerusalem am Status zum Ende der jordanischen Besatzung tun.

Wer höchstgerichtliche Urteile nach jahrzehntelangen Verfahren in einen ethnischen Kontext setzt, spricht Israel dessen Rechtsstaatlichkeit ab. Doch die israelische Justiz ist um nichts weniger unabhängig als die deutsche oder österreichische. Gerichte können keine Gerechtigkeit herstellen, das würde bedeuten, dass alle Menschen dasselbe als gerecht empfinden würden. Aber sie stellen Rechtssicherheit her, und in einem demokratischen Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz tun sie das ohne Ansehen von Person, Geschlecht, Herkunft oder Religion. In Israel ebenso wie in Österreich oder Deutschland.

Vor diesem Hintergrund entlarvt sich jedwedes Geraune von "Judaisierung" als das, was es ist: eine Verschwörungstheorie, ein Gerücht über Israel. Anders gesagt: als Antisemitismus.

Ein Konflikt zwischen Israel und Palästina?

Was wir seit Tagen erleben, ist keine Auseinandersetzung zwischen Israel und Palästina. Abgesehen davon, dass ein solches "Palästina" gar nicht existiert: Das ist der Angriff einer Terrororganisation auf ein demokratisches Land. Die Hamas greift an, Israel verteidigt sich. So einfach ist das. Man kann über alles diskutieren, darüber nicht.

Die Aufrechnung von Opferzahlen auf beiden Seiten dient nur dazu, dieses Faktum zu verschleiern. Die Hamas will so viele Zivilisten töten wie möglich. Demgegenüber unternehmen die Israelischen Verteidigungskräfte (IDF) alles, um zivile Opfer zu vermeiden. Der Unterschied liegt im Wesen der Parteien begründet, die einander gegenüberstehen: eine Terrororganisation auf der einen Seite, eine reguläre Armee unter demokratischer Kontrolle auf der anderen. Die einen lieben den Tod, die anderen das Leben.

An dieser Stelle sei an die Aussage von Colonel Richard Kemp vor dem UN-Menschenrechtsrat am 16.10.2009 erinnert. Der "Goldstone Report" hatte Israel Rechtsverletzungen im Zuge der "Operation Cast Lead" in Gaza (2008 - 2009) vorgeworfen. Kemp eröffnete sein Statement (hier auf Deutsch: www.eppinger.wordpress.com/2009/10/20/eine-armee-im-recht) wie folgt:

"Ich bin der ehemalige Kommandeur der britischen Streitkräfte in Afghanistan. Ich habe in der NATO und den Vereinten Nationen gedient; Truppen in Nordirland, Bosnien und Mazedonien kommandiert; habe am 1. Golfkrieg teilgenommen und seit der Invasion 2003 erhebliche Zeit im Irak verbracht und zum Thema internationaler Terrorismus für das "Joint Intelligence Committee" der Regierung des Vereinigten Königreichs gearbeitet.

Herr Präsident, auf der Grundlage meines Wissens und meiner Erfahrung kann ich folgendes sagen: Während der Operation Cast Lead hat die Israelische Armee mehr getan, um die Rechte von Zivilisten in einer Kampfzone zu schützen, als jede andere Armee in der Geschichte der Kriegsführung. Israel tat dies, während es einem Gegner gegenüberstand, der sein Militär absichtlich hinter einem menschlichen Schutzschild der Zivilbevölkerung positioniert hat."

Diese Aussage gilt heute genauso wie 2009. Auch vor dem Angriff auf die Hochhäuser in Gaza wurden die Bewohner gewarnt und zum Verlassen aufgefordert. Dass in Israel weniger Tote zu beklagen sind als im Gaza-Streifen, hat drei wohl bekannte Gründe:

Die Hamas operiert aus zivilen Einrichtungen heraus und benutzt die eigene Bevölkerung als lebende Schutzschilde. Waffenlager und Kommandozentralen werden in oder unter Krankenhäusern und Schulen errichtet, eine der zentralen Hamas-Leitstellen befindet sich unter dem größten Krankenhaus in Gaza.

Ich habe Filmaufnahmen aus früheren Einsätzen gesehen, die zeigen, wie Frauen und Kinder aus einem Gebäude flüchten und prompt zurück ins Haus getrieben werden, wo die Milizen sie dann auf dem Dach positionieren. Diese Taktik ist aus Sicht der Hamas äußerst erfolgreich: werden die menschlichen Schutzschilde rechtzeitig in Stellung gebracht, bricht die IDF den Einsatz ab. Ist es dafür zu spät, nutzt man die Opfer für die eigene Propaganda.

Der zweite Grund: Israel investiert ein Vermögen in den Schutz der Bevölkerung, von öffentlichen Schutzräumen bis zum berühmten "Iron Dome". Sonst hätte der jüngste Angriff hunderte Todesopfer gefordert.

Und im gegenwärtigen Konflikt kommt noch ein dritter Grund dazu: ungefähr jede fünfte Rakete der Hamas landete auf eigenem Gebiet und schafft Tote und Verletzte unter der eigenen Bevölkerung. Schon am ersten Tag der Angriffe sollen auf diese Weise mehrere Kinder getötet worden sein, die von der Hamas Israel zugeschrieben wurden. Zuverlässige Opferzahlen sind aus dem Gazastreifen nicht zu bekommen. Die Angaben der Hamas-Behörden sind kaum kontrollierbar und dienen vor allem Propagandazwecken.

Israel hat nicht nur das Recht sich zu verteidigen, es hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen. Wer angesichts der unstrittigen Fakten eine Disproportionalität der Opfer beklagt, verkennt oder ignoriert das Wesen des Konflikts und seiner Akteure. Oder will einfach nur mehr tote Juden sehen.

Je suis …

Nach den Anschlägen islamischer Terroristen auf Charlie Hebdo im Jahr 2015 stand auf Plakaten bei Solidaritäts-Demonstrationen weltweit "Je suis Charlie", nach jedem Anschlag änderten wir unsere Profilbilder auf Facebook. Wir waren Charlie, Paris und Berlin, und im Juni 2016 hieß es nach dem Anschlag im Sarona Market, der vier Opfer forderte, "Je suis Tel Aviv".

Man könnte meinen, dass angesichts des tagelangen Terrors gegen Israel die Straßen Europas voll von ähnlichen Zeichen der Solidarität wären. In Deutschland und in Österreich zumal, wo man doch gern die besondere Verantwortung betont, die man für Israel habe. Die Realität sieht anders aus.

"Scheiß Juden" skandierte ein Mob mit Migrationshintergrund vor wenigen Tagen vor der Synagoge in Gelsenkirchen. Sie klatschten und hüpften im Takt und schwenkten türkische und palästinensische Fahnen. Kein Einzelfall. "Kindermörder Israel" und "Frauenmörder Israel" tönte es auf Demonstrationen in Berlin. Man schrie "Leg den Koran neben das Messer. Stich die Siedler ab!", die Demonstranten griffen Polizeikräfte mit Flaschen, Steinen und Pyrotechnik an, einer von ihnen hatte den Spruch "Gestern Ausschwitz, heute Palästina" auf den Rücken seines T-Shirts gemalt.

In Wien erntete ein Teilnehmer tobenden Applaus für ein herzhaftes "Steckt’s euch euren Holocaust in den Oa***." Ob Gelsenkirchen, Wien, Berlin, Dresden, London, Madrid oder Paris - überall ähnliche Bilder von "pro-palästinensischen" Demonstrationen. Das ist nicht bloß Israel-Kritik in einfacher Sprache. Das ist Juden-Hass und Antisemitismus in seiner reinen, unverfälschten Form.

Schon lange können sich europäische Juden im öffentlichen Raum nicht mehr frei bewegen. Wir halten es für normal, dass Synagogen, jüdische Museen und jüdische Schulen bewacht werden müssen, aber das ist es nicht. Keine Moschee und keine Kirche in Österreich, Deutschland oder Frankreich braucht Polizeischutz. Und solange das so ist, und solange es zu solchen Szenen kommt, scheinen gute Tipps aus Europa, wie Israel mit arabischen Randalierern umzugehen habe, einigermaßen verzichtbar.

In den letzten Monaten haben viele, die sich für links und intellektuell halten, eine Reihe von Deklarationen verfasst, um den israelbezogenen Antisemitismus aus der Antisemitismus-Definition zu eliminieren. Es ist aber genau diese Form von Antisemitismus, mit dem die jüdischen Gemeinden in Europa am häufigsten konfrontiert sind, und der ihre Sicherheit ausgerechnet immer dann akut bedroht, wenn Israel von Terrororganisationen angegriffen wird. Der Beweis wird gerade auf den Straßen Europas erbracht.

Wo immer man politisch stehen mag, auf eines sollten wir uns doch einigen können: wenn ein demokratisches Land von Terroristen angegriffen wird, dann sind wir solidarisch und zeigen Flagge. Wenn wir nicht einmal dann wissen, wer wir sind und auf welcher Seite wir stehen, können wir den Laden genauso gut zusperren und das Licht abdrehen. Es tut gut, dass die Fahne Israels neben der österreichischen und der europäischen über dem Regierungssitz in Wien weht. Das Land sagt "Je suis Israel". Und das ist gut so.


Alexander Gruber
Der Politikwissenschaftler Alexander Gruber war zuvor Historiker im Vilna Goan Jewish State Museum (Litauen) und beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus sowie Lehrbeauftragter an der Universität Wien.

Bildunterschrift: Denkmal für 78 am 13. April 1948 in Sheikh Jarrah ermordete Juden.

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MiGAZIN, 17.05.2021:

Bundespräsident Steinmeier / "Nichts rechtfertigt Bedrohung von Juden"

17.05.2021 - 05.25 Uhr

Bundespräsident Steinmeier verurteilt antisemitische Proteste in deutschen Städten, der Zentralrat der Juden reagiert mit Sorge. Innenminister Seehofer kündigt die volle Härte des Rechtsstaates gegen Juden-Hass an. Muslime verurteilen Gewalt gegen Juden.

Anti-israelische Kundgebungen auf deutschen Straßen alarmieren den Zentralrat der Juden und die Politik. "Seit Tagen verbreiten Mobs in vielen deutschen Städten blanken Juden-Hass. Sie skandieren übelste Parolen gegen Juden, die an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte erinnern", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Sonntag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verurteilte die antisemitischen Demonstrationen: "Nichts rechtfertigt die Bedrohung von Juden in Deutschland oder Angriffe auf Synagogen in unseren Städten", sagte er in Frankfurt am Main. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte ein hartes Durchgreifen bei Angriffen auf jüdische Einrichtungen in Deutschland an.

"Antisemitismus darf nicht unter dem Deckmäntelchen der Versammlungsfreiheit verbreitet werden", erklärte Schuster. Dagegen müsse die Polizei konsequent vorgehen. Der Präsident des Zentralrates der Juden forderte zugleich die muslimischen Verbände und Imame auf, mäßigend zu wirken. Angesichts der Eskalation der Gewalt im Nahost-Konflikt war es in den vergangenen Tagen bundesweit zu antisemitischen Demonstrationen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen gekommen.

Muslime verurteilen Gewalt gegen Juden

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, verurteilte die jüngste Gewalt gegen Synagogen in Deutschland. "Wer unter dem Vorwand von Kritik an Israel Synagogen und Juden angreift, hat jedes Recht auf Solidarität verwirkt", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Die "widerlichen Attacken auf unsere jüdischen Mitbürger" in den letzten Tagen verurteile er entschieden.

Der hessische Landesgeschäftsführer des türkisch geprägten Moschee-Verbandes Ditib, Onur Akdeniz, erklärte, er beobachte "mit großer Besorgnis", wie der palästinensisch-israelische Konflikt "missbraucht wird, um das emotionale Empfinden der muslimischen Gläubigen in Deutschland zu instrumentalisieren". Wer die tragischen Geschehnisse missbrauche, habe sich "auf Abwege der prophetischen Tradition verirrt". Dass die Proteste antisemitische und demokratiefeindliche Züge angenommen hätten, sehe man mit "großem Entsetzen", so Akdeniz.

Politiker fordern Schutz jüdischer Einrichtungen

Bundesinnenminister Seehofer sagte "Bild am Sonntag": "Wer antisemitischen Hass verbreitet, wird die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen." Jüdinnen und Juden dürften in Deutschland nie wieder in Angst leben. "Wir werden nicht tolerieren, dass auf deutschem Boden israelische Flaggen brennen und jüdische Einrichtungen angegriffen werden", unterstrich der Minister. Auf Grund der anhaltenden Übergriffe und anti-israelischen Demonstrationen bot Seehofer den Polizeien der Länder personelle und materielle Unterstützung durch den Bund an.

Weitere Regierungsmitglieder und Politiker hatten zuvor einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen und ein konsequentes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gefordert. "Die Versammlungsfreiheit gibt allen das Recht auf friedliche Demonstrationen. Wenn aber Synagogen angegriffen und Israel-Flaggen verbrannt werden, hat das mit friedlichem Protest nichts mehr zu tun", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit enden, wo Juden-Hass beginnt", sagte Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) der "Rheinischen Post".

In Berlin kam es am Samstag bei einer Pro-Palästina-Demonstration mit mehreren tausend Teilnehmern zu Ausschreitungen und antisemitischen Bedrohungen. Die laut Polizei etwa 3.500 Teilnehmer skandierten in dem Aufzug israel- und judenfeindliche Parolen. So riefen sie unter anderem zur Bombardierung Tel Avis und zur Vernichtung Israels auf. Journalisten vor Ort wurden als "Hurensöhne" beschimpft und mit Gegenständen beworfen, eine israelische Journalistin vor laufender Kamera mit einem Knallkörper attackiert.

Proteste in mehreren Stätten

In Frankfurt am Main versammelten sich am Samstag bis zu 2.500 Menschen zu einer Demonstration gegen Israel unter dem Motto "73 Jahre Nakba - Die fortdauernde Vertreibung in Palästina". Rund 700 Gegendemonstranten kamen unter dem Motto "Solidarität mit Israel" in der Nähe zusammen. Es habe keine Zwischenfälle gegeben, sagte ein Polizeisprecher.

Auch in Nordrhein-Westfalen gingen Menschen zu Protesten und Gegenprotesten auf die Straßen. In Köln, Münster und Bochum verliefen die Kundgebungen weitgehend friedlich, mussten aber teilweise wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung vorzeitig aufgelöst werden.

Auslöser: Zwangsräumung von Palästinenser-Wohnungen

Hintergrund der Proteste ist der erneut eskalierende Konflikt zwischen Israel und Palästina. Auslöser waren drohende Zwangsräumungen von Wohnungen in Ostjerusalem, in denen Palästinenser leben. Seitdem spitzt sich die militärische Auseinandersetzung zu. Aus dem Gazastreifen werden Raketen auf Israel abgefeuert, im Gegenzug fliegt die israelische Luftwaffe Angriffe.

Dabei werden auch zivile Ziele beschossen. So protestierte die Organisation "Reporter ohne Grenzen" gegen die Zerstörung eines Hochhauses in Gaza-Stadt, in dem sich auch die Büros internationaler Medien befanden. "Reporter ohne Grenzen ist empört darüber, dass die israelische Armee dieses Hochhaus offenbar gezielt zerstört hat", erklärte Geschäftsführer Christian Mihr am Sonntag. Medieninfrastrukturen seien immer zivile Objekte und müssten geschützt werden, erklärte Mihr. Medienbüros zu Kriegszielen zu erklären sei "ein Kriegsverbrechen". (epd/mig)

Bildunterschrift: Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt am Main.

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MiGAZIN, 17.05.2021:

Zentralrat der Juden / Kirchen müssen gegen antijudaistische Vorurteile angehen

17.05.2021 - 05.20 Uhr

Bei der Bekämpfung von Antisemitismus kommt auch den Kirchen eine ganz entscheidende Rolle zu, sagt der Präsident des Zentralrats der Juden, Schuster, beim Ökumenischen Kirchentag. Christen hätten jahrhundertelang Juden-Hass gepredigt.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat von den Kirchen weiteres Engagement gegen antijudaistische Vorurteile gefordert. Die Kirchen hätten eine große Verantwortung, gegen antijudaistische Stereotype vorzugehen, sagte Schuster bei einer am Freitag ausgestrahlten Online-Podiumsdiskussion auf dem 3. Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt am Main. Als Beispiel für christlichen Juden-Hass nannte er die Anschuldigung, Juden hätten Jesus ermordet.

"Über Jahrhunderte wurde von den Kanzeln ein vehementer Juden-Hass verkündet", sagte Schuster bei dem am Mittwoch vorab aufgezeichneten Gespräch. Dies habe in der Kooperation der Kirchen mit den Nationalsozialisten bei der Verfolgung der Juden gegipfelt. Nach der Schoah hätten sich die evangelische und katholische Kirche deutlich davon distanziert und ihre Schuld bekannt. "Die Kirchen haben sich in dieser Hinsicht wirklich gewandelt", sagte er bei dem Podium unter dem Titel "Was tun wir gegen Antisemitismus?".

Mehr antisemitische Übergriffe

Die EU-Antisemitismus-Beauftragte Katharina von Schnurbein beklagte, dass die Zahl antisemitischer Übergriffe in der gesamten EU steige. 2019 habe es 3.000 verzeichnete antisemitische Hass-Verbrechen in der Europäischen Union gegeben. Die Dunkelziffer liege aber deutlich höher, sagte sie. Sie forderte, dass solche Straftaten von den Justizbehörden konsequent verfolgt und geahndet würden - auch im Internet.

Benjamin Fischer, der für die Alfred Landecker Stiftung in Berlin digitale Tools zur Erkennung von Antisemitismus im Internet mitentwickelt, erklärte, es funktioniere nicht, Offline-Strategien gegen Juden-Hass in Online-Räume zu übertragen. Ein Tool der Stiftung ermöglicht beispielsweise mit Hilfe von künstlicher Intelligenz die Erkennung antisemitischer Hass-Rede im Internet.

Antisemitismus hat lange Tradition

Marina Chervinsky, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Prävention und Empowerment in Berlin, betonte, Antisemitismus hänge nicht mit dem Verhalten Einzelner zusammen und könne auch nicht aus der Lebensweise und Kultur von Juden erklärt werden. Antisemitische Verschwörungsmythen hätten eine lange Tradition. Nur mit viel Mühe und Anstrengungen könne es gelingen, diese Bilder zu dekonstruieren.

"Das eine Allheilmittel gegen Antisemitismus gibt es nicht", konstatierte Josef Schuster. Ihm sei es wichtig, bei den Kindern anzusetzen. Denn kein Kind komme als Antisemit auf die Welt.

3. Ökumenischer Kirchentag

Zuvor hatten Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt der Opfer der Schoah gedacht. Vor der Synagoge im Frankfurter Westend erinnerten der katholische Präsident des Kirchentags, Thomas Sternberg, und die evangelische Präsidentin Bettina Limperg in einem vorab aufgezeichneten Video an die Deportation und Ermordung vieler Mitglieder der Jüdischen Gemeinde, die im Jahr 1933 bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten 30.000 Mitglieder hatte.

Der 3. Ökumenische Kirchentag dauerte bis Sonntag. Die rund 100 Veranstaltungen unter dem Leitwort "schaut hin" fanden wegen der Corona-Pandemie überwiegend digital statt. (epd/mig)

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