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Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt , 15.05.2021 :

Aktivisten befürchten Kriminalisierung

Das "Bündnis gegen Rechts" hat für heute zu einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der NRW-Landesregierung aufgerufen / Kritiker sehen die Grundrechte gefährdet

Lieselotte Hasselhoff und Sebastian Beeg

Bielefeld. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Januar einen Entwurf für ein NRW-eigenes Versammlungsrecht vorgelegt. Seitdem sorgt dieser für einigen Wirbel. Die Landesregierung will mit dem neuen Gesetz vor allem Versammlungen und Demonstrationen aus der rechten Szene besser kontrollieren.

Kritiker sehen das anders. So schreibt etwa das Bielefelder "Bündnis gegen Rechts" auf seiner Homepage, dass das Gesetz "erheblich in die Versammlungsfreiheit und Grundrechte von uns allen" eingreife und hat für Samstag, 15 Uhr, zu einer Demonstration vor dem Hauptbahnhof aufgerufen. Kritisiert werden mehrere Punkte des Gesetzes.

Störungsverbot

"Es ist verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, diese zu behindern oder zu vereiteln", heißt es in Paragraf 7 des Entwurfs. Sitzblockaden auf einer Demonstration wären dann unter anderem verboten. Nicht mehr erlaubt wäre auch, was in Bielefeld am 9. November 2019 geschah: Gegendemonstranten veranstalteten eine Sitzblockade auf einem Teil der Marschroute von Neonazis. Solche Aktionen können bisher zu Ordnungswidrigkeiten führen, etwa, wenn die Straße nach dreifacher Aufforderung durch die Polizei nicht geräumt wird. "Selbst der Aufruf "verhindert den Nazi-Marsch, seid laut" würde gegen das Gesetz verstoßen", sagt Klaus Rees, Vertreter des Bündnisses gegen Rechts, der selbst an der Organisation der Demo am Samstag beteiligt ist. "Für die Anti-Atom-Proteste in Gorleben haben wir vorab geübt, wie wir uns gewaltfrei der Polizei stellen können", so Rees. "Zum Beispiel durch Einhaken, Schwermachen." Künftig könne das ebenfalls verboten sein.

"Mit dem neuen Gesetz wird der Gegenprotest kriminalisiert", sagt Klaus Feurich, der die Demo am Samstag angemeldet hat. "Künftig könnten die Rechten ungestört durch Bielefeld marschieren."

Der Staat schütze mit dem Gesetz die Versammlungsfreiheit, entgegnet Burkhard Zurheide. Der Bielefelder Fachanwalt für Verwaltungsrecht saß von 1990 bis 1994 für die FDP im Bundestag. Wenn Rechte durch die Straßen Bielefelds ziehen, dann seien das "widerwärtige Bilder". Aber: "Zulässige Versammlungen darf man nicht stören."

Militanzverbot

Geht es nach dem Entwurf, so sollen künftig Versammlungen verboten werden können, wenn durch das "Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken" oder durch paramilitärisches Auftreten Gewaltbereitschaft vermittelt werde. Das trifft nicht nur Neonazis sondern ebenso Fußballfans. Denn auch einheitliche Kleidungsstücke wie Trikots könnten gemeint sein. "Da werden alle in einen Topf geworfen", sagt Rees: "Fridays for Future mit ihren weißen Einmalanzügen, Gewerkschaften und sogar eine Trommelgruppe." Das wirft die Frage auf, ob nicht die politische Färbung oder der Lieblings-Fußballklub der Beamten beeinflussen könnten, wen sie am Ende demonstrieren lassen. "Ich finde, der Verdacht ist begründet, dass mit dem Gesetz nicht nur uniformierte Neonazis sondern auch Fridays for Future oder der so genannte "schwarze Block" gemeint sind", mutmaßt Rees. Auch Burkhard Zurheide hält den Paragrafen für zu vage formuliert. "Da muss der Gesetzgeber nachbessern. Das scheint mir nicht ausgegoren zu sein."

Datenschutz

Jede Versammlung muss einen Versammlungsleiter bestimmen. Das ist jetzt schon so. Neu ist im Gesetzesentwurf, dass der Veranstalter in den Einladungen zur Demo jetzt namentlich genannt werden soll. Damit wären die persönlichen Daten auch Aktivisten etwa aus der rechten Szene zugänglich. Auch soll es der Polizei erlaubt sein, heimlich Videoaufnahmen von den Versammlungen zu machen und zu speichern. "Damit bekommt die Polizei mehr Einschüchterungspotenzial", sagt Feurich. "Bisher darf nur gefilmt werden, wenn es zu Straftaten aus der Versammlung heraus kommt oder der begründete Verdacht besteht."

Zudem können die Behörden den Veranstalter auffordern, Namen und Adressen der vorgesehenen Ordner mitzuteilen. Diese, wie auch der Veranstalter, können von der Behörde abgelehnt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. "Das ist gut gemeint, hat aber viel Potenzial für rechtliche Auseinandersetzungen, weil die Gefahr gut begründet werden muss", sagt Zurheide. "Die Liste muss vorab eingereicht werden", so Rees, der darin die Gefahr der Verhinderung einer Demo sieht. "Streicht die Polizei kurzfristig Leute raus, müssen wir schnell neue finden oder die Demo kann nicht stattfinden."

Bedeutung

Verwaltungsjurist Burkhard Zurheide sieht in dem Gesetz "keinen Generalangriff" auf die Versammlungsfreiheit. Vielmehr würde der Entwurf lediglich die Rechtsprechung der vergangenen Jahre bündeln. "Sollte der Entwurf zu sehr in die Versammlungsfreiheit eingreifen, dann wird das Bundesverfassungsgericht eingreifen", sagt Zurheide. Feurich ist da anderer Meinung: "Plakativ ausgedrückt ist das eher ein Verhinderungsgesetz." Klaus Rees findet ebenfalls deutliche Worte. "Es repräsentiert einen ängstlichen Staat, der versucht, Barrikaden aufzurichten gegen eine aktive und wache Zivilgesellschaft. Der Staat hat offenbar Angst vor einer jungen und kreativen politischen Bewegungskultur."

Bildunterschrift: Sitzblockaden, die das Ziel haben, andere Versammlungen zu stören, sind nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr zulässig. Das Bild zeigt eine Sitzblockade von Demonstranten gegen einen Aufmarsch der rechten Szene im November 2018 in Bielefeld.

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- Samstag, 15. Mai 2021 um 15.00 Uhr -


Demonstration: Kein Angriff auf das Versammlungsrecht!


Auftaktkundgebung:

Hauptbahnhof Bielefeld
Am Bahnhof 1b
33602 Bielefeld


Einschränkungen der Versammlungsfreiheit? - Neues Landesversammlungsgesetz in NRW geplant

Im Januar hat die CDU / FDP-Landesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Landesversammlungsgesetz vorgestellt. Der Entwurf, der aktuell von verschiedenen Ausschüssen im Landtag diskutiert wird, enthält deutliche Änderungen und Verschärfungen gegenüber den aktuell geltenden Regelungen.

Die Landesregierung behauptet, das neue Versammlungsgesetz richte sich hauptsächlich gegen rechtsextreme Proteste. Stattdessen greift es erheblich in die Versammlungsfreiheit und Grundrechte von uns allen ein. Die Versammlungsfreiheit aber ist es, die es uns Bürgerinnen, Bürger ermöglicht, unsere Anliegen auf die Straße zu bringen, Missstände anzuprangern und so zu einer lebendigen Gesellschaft und Demokratie beizutragen, ganz unabhängig von den Wahlen. Das neue Versammlungsgesetz knüpft damit an verschiedene autoritäre Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre an, wie zum Beispiel die Polizeigesetze von 2018.

Geplante Verschärfungen und Neuerungen laut Entwurf im Überblick - Datensammlung / Datenschutz:

Als Teilnehmerin, Teilnehmer:

Polizei darf, auch heimlich, filmen und die Aufnahmen speichern (bisher nur bei begründetem Verdacht),

Identitätsprüfung, Durchsuchung, Teilnahme-Verweigerungen dürfen jederzeit durchgeführt werden - hierfür muss nur die Vermutung bestehen, dass eine Versammlung gestört werden könnte (bisher nur bei begründetem Verdacht).

Als Ordnerin, Ordner:

Nennung des vollen Namens und Adresse im Vorfeld der Veranstaltung,

Polizei darf ablehnen ohne Angabe von Gründen.

Als Anmelderin, Anmelder:

Vollständige Angabe von Personaldaten und Veröffentlichung des Namens auf Einladungen (bisher reichen auch Gruppen- oder Organisations-Namen).

"Störungsverbot":

Bereits einfache Störungen und der Aufruf dazu sind dann strafbar, auch friedliche Blockaden und Gegenproteste, die zum Beispiel einen Nazi-Aufmarsch verlangsamen oder verhindern könnten.

Störende Teilnehmerinnen, Teilnehmer dürfen nur ausgeschlossen werden, wenn die Polizei zustimmt (vorher Entscheidung der Versammlungsleitung).

"Militanzverbot":

Das "Militanzverbot" (bisher "Uniformierungsverbot", das sich ursprünglich gegen das Tragen von SA / SS-ähnliche Uniformen oder Ähnliche richtete) könnte das Tragen von weißen Einmalanzügen (Klimagerechtigkeits-Bewegung), einheitlicher Kleidung bei zum Beispiel Tarifauseinandersetzungen und zu viele Menschen in schwarzer Kleidung verbieten.

Die Teilnahme an einer Demonstration soll schon verboten sein, wenn diese "einschüchternd wirkt".

Warum ist das problematisch?

Das Abschreckungspotential, eine Versammlung anzumelden, zu besuchen, Missstände anzuprangern und Anliegen auf die Straße zu bringen, wird erheblich vergrößert. Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird erheblich eingeschränkt!

Die Landesregierung tauscht Freiheit mit Autorität und beschneidet die zentrale Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft.

Begründungen und Kommentare innerhalb des Regierungsentwurfs machen die eigentliche Zielrichtung deutlich - es werden Bezüge hergestellt zu:

- Protesten gegen verschiedene Atomkraftwerke und gegen den Braunkohle-Abbau,

- Protesten mit dem Tragen der weißen Einmalanzüge wie am Tagebau Garzweiler,

- landesweiten Gegenveranstaltungen zu Nazi-Aufmärschen,

- Proteste gegen rechtsextreme Demonstrationen durch symbolische, medienwirksame und friedliche Blockaden und sogar der Aufruf "Nazi-Aufmarsch verhindern" könnten zukünftig unter Strafe gestellt werden,

- unklare Formulierungen im Entwurf lassen großen willkürlichen Ermessensspielraum für Polizei und Ordnungsbehörden.

Es darf keine Einschränkungen des Versammlungsrechtes geben!


Unterstützerinnen des Bündnisses "Versammlungsgesetz NRW stoppen - Bielefeld":

Bielefeld stellt sich quer - Bündnis gegen Rechts
Antinationale Linke Bielefeld (Alibi)
Rote Hilfe - Ortsgruppe Bielefeld
Rise up for Justice Bielefeld
attac Bielefeld
Grüne Jugend Bielefeld
SDAJ Bielefeld
Jugendantifa Bielefeld
Antifa-West
Aktion für Demokratie und Respekt (ADUR)
VVN-BdA Bielefeld
Seebrücke Bielefeld
"Die Linke Bielefeld"
"Die Partei Bielefeld"
Bündnis 90 / Die Grünen Bielefeld
DIDF e.V. Bielefeld
Café Exil
ver.di Bielefeld
Revolutionärer Jugendbund
Bündnis der demokratischen Kräfte in OWL
Jusos Bielefeld
Digitalcourage e.V.
Fridays for Future Bielefeld
tbc

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Am 15. Mai 2021 fand in Bielefeld unter der Losung "Kein Angriff auf das Versammlungsrecht!" eine große Bündnis-Demonstration, gegen das beabsichtigte "Versammlungsgesetz NRW" der Landesregierung statt.

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15./16.05.2021

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