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Blick nach Rechts ,
12.05.2021 :
Waffendeal mit dem Lübcke-Mörder
Von Joachim F. Tornau
Timo A. hat dem späteren Lübcke-Mörder Stephan Ernst illegal einen Revolver mit 235 Schuss Munition abgekauft. Am Dienstag verurteilte ihn das Amtsgericht im nordhessischen Eschwege deshalb zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Für Ernst Behauptung, dass der 48-Jährige ein Gesinnungsgenosse sei, gibt es aber nach wie vor keinerlei Beleg.
Für Rechtsanwalt Knuth Pfeiffer schien der eigentliche Angeklagte nicht neben ihm auf der Anklagebank zu sitzen - sondern in Hamburg, beim Norddeutschen Rundfunk. Ausführlich und persönlich griff er den auf Rechtsextremismus-Themen spezialisierten NDR-Reporter Julian Feldmann an, warf ihm "unverschämte Unterstellungen", "üble Diffamierung", gar "Impertinenz" vor. Dabei hatte der Journalist nichts anderes getan, als Pfeiffers Mandanten Timo A. mit Vorwürfen zu konfrontieren, die Stephan Ernst, der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, gegen ihn erhoben hatte.
Ernst hatte seinen ehemaligen Arbeitskollegen als rechtsextremen Gesinnungsgenossen dargestellt, der sich wie er für einen bevorstehenden "Bürgerkrieg" gegen Geflüchtete habe bewaffnen wollen - und dem er deshalb einen Revolver nebst Munition verkauft habe. Nach allem, was man mittlerweile weiß, war das meiste davon bloß Wunschdenken des Neonazis. Den Waffendeal aber, den gab es wirklich.
Verteidigung erreicht weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit
Am Dienstag wurde Timo A. vom Amtsgericht in Eschwege wegen unerlaubten Besitzes eines Smith & Wesson-Revolvers mit 235 Schuss Munition zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt, 90 Tagessätze à 50 Euro. Im ursprünglich ergangenen Strafbefehl, gegen den der 48-Jährige Widerspruch eingelegt hatte, waren es noch 120 Tagessätze gewesen. Durch die Absenkung des Strafmaßes bleibt dem Angeklagten, der wegen des illegalen Waffenkaufs auch seinen Job verloren hat, ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis erspart.
Dass Timo A. keinerlei rechtsextreme Motivation nachgewiesen werden könne, unterstrich am Ende auch das Gericht noch einmal. Aber was war dann der Grund, dass er mindestens 500 Euro für den Revolver von Ernst ausgab? "Er hat gemerkt, dass ich total down bin, dass ich ein leichtes Opfer bin, mit dem er Geschäfte machen kann", sagte Timo A. etwas vage. Genaueres erfuhr man nicht, weil fast durchweg hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde: Erfolgreich hatte Verteidiger Pfeiffer, auch unter Verweis auf die "Impertinenz" des anwesenden NDR-Journalisten, den weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.
Nichts von Gesinnung des Lübcke-Mörders gewusst?
Der Anwalt deutete lediglich an, dass sein Mandant unter Depressionen leide und sich mit Suizid-Gedanken getragen habe. Ähnliches hatte Timo A. auch selbst erklärt, als er im September als Zeuge im Mordprozess gegen Stephan E. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt aussagte. "Ich habe gedacht, es wäre was, wenn’s gar nicht mehr geht, dass man sich selbst aus der Welt schafft", sagte er damals. In aller Öffentlichkeit übrigens. Und er betonte nachdrücklich, von der Gesinnung des späteren Lübcke-Mörders nichts gewusst, ja nicht einmal etwas geahnt zu haben. Nur entfernte Bekannte seien sie gewesen, über Politik hätten sie "weniger bis gar nicht gesprochen".
Neben Timo A. soll Ernst noch einem zweiten damaligen Arbeitskollegen Waffen verkauft haben. Bei Jens L. aus Fuldabrück waren neben etlichen Pistolen, Revolvern und Munition auch NS-Devotionalien gefunden worden. Die Kasseler Staatsanwaltschaft hat den 50-Jährigen bereits im vergangenen Jahr wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt. Einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht.
Ernst soll weitere Waffe verkauft haben
Außerdem wird gegen Jens L. nach wie vor wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt. Der bekennende AfD-Wähler will Waffen und Munition ebenso wie Hitler-Bilder und SA-Dolche aber lediglich gesammelt und "nie was Böses" damit vorgehabt haben, wie er als Zeuge im Lübcke-Mordprozess beteuerte.
Erst kürzlich angeklagt wurde der Mann, bei dem sich Ernst seinerseits mit Waffen eingedeckt haben soll. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft legt Elmar J., einem 65-jährigen Trödelhändler aus dem ostwestfälischen Natzungen, neben Verstößen gegen das Waffengesetz auch fahrlässige Tötung zur Last: Eine der zahlreichen Waffen, die er Stephan E. verkauft haben soll, soll der Rossi-Revolver gewesen sein, mit dem am 1. Juni 2019 Walter Lübcke erschossen wurde.
Bildunterschrift: Einen Revolver der Marke Smith & Wesson soll Ernst an A. verkauft haben (Symbolfoto).
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Neue Westfälische / Kreiszeitung für Höxter und Warburg, 05.05.2021:
Waffen-Verkäufer nun doch vor Gericht
Anklage gegen mutmaßlichen Verkäufer von Lübcke-Mordwaffe aus Natzungen erhoben
Borgentreich (afp). Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke genutzten Schusswaffe erhoben. Der 65-jährige Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen werde verdächtigt, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. J. soll dem Ende Januar wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Rechtsextremisten Stephan E. die Waffe im Jahr 2016 verkauft haben.
Weiterhin beschuldigte die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle Terrorismus-Verfolgung den Natzunger, mit einer Schusswaffe und Munition gehandelt zu haben. Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J. soll "unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber" besessen haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt wurden.
Das Landgericht Paderborn hat nun über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 65-jährige Angeschuldigte befindet sich den Angaben zufolge auf freiem Fuß. Der Borgentreicher war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuß. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.
Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismus-Verfolgung Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen J. nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. E. wurde im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor. Im Prozess mitangeklagt war auch Markus H., der vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen wurde.
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Am 4. Mai gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt - dass sie gegen Elmar Johannwerner, Borgentreich - Anklage, als mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, erhoben hat.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
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www.demokratie-und-toleranz-hx.de
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