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WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe ,
11.05.2021 :
Terror-Prozess Gruppe S.: Vorwürfe gegen Justiz und Polizei
11.05.2021 - 19.10 Uhr
Von Thomas Wöstmann
Beim Prozess um die so genannte Terror-Gruppe S. am Oberlandesgericht Stuttgart sind am Dienstag (11.05.2021) Vorwürfe gegen das Gericht und die Polizei laut geworden. Anlass war unter anderem die Vernehmung des Angeklagten Thorsten W. aus Hamm.
Bei dem Verfahren sind zwölf Männer angeklagt, weil sie in einem Haus in Minden Terroranschläge in Deutschland geplant haben sollen.
Verteidiger: Prozess ist ein "Schauspiel"
Einer der Verteidiger bezeichnete den Prozess als "Schauspiel" – öffentlichkeitswirksam sollten Angeklagte als rechts und als nationalsozialistisch hingestellt werden. Bei seinem Vorwurf bezog er sich auf die vorherige Befragung von Thorsten W. Der ehemalige Verwaltungsmitarbeiter der Polizei hatte sich in der abgelaufenen Prozess-Woche zunächst als unpolitisch bezeichnet - in das Geschehen um die Terror-Gruppe sei er zufällig hinein geraten.
Einen Tag nach seiner Aussage konfrontierte das Gericht ihn dann aber vielfältig mit Hinweisen, die auf eine extrem rechte Gesinnung hindeuteten; so wurden private Fotos mit Hitlergruß und Hitler-Bärtchen gezeigt, in seiner Wohnung hatte man vielfach Hakenkreuze und NS-Literatur gefunden. Am Prozesstag am Dienstag (11.05.2021) wollte sich W. nicht mehr zur Sache äußern - seine Anwälte hatten ihm davon abgeraten.
Hat der Verfassungsschutz Straftaten provoziert?
Ein weiterer Vorwurf der Verteidiger: manches deute inzwischen darauf hin, dass der Verfassungsschutz einen Informanten in die vermeintliche Terror-Gruppe eingeschleust haben könnte, um dort bewusst Straftaten zu provozieren. Dabei geht es um Paul U. - einer der zwölf Angeklagten. Er hatte die Behörden tatsächlich ein halbes Jahr lang mit Informationen gefüttert; die Verteidigung bezweifelt seine Glaubwürdigkeit - das wurde während der ersten Prozesstage sehr deutlich.
Hintergrund: U. hat eine kriminelle Vergangenheit, wurde wegen zweier Geiselnahmen in Nordrhein-Westfalen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Er saß aber insgesamt 21 Jahre hinter Gittern, wegen eines Gutachtens, das ihm eine psychische Störung attestierte, das aber inzwischen widerlegt ist. 2017 kam er dann aus dem Gefängnis. Die Anklagevertreterin des Generalbundesanwalts wies heute die Vorwürfe zurück, U. habe im Auftrag der Behörden gespitzelt.
In Minden sollte "Geschichte geschrieben werden"
Ein weiterer Angeklagter berichtete am Dienstag (11.05.2021) detailliert über das ominöse Treffen in Minden im Februar 2020, das letztlich zum Auffliegen der Gruppe führte. Manchmal offen, manchmal verklausuliert sei über Anschläge gesprochen worden. Darüber, "dass Geschichte geschrieben werden solle". Erst sei über eine Moschee in Köln gesprochen worden, dann darüber, dass es besser sei, in kleineren Städten zuzuschlagen. Die Anwesenden hätten 40.000 bis 50.000 Euro zugesagt, um damit Waffen zu beschaffen - alles sollte noch im Jahr 2020 passieren. Eine Woche nach dem Mindener Treffen flog die Gruppe auf.
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Am 21. Mai 2021 fand vor dem - Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart -, ein weiterer Verhandlungstag, im Verfahren gegen die Angeklagten der terroristischen Vereinigung "Gruppe S." - statt.
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