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5 Artikel ,
11.05.2021 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Blick nach Rechts, 11.05.2021:
Zweite Auflage für Ballstädt-Prozess
MiGAZIN, 11.05.2021:
"Judenpresse" / Neue Ermittlungen gegen Rechtsextremisten angeordnet
Südthüringer Zeitung Online, 11.05.2021:
Thüringer Landesverband / Verfassungsschutz stuft AfD als "erwiesen extremistisch" ein
MiGAZIN, 11.05.2021:
Verwaltungsgericht Berlin / AfD-nahe Stiftung muss nicht auf Homepage erwähnt werden
MiGAZIN, 11.05.2021:
Berlin / Fast 300 Diskriminierungs-Beschwerden gegen Behörden
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Blick nach Rechts, 11.05.2021:
Zweite Auflage für Ballstädt-Prozess
Von Kai Budler
Mehr als sieben Jahre nach dem brutalen Überfall von Neonazis auf eine Kirmes-Gesellschaft im thüringischen Ballstädt beginnt in Erfurt nun der zweite Prozess gegen elf Neonazis.
Nach 44 Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht Erfurt Ende Mai 2017 zehn Neonazis aus Thüringen zu Haftstrafen zwischen 26 Monaten und dreieinhalb Jahren. Der Richter sah es als erwiesen an, dass sie im Februar 2014 in Ballstädt die Feier einer Kirmes-Gesellschaft überfallen und zehn Menschen zum Teil schwer verletzt hatten. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe, vier wurden freigesprochen.
Doch weil die Verurteilten Revision einlegt hatten, wurden die Urteile nicht rechtskräftig. Im vergangenen Jahr hob sie der Bundesgerichtshof (BGH) wegen Formfehlern der Erfurter Richter auf und ordnete eine Neuverhandlung vor der sechsten großen Strafkammer des Landgerichtes an.
Drei Personen Hauptverdächtige an anderem Prozess
Während nun ab Montag ein neuer Mammut-Prozess gegen elf Neonazis wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung in Erfurt droht, fühlten sich die Betroffenen vom Rechtsstaat allein gelassen, kritisiert die Opferberatungsstelle ezra: Immer noch "können die Betroffenen immer noch nicht abschließen und müssen die Belastungen eines Gerichtsverfahrens erneut ertragen. Die Angst vor den Täterinnen, Tätern bleibt. Diese wohnen zum Teil in direkter Nachbarschaft."
Nach wie vor träten die Täter, die teils lange Jahre in der organisierten militanten Neonazi-Szene aktiv sind, selbstbewusst und bedrohlich auf. Die ihnen bislang zugestandene Straffreiheit sieben Jahre nach dem Überfall nutzen die Neonazis für ihre Zwecke. Mindestens drei der Verurteilten im ersten Prozess gelten als Hauptverdächtige in einem weiteren Ermittlungsverfahren wegen Drogen- und Waffenhandels sowie Geldwäsche.
Überschneidungen mit Turonen und "Blood and Honour"-Netzwerk
Aus diesem Grund hatte die Polizei Ende Februar mit 600 Beamten Durchsuchungen gegen rund 20 Beschuldigte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen durchgeführt. Auch der Ausgangspunkt des Überfalls im Jahr 2014, das "Gelbe Haus" in Ballstädt, wurde durchsucht. Nach Angaben der Landesregierung ist es "regionaler Hauptbezugspunkt" und "Treffort" der 2014 gegründeten Gruppierung "Turonen", die im Mittelpunkt der Durchsuchungen stand.
Das Netzwerk besitzt enge Verbindungen nach Österreich und zu Angehörigen der "Blood and Honour"-Szene in der Schweiz. Allein zwischen 2017 und 2019 ermittelten die Behörden gegen Mitglieder der Gruppe wegen 45 Straftaten, zehn Personen waren bereits teils mehrfach in Haft. Dort befinden sich momentan auch die drei Beschuldigten im zweiten Ballstädt Prozess, die aus der Untersuchungshaft ins Landgericht Erfurt kommen müssen.
Möglicher Deal kritisiert
Harsche Kritik gibt es unterdessen an einem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, mit einem Deal den Prozess abzukürzen. Demnach sollen im ersten Prozess verhängte Haftstrafen in Bewährungsstrafen umgewandelt werden können, wenn sich die Angeklagten schuldig bekennen. Die Betroffenen des damaligen Überfalls zeigten sich enttäuscht, ezra spricht von einem zweiten Schlag ins Gesicht der Opfer.
Die "Omas gegen Rechts" Erfurt haben deswegen eine Online-Petition gestartet, in der es heißt: "Während die Betroffenen des schweren Übergriffs und ihre Familien in Ballstädt seit Jahren mit den Folgen zu kämpfen haben, bauen die Täterinnen, Täter ungestört kriminelle, militante Neonazi-Netzwerke auf. Wir fordern: Keine Deals mit Nazis!" Drei Wochen nach dem Start der Petition sind inzwischen rund 40.000 Unterschriften zusammengekommen, die am Freitag an Thüringens Justizminister Dirk Adams übergeben werden sollen.
Bildunterschrift: Das Dorfgemeinschaftshaus in Ballstädt 2014 nach dem brutalen Überfall.
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MiGAZIN, 11.05.2021:
"Judenpresse" / Neue Ermittlungen gegen Rechtsextremisten angeordnet
11.05.2021 - 05.23 Uhr
"Judenpresse", und "Judenpack" reichten der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht aus, um Ermittlungen einzuleiten. Nach scharfer Kritik hat die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung jetzt geändert. Es wird wegen Volksverhetzung und Beleidigung ermittelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat weitere Ermittlungen gegen einen Verantwortlichen der rechtsextremen Partei "Die Rechte" angeordnet wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung. Die Behörde änderte damit eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig und gab mehreren Beschwerden statt, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte.
Anlass der Ermittlungen sind mutmaßliche Äußerungen des ortsbekannten Parteimitglieds bei einer Demonstration der Partei am 15. November 2020 in Braunschweig. Der Beschuldigte soll gegenüber dort anwesenden Pressevertretern die Worte "Judenpresse", "Feuer und Benzin für euch" und "Judenpack" verwendet haben.
Ermittlungen zunächst eingestellt
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft ergeben diese mutmaßlichen Äußerungen sowohl einen Anfangsverdacht für den Tatbestand der Volksverhetzung als auch der Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob hinreichender Tatverdacht und damit genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht. Zu Einzelheiten des nun bevorstehenden Ermittlungsverfahrens gab es keine Auskünfte.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt, weil kein Strafantrag eines Beteiligten oder Betroffenen vorlag. Gegen diese Entscheidung hatte unter anderen der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Michael Fürst, Einspruch eingelegt. (epd/mig)
Bildunterschrift: Demonstration gegen die AfD.
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Südthüringer Zeitung Online, 11.05.2021:
Thüringer Landesverband / Verfassungsschutz stuft AfD als "erwiesen extremistisch" ein
11.05.2021 - 18.19 Uhr
Sebastian Haak
Der Thüringer Landesverband der AfD gilt seit Langem als selbst innerhalb der rechtspopulistischen Partei besonders radikal. Dieser Einschätzung ist inzwischen auch der Thüringer Verfassungsschutz gefolgt. Die Partei ist schon seit Wochen ein "erwiesen extremistisches Beobachtungsobjekt".
Erfurt. Der Thüringer Verfassungsschutz hat den Thüringer Landesverband der AfD als ein "erwiesen extremistisches Beobachtungsobjekt" eingestuft. Zuvor war die Thüringer AfD als so genannter Verdachtsfall eingestuft worden, also eine Kategorie unterhalb eines Beobachtungsobjekts des Verfassungsschutzes. Nach Informationen unserer Zeitung informierte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) am Dienstag in Erfurt die Landesregierung nun darüber, dass der Landesverfassungsschutz zu der Erkenntnis gekommen sei, innerhalb der AfD im Freistaat gebe es Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Den Informationen nach gilt die entsprechende Einstufung der Thüringer AfD als Beobachtungsobjekt bereits seit dem 15. März 2021.
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer, dementierte diese Darstellung gegenüber unserer Zeitung am Abend nicht. Er bestätigte, dass sich das Kabinett der Landesregierung mit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz befasst habe. Weitere Details wollte er allerdings nicht nennen. "Unter Beachtung der möglicherweise bestehenden, gesteigerten Neutralitätspflicht mit Blick auf die stattfindenden Bundestags- und offenbar stattfindende Landtagswahl in Thüringen im September 2021 möchte ich zum Inhalt der Befassung von einer Stellungnahme absehen", sagte er.
Aus Regierungskreisen hieß es, der Verfassungsschutz sei nach einer monatelangen, intensiven Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Thüringer AfD derart radikal sei, dass ihre Beobachtung geboten sei. Seine Einschätzung stütze der Nachrichtendienst unter anderem darauf, dass nach seinen Erkenntnissen zentrale Funktionsträger des Landesverbandes frühere Bezüge ins klassisch-rechtsextreme Milieu hätten. Zudem bedienten sich Funktionsträger des Landesverbandes unter anderem klassischer antisemitischer Erzählungen und verträten geschichtsrevisionistische Positionen vertreten. Das vielleicht prominenteste Beispiel für Letzteres ist die so genannte Dresdner Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der als die zentrale Figur der Thüringer AfD gilt. Höcke hatte in dieser Rede 2017 unter anderem eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert.
Die Verfassungsschutzbehörden in Deutschland haben in den vergangenen Jahren bundesweit bereits verschiedene Teile der AfD genauer beleuchtet. Immer wieder versucht die Partei, den Verfassungsschutz von einer formalen Beobachtung ihrer selbst abzuhalten. Ein Argument von AfD-Kadern lautet, der Inlandsnachrichtendienste werde politisch missbraucht, um eine Oppositionspartei zu drangsalieren. Um ihre Sicht durchzusetzen, geht die AfD auch juristisch gegen die Sicherheitsbehörden vor. So darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD derzeit nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht als extremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.
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MiGAZIN, 11.05.2021:
Verwaltungsgericht Berlin / AfD-nahe Stiftung muss nicht auf Homepage erwähnt werden
11.05.2021 - 05.20 Uhr
Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch darauf, auf der Website des Bundesinnenministeriums erwähnt zu werden. Die 6. Kammer lehnte den auf Aufnahme dort gerichteten Eilantrag der Stiftung ab, wie das Verwaltungsgericht am Montag in Berlin mitteilte (AZ: VG 6 L 96/21).
Die Stiftung habe nicht glaubhaft gemacht, einen Anspruch auf Erwähnung, Verlinkung ihrer Homepage beziehungsweise Darstellung ihres Logos und ihres Schriftzuges im Artikel über politische Stiftungen auf der Internetseite des Ministeriums zu haben. Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Neutralitätsgebot noch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot.
AfD-nahe Stiftung fühlte sich ungleich behandelt
Die Anwendung des Neutralitätsgebots scheide von vornherein aus, da die Antragstellerin nur eine politische Stiftung und damit - anders als die ihr nahestehende politische Partei - kein am Verfassungsleben beteiligtes Organ sei. Zudem habe die Stiftung auch die Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde 2018 von der AfD als eine der Partei nahestehende politische Stiftung anerkannt. Auf dem Internetportal des Bundesinnenministeriums findet sich ein Artikel über die bundesweiten politischen Stiftungen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wird nicht erwähnt. Hierin sah sie einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Neutralität im parteipolitischen Wettbewerb. (epd/mig)
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MiGAZIN, 11.05.2021:
Berlin / Fast 300 Diskriminierungs-Beschwerden gegen Behörden
11.05.2021 - 05.24 Uhr
In Berlin sind binnen eines Jahres 287 Beschwerden gegen Behörden eingegangen - die meisten aus "rassistischen Zuschreibungen". Vor Gericht ist noch kein Fall gelandet.
Knapp ein Jahr nach Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind in Berlin 287 Diskriminierungs-Beschwerden gegen Behörden eingegangen. Das bestätigte die Senatsjustizverwaltung dem "Evangelischen Pressedienst" in Berlin. Das bundesweit erste Antidiskriminierungsgesetz war in Berlin Anfang Juni 2020 verabschiedet worden.
Zuerst hatte der "Spiegel" über die neuen Zahlen berichtet. Demnach hat es bei der Polizei 45 Beschwerden gegeben und beim öffentlichen Personennahverkehr 16 Fälle. Für die Schulen und Universitäten seien zehn und elf Fälle gemeldet worden.
Die meisten Beschwerden mit 100 Fällen gab es nach Angaben der Senatsjustizverwaltung wegen "rassistischer Zuschreibungen". Danach folgten 88 Diskriminierungs-Beschwerden wegen Behinderung oder Krankheit, Geschlecht (22), sozialer Statur (22), Lebensalter (17), Religion (14), sexueller Identität (11), geschlechtlicher Identität (8), Sprache (7), antisemitischer Zuschreibung (5), Weltanschauung (5). 24 Beschwerden hatten "sonstige" Gründe.
Kein Fall vor Gericht
Wie viele der Vorwürfe berechtigt sind, ist bislang unklar. Einen Teil der Beschwerden bearbeite derzeit die Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Vor Gericht sei noch kein Fall gelandet, erklärte die Senatsjustizverwaltung.
Das LADG ist bundesweit die erste so weitreichende Regelung dieser Art. Es soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Zuvor hatten Kritiker gewarnt, Polizei und andere Behörden würden durch ungerechtfertigte Beschwerden lahmgelegt. (epd/mig)
Bildunterschrift: Landesamt für Einwanderung in Berlin.
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