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5 Artikel , 06.05.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Süddeutsche Zeitung Online, 06.05.2021:
Neuruppin / Prozess gegen ehemaligen KZ-Wachmann ungewiss

Blick nach Rechts, 06.05.2021:
Rechtsterroristen mit einem Plan und einer Strategie

MiGAZIN, 06.05.2021:
Droh-Mail-Polizei-Skandal / "NSU 2.0"-Betroffene fordern weitere Aufklärung

Blick nach Rechts, 06.05.2021:
Haftstrafe für Hammerskin

Neue Westfälische, 06.05.2021:
Weidel und Chrupalla wollen AfD anführen

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Süddeutsche Zeitung Online, 06.05.2021:

Neuruppin / Prozess gegen ehemaligen KZ-Wachmann ungewiss

06.05.2021 - 05.24 Uhr

Neuruppin (dpa/bb). Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nun stellt sich die Frage, ob der 100-Jährige überhaupt vor Gericht erscheinen kann. "Die Verhandlungsfähigkeit des Mannes soll begutachtet werden", sagte Gerichtssprecherin Iris le Claire. Ob der Mann am Prozess teilnehmen kann, könnte vermutlich ab Ende Mai verhandelt werden, so le Claire. Andernfalls wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der 100-Jährige soll laut Anklage von 1942 bis 1945 im KZ Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Es geht um Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich die KZ Sachsenhausen und Ravensbrück lagen, ist derzeit noch ein weiteres Verfahren gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann offen. "Die Ermittlungen dauern noch an", sagte der Leiter der politischen Abteilung, Cyrill Klement. Vor allem gehe es auch hier um die Frage, ob der Mann im hohen Alter noch verhandlungsfähig ist.

Immer wieder werden Verfahren gegen ehemalige SS-Wachmänner eingestellt, weil die Beschuldigten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vor Gericht erscheinen können. In Neuruppin waren im vergangenen Frühjahr noch acht Verfahren anhängig, sagte Klement. Die meisten davon mussten wegen der Verhandlungsunfähigkeit der Beschuldigten eingestellt werden, oder weil sie inzwischen verstorben sind.

Eine Erleichterung bei der Arbeit der Juristen gab es 2011: Seit dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, kann juristisch geahndet werden. Für die Hinterbliebenen der getöteten Lagerinsassen ist die juristische Aufarbeitung wichtig.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.

Bildunterschrift: Eingang zum Häftlingslager mit dem "Turm A" auf dem Gelände der Gedenkstätte Sachsenhausen.

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Blick nach Rechts, 06.05.2021:

Rechtsterroristen mit einem Plan und einer Strategie

Von Armin Pfahl-Traughber

Julian Bender, bekannter FAZ-Journalist, geht in "Der Plan" davon aus, dass Rechtsterroristen sehr wohl einer Strategie folgten. Anleitungen fänden sich dazu in diversen Konzeptionen. Indessen dürfte ein Kalkül eher objektiv bestehen und weniger subjektiv verankert sein.

Die Aufmerksamkeit für Bekundungen und Persönlichkeitsstrukturen von Rechtsterroristen macht deutlich, dass man es dort mit einer ausgeprägten Geistlosigkeit und inhaltlichem Wirrwarr zu tun hat. Und doch stecken hinter einschlägigen Gewalttaten jeweils Kalkül und Strategie. Diese Auffassung vertritt Justus Bender, der insbesondere über die AfD in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" regelmäßig schreibt. Nun erschien von ihm ein schmaler Band von gerade mal 82 Seiten mit dem Titel "Der Plan. Strategie und Kalkül des Rechtsterrorismus".

Er will darin den Eindruck eines Handelns ohne Plan korrigieren, denn es gibt für ihn nicht nur einen Plan, sondern mehrere Pläne. Offenkundig verdankt sich sein Buch einer solchen Entdeckung, kursieren doch seit Jahrzehnten im gewaltorientierten Rechtsextremismus derartige Schriften. Und darin artikulieren sich diejenigen Absichten für Bender, die in den Bekundungen der gemeinten Rechtsterroristen nicht wahrgenommen werden. Sie erscheinen bloß als Akteure mit einem geringen intellektuellen Fundament.

Geistlosigkeit von Rechtsterroristen schließt eine Strategie nicht aus

Dies veranschaulicht der Autor einerseits an Hand von Beispielen wie etwa Brenton Tarrant, der ein Massaker in einer Moschee in Neuseeland durchführte und andererseits mit einem vergleichenden Blick auf den früheren deutschen Linksterrorismus und dessen Selbstverständnis. Demnach argumentiert der Autor nicht gegen das Bild von einer gewissen Geistlosigkeit der Täter, er sieht in den Handlungen aber doch eine Strategie. Bender kann bei dieser Einschätzung durchaus zugestimmt werden, muss doch hier kein Gegensatz in der Praxis bestehen.

Indessen wird nicht im Detail der Wirkungszusammenhang erläutert. Als Beleg für die kalkulierten Taten gelten primär Texte. Und nach einer allgemeinen Einführung zur angedeuteten Fragestellung geht es hauptsächlich um eben die gemeinten "Pläne". Dabei handelt es sich um konzeptionelle Betrachtungen, die systematische Gewalttaten in unterschiedlichen Kontexten als konkrete Vorgehensweise propagieren. Und dort lassen sich Kalkül und Strategie verständlicherweise ausmachen.

Konzeptionen für ein rechtsterroristisches Vorgehen

Am Anfang steht die Konzeption von "Werwolf-Einheiten", die Anschläge am Ende des Zweiten Weltkriegs durchführen sollten und mythische Helden in der neonazistischen Szene sind. Dann geht es um die Konzeption "Eine Bewegung in Waffen", die unter anderen "Strategie und revolutionären Kleinkrieg" thematisierte. Dem folgen Ausführungen zu einem nach dem US-Neonazi James Mason benannten "Plan", der auf eine "Propaganda der Tat" setzte.

Dieser Absicht folgten auch die "Blood and Honour"-Konzepte des norwegischen Neonazis "Max Hammer" oder das von dem US-Rassisten Louis Beam vorgelegte Papier "White Resistance Manual". Und schließlich sind als fiktiver Roman dabei die "Turner-Tagebücher" ein wichtiges Thema. Bender beschreibt die jeweiligen Inhalte, informiert über die Hintergründe und stellt interessante Vergleiche an. Dies geschieht aber ohne Belege zu den Quellen. Manchmal fehlen auch bestimmte Details: So ist ein angegebener Autor "Horst Westmar" einer Konzeption in einem NS-Propagandafilm ein fiktiver SA-Mann.

Ein Bürgerkriegs-Szenario als terroristische Option

Auch wenn Bender die einzelnen Facetten nicht in ein Gesamtbild schlüssig zusammenführt und viele Interpretationen assoziativ erfolgen, kann er für seine Grundaussage inhaltliche Gültigkeit beanspruchen. Denn immer wieder kommt der "Bürgerkrieg" als Option in den Texten vor. Auch bei der gerade vor Gericht stehenden "Gruppe S." kursierten derartige Vorstellungen. Indessen scheint bis auf solche Ausnahmen ein "rationales Kalkül" eher als objektiver, weniger als subjektiver Zusammenhang zu bestehen.

Bender postulierte aber noch einen anderen Effekt: Es gelte als konkrete Absicht, eine Entfremdung zwischen den Opfer-Gruppen und den Sicherheitsbehörden zu forcieren. Dies ist ein bemerkenswerter Gedankengang, demnach sind auch nicht wenige Kommentatoren auf diesen Mechanismus hineingefallen. Derartige Absichten mit Bürgerkriegs-Option gibt es auch bei islamistischen Terroristen. Hier könnten Gemeinsamkeiten in der Praxis ineinander greifen, wofür Benders interessante Deutung bezüglich eines Gefahren-Potentials ebenfalls sensibilisiert.

Justus Bender, Der Plan. Strategie und Kalkül des Rechtsterrorismus, Berlin 2021 (Mathes & Seitz), 82 S., 10 Euro.

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MiGAZIN, 06.05.2021:

Droh-Mail-Polizei-Skandal / "NSU 2.0"-Betroffene fordern weitere Aufklärung

06.05.2021 - 05.21 Uhr

Hessens Innenminister Beuth hat die Polizei von den Verwicklungen in die NSU-2.0-Drohschreiben bereits freigesprochen. Ermittler gehen von einem Einzeltäter aus. Die Betroffenen halten dagegen und stellen "drängende Fragen".

Nach erster Durchsicht der beschlagnahmten Computer-Daten habe sich der Verdacht gegen den als mutmaßlichen Verfasser der mit "NSU 2.0" gezeichneten Drohschreiben festgenommenen Mann erhärtet. Das teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt am Mittwoch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit. Sonderermittler Hanspeter Mener sagte, nach derzeitigen Stand der Erkenntnisse gehe er bei den rechtsextremistischen Droh-Mails von einem Alleintäter aus. Der leitende Oberstaatsanwalt Albrecht Schreiber betonte aber, die Ermittlungen seien noch längst nicht abgeschlossen, eine Reihe von Fragen müsse noch geklärt werden.

Dabei geht es vor allem darum, wie der 53-jährige erwerbslose Berliner an die gesperrten persönlichen Informationen über einige der bedrohten Frauen des öffentlichen Lebens gekommen ist. Diese Daten über die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler waren vor Versendung der Drohschreiben aus Polizei-Computern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden. Es gebe aber keinerlei Hinweise darauf, dass hessische Polizeibeamte mit dem Täter zusammengearbeitet hätten. Sonderermittler Mener hält es nach eigenen Angaben für möglich, dass sie der inzwischen in Untersuchungshaft sitzende Verdächtige unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch auf den Polizeirevieren erhalten hat.

Ermittler: Arbeitsloser Einzeltäter

In einem Schriftwechsel mit dem Berliner Landesamt für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten habe der Mann vor Jahren selbst beschrieben, wie man missbräuchlich bei Behörden persönliche Daten erhalten könne und eingeräumt, das er auch schon entsprechend vorgegangen sei. Außerdem sei der Beschuldigte rechtskräftig wegen Amtsanmaßung verurteilt worden, weil er sich 1992 als Kriminalbeamter ausgegeben habe. Polizei und Justiz erklärten aber auf der Pressekonferenz in Frankfurt, es lägen keine Erkenntnisse vor, dass einer der nach der Datenabfrage vernommenen Polizeibeamten etwas von einem derartigen Anruf gesagt habe.

Dem Verdächtigen, der seit Jahren arbeitslos war, kamen die Ermittler auf die Spur, weil er sich in rechten Internet-Foren in einer Weise geäußert hatte, die auffallend dem Stil der Drohschreiben glich. Polizei und Justiz sprachen von viel kriminalistischer Kleinarbeit bis zu der Festnahme am Montagabend.

Betroffene fordern weitere Ermittlungen

Betroffene der Drohschreiben fordern derweil weitere Ermittlungen und Antworten auf "drängender Fragen". "Es gibt keinen Grund für Entwarnung", heißt es in der Erklärung, die auf Initiative der Bundesvorsitzenden und hessischen Fraktionsvorsitzenden der Linken, Janine Wissler, am Mittwoch in Wiesbaden veröffentlicht wurde. Zu den Unterzeichnerinnen gehören außerdem die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die Kabarettistin und Schauspielerin Idil Baydar, die Fraktionsvorsitzende der Linken in Berlin, Anne Helm, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Linken, Martina Renner, und die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah.

Die Festnahme eines Tatverdächtigen zweieinhalb Jahre nach Beginn der inzwischen mehr als 100 Drohschreiben sei ein wichtiger Ermittlungserfolg, erklären die Unterzeichnerinnen. Nun müssten die Fragen geklärt werden, wie der Tatverdächtige an Daten aus Polizei-Computern in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hamburg und Berlin und an eine im Einwohnermelderegister gesperrte Adresse kommen konnte.

Kritik an Innenminister

Auch müsse aufgeklärt werden, welche Verbindungen der in Berlin Festgenommene nach Hessen habe und ob es Verbindungen zu einer rechtsextremistischen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln gebe. Außerdem sei merkwürdig, dass bei dem wegen Körperverletzung Vorbestraften eine Schusswaffe gefunden worden sei.

Die Unterzeichnerinnen äußerten sich "irritiert" darüber, dass der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) die Polizei von einer Verwicklung in die Drohschreiben freigesprochen habe, obwohl die Herkunft der vertraulichen Daten noch nicht geklärt sei. "Dass unbekannte Anrufer sich als Polizisten ausgeben und die Daten einer gesamten Familie aus einem Polizei-Computer abfragen können, erscheint wenig plausibel", heißt es in der Erklärung. (epd/mig)

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Blick nach Rechts, 06.05.2021:

Haftstrafe für Hammerskin

Von Horst Freires

Robert K. aus Püttlingen (Kreis Saarlouis), der seit Jahren in der Rechtsrock-Szene verankert ist, wurde nun auch im Berufungsverfahren vor dem Appellationsgericht Metz verurteilt. Der Saarländer hatte Anfang 2018 auf seinem Privatgrundstück in der Nähe des lothringischen Volmunster einen Gedenkstein zu Ehren der 17. SS-Panzergrenadierdivision aufgestellt.

Auf dem dunklen Steinblock in Form eines Grabsteins war gut sichtbar der Leitspruch der SS-Division "Götz von Berlichingen" als Inschrift angebracht. Das Motto der SS-Einheit lautete "Drauf, dran und durch!". In der ersten Instanz wurde der zum Kreis der Hammerskin-Sektion Westwall zählende 37-Jährige deshalb wegen Verherrlichung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 18 Monaten Haft, die Hälfte davon auf Bewährung, sowie 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach Medienberichten ist die Geldstrafe im Berufungsprozess bei gleichbleibendem Strafmaß nun sogar noch um 1.000 Euro angehoben worden.

Grenzüberschreitende Treffen und Konzerte

K. hat in dem grenznahen Dorf mit 800 Einwohnern das Grundstück bereits 2009 für läppische 1.500 Euro erworben. Dort hat es seither immer wieder grenzüberschreitende Neonazi-Treffen gegeben. Für Aufsehen sorgten insbesondere diverse Rechtsrock-Konzerte, sodass der Saarländer Verfassungsschutz die Aktivitäten ins Visier nahm.

Die von K. gehuldigte SS-Einheit war im Zweiten Weltkrieg verantwortlich für grausamste Verbrechen in der Region. Unter anderem war sie beteiligt an einem 1944 verübten Massaker im Örtchen Maillé, bei dem 124 Bewohner ermordet wurden. Der Gedenkstein wurde inzwischen behördlicherseits entfernt.

Bildunterschrift: Ein Hammerskin wurde wegen Verherrlichung von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

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Neue Westfälische, 06.05.2021:

Weidel und Chrupalla wollen AfD anführen

Berlin (dpa). Zwei sehr unterschiedliche Teams wollen die AfD als Spitzenkandidaten in den Bundestagswahlkampf führen. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel kündigte in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" an, sie wolle sich gemeinsam mit dem Parteivorsitzenden Tino Chrupalla bewerben.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass auch der pensionierte Generalleutnant Joachim Wundrak (65) und die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar (48) die AfD als Spitzenteam in den Bundestagswahlkampf führen würden. Sie wolle "die wirtschaftliche Lage nach der Lockdown-Politik" und "Freiheiten und Grundrechte" in den Mittelpunkt des Wahlkampfes rücken, sagte Cotar. Ihren Angaben zufolge hatte Chrupalla ein Angebot, gemeinsam mit Cotar anzutreten, abgelehnt.

Die AfD hatte nach längeren Debatten entschieden, die Mitglieder über das Spitzenduo abstimmen zu lassen. Die Mitgliederumfrage startet am 17. Mai. Das Ergebnis soll am 25. Mai veröffentlicht werden.

Weidel und Chrupalla gehören zu den prominentesten Politikern der AfD. Wundrak und Cotar werden eher Außenseiter-Chancen eingeräumt, da sie öffentlich und auch in der Partei noch nicht sehr bekannt sind. Anders als Weidel und Chrupalla werden sie dem parteiintern als gemäßigt geltenden Lager des Co-Parteivorsitzenden Jörg Meuthen zugerechnet.

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