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Westfalen-Blatt ,
05.05.2021 :
Mord an Walter Lübcke: Prozess um Tatwaffe
Mutmaßlicher Verkäufer aus Borgentreich angeklagt
Borgentreich / Kassel (dpa/WB). Fast zwei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ist Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem 65 Jahre alten Elmar J. aus Ostwestfalen fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Der Mann aus Borgentreich im Kreis Höxter - genauer gesagt aus dem Ortsteil Natzungen - soll Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe samt Munition im Jahr 2016 verkauft haben. Das Landgericht Paderborn habe nun zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte die Behörde am Dienstag in Düsseldorf mit.
Gegen den 65-Jährigen war zunächst von der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden. Dann war der Vorwurf der Beihilfe aber fallen gelassen und das Verfahren nach Paderborn abgegeben worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im Januar 2020 seinen Haftbefehl überraschend aufgehoben hatte, kam Elmar J. nach über einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.
Die Richter hatten Zweifel, ob der Mann 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Stephan Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde.
Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, dem Waffenhändler müsse bewusst gewesen sein, dass Ernst ein gewaltbereiter Rechtsextremist war. Er habe also zumindest in Kauf genommen, dass dieser aus politischen Motiven töten könnte.
Das hatte den Bundesgerichtshof (BGH) nicht überzeugt: Ernst habe dem Händler zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen abgenommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe. Er habe sich auch nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.
Der 47-jährige Rechtsextremist Stephan Ernst war Ende Januar dieses Jahres vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen des Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil ist noch eine Revision anhängig.
Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe umgebracht worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.
Seinen Lebensunterhalt hat sich Elmar J. "unter der Hand" als Händler von Antiquitäten und Motorradteilen auf Trödelmärkten in der Region verdient. Zeitweise habe er seine Waren auf Ebay "vertickt", erzählten damals Menschen aus seinem Umfeld. Sie bezeichneten ihn 2019 als "Lebenskünstler" ohne feste Arbeit.
Bildunterschrift: Juni 2019: Einen Tag nach dem SEK-Zugriff wurde die Wohnung von Elmar J. im Borgentreicher Ortsteil Natzungen von Ermittlern durchsucht.
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Am 4. Mai 2021 gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt, gegen Elmar Johannwerner (aus Borgentreich) Anklage als möglichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke erhoben zu haben.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 10. Juli 2020 informierte der Generalbundesanwalt, das Verfahren (Fahrlässige Tötung, Verstoß gegen das Waffengesetz) gegen Elmar Johannwerner an die Staatsanwaltschaft Paderborn abgegeben zu haben.
In dem erst am 27. Januar 2020 veröffentlichten BGH-Beschluss vom 15. Januar 2020 zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar Johannwerner ist dieser der "Beihilfe zum Mord ( ... ) nicht dringend verdächtig".
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl, gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 13. und 14. November 2019 fand im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Lübcke (Elmar Johannwerner, Borgentreich) bei Hans-Dieter Runde, Amshausen, eine Razzia (Waffen, Sprengstoff) statt.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
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www.demokratie-und-toleranz-hx.de
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