www.hiergeblieben.de

Neue Westfälische / Kreiszeitung für Höxter und Warburg , 05.05.2021 :

Waffen-Verkäufer nun doch vor Gericht

Anklage gegen mutmaßlichen Verkäufer von Lübcke-Mordwaffe aus Natzungen erhoben

Borgentreich (afp). Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke genutzten Schusswaffe erhoben. Der 65-jährige Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen werde verdächtigt, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. J. soll dem Ende Januar wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Rechtsextremisten Stephan E. die Waffe im Jahr 2016 verkauft haben.

Weiterhin beschuldigte die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle Terrorismus-Verfolgung den Natzunger, mit einer Schusswaffe und Munition gehandelt zu haben. Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J. soll "unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber" besessen haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt wurden.

Das Landgericht Paderborn hat nun über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 65-jährige Angeschuldigte befindet sich den Angaben zufolge auf freiem Fuß. Der Borgentreicher war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuß. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.

Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismus-Verfolgung Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen J. nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. E. wurde im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor. Im Prozess mitangeklagt war auch Markus H., der vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen wurde.

_______________________________________________


Am 4. Mai 2021 gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt, gegen Elmar Johannwerner (aus Borgentreich) Anklage als möglichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke erhoben zu haben.

Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.

Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".

Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.

Am 10. Juli 2020 informierte der Generalbundesanwalt, das Verfahren (Fahrlässige Tötung, Verstoß gegen das Waffengesetz) gegen Elmar Johannwerner an die Staatsanwaltschaft Paderborn abgegeben zu haben.

In dem erst am 27. Januar 2020 veröffentlichten BGH-Beschluss vom 15. Januar 2020 zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar Johannwerner ist dieser der "Beihilfe zum Mord ( ... ) nicht dringend verdächtig".

Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.

Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.

Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl, gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.

Am 13. und 14. November 2019 fand im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Lübcke (Elmar Johannwerner, Borgentreich) bei Hans-Dieter Runde, Amshausen, eine Razzia (Waffen, Sprengstoff) statt.

Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.

_______________________________________________


www.demokratie-und-toleranz-hx.de


zurück