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Radio Hochstift ,
04.05.2021 :
Lübcke-Mord: Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen erhoben. Dem 65-Jährigen wird im Komplex des Lübcke-Mords unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Elmar J. soll im Jahr 2016 dem späteren Lübcke-Mörder Stephan E. die Waffe mit Munition verkauft haben, mit der der Kasseler Regierungspräsident Lübcke im Juni 2019 erschossen wurde. Außerdem soll der Mann aus Borgentreich-Natzungen unerlaubt auch in Besitz von Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber gewesen sein # diese wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung vor knapp zwei Jahren sichergestellt.
Der 65-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - aktuell ist er auf freiem Fuß. Vor dem Paderborner Landgericht wird er sich wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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Am 4. Mai 2021 gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt, gegen Elmar Johannwerner (aus Borgentreich) Anklage als möglichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke erhoben zu haben.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 10. Juli 2020 informierte der Generalbundesanwalt, das Verfahren (Fahrlässige Tötung, Verstoß gegen das Waffengesetz) gegen Elmar Johannwerner an die Staatsanwaltschaft Paderborn abgegeben zu haben.
In dem erst am 27. Januar 2020 veröffentlichten BGH-Beschluss vom 15. Januar 2020 zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar Johannwerner ist dieser der "Beihilfe zum Mord ( ... ) nicht dringend verdächtig".
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl, gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 13. und 14. November 2019 fand im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Lübcke (Elmar Johannwerner, Borgentreich) bei Hans-Dieter Runde, Amshausen, eine Razzia (Waffen, Sprengstoff) statt.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
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