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Polizeipräsidium Bielefeld , 12.06.2020 :

Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere zur Plakat-Aktion auf dem Kesselbrink

12.06.2020 - 13.09 Uhr

Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere zur Plakat-Aktion auf dem Kesselbrink: "Hier ist deutlich eine Linie überschritten"

Bielefeld (ots) SR / Bielefeld Mitte. Am Freitag, 12.06.2020, erhielt die Polizei Bielefeld gegen 09.20 Uhr einen Hinweis auf eine Plakat-Aktion auf dem Kesselbrink, die sich gegen Polizeibeamte richtete. Etwa 30 Plakate mit Portraits und Großaufnahmen der am Einsatz rund um das Tumultgeschehen auf dem Kesselbrink vom 6. Juni 2020 beteiligten Polizeibeamten (die Polizei berichtete: www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4616283) waren rund um den Kesselbrink aufgeklebt worden. Die Plakate waren in englischer und deutscher Sprache mit den Worten "Rassistische Polizeigewalt hat Gesichter! (Rassistische Kontrolle & Festnahme am 6. Juni)" untertitelt.

Polizeipräsidentin Dr. Katharina Giere: "Gegen Rassismus und Polizeigewalt zu protestieren, begrüße ich ausdrücklich, die Diskussion über dieses Thema empfinde ich als wichtig und nachvollziehbar. Pauschale Vorwürfe und Unterstellungen gegen die Polizei Bielefeld sind jedoch unzulässig. Nach dem jetzigen Stand der Überprüfungen haben die am Kesselbrink bei der Kontrolle vom 6. Juni eingesetzten Beamten weder unrechtmäßige Maßnahmen getroffen, noch unverhältnismäßig Gewalt ausgeübt. Bei der Polizei Bielefeld gibt es keinen Platz für Rassismus und unverhältnismäßige Gewalt. Bei der heutigen Plakat-Aktion ist deutlich eine Linie überschritten worden. Nach unzulässigen pauschalen Vorwürfen gegen die Institution Polizei werden hier nun sehr persönlich die eingesetzten Polizeibeamten angegriffen. Das legitime Ziel, dem Thema Rassismus und Polizeigewalt Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird hier mit persönlicher Gewalt gegen einzelne Bielefelder Polizeibeamte diskreditiert. Angriffe gegen Polizeibeamte sind für mich absolut inakzeptabel und wir werden alles daran setzen, die Täter zu ermitteln."

Die Plakate wurden entfernt und als Beweismittel sichergestellt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verleumdung, Üble Nachrede und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet. Der Staatsschutz der Polizei Bielefeld übernahm die Ermittlungen.


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