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Mindener Tageblatt , 22.02.2020 :

Terror-Verdächtige entwaffnet

Bereits vor der Razzia im rechten Milieu mussten ein Fliesenleger und ein Lagerarbeiter ihre Waffen abgeben / Einer wehrte sich vor Gericht

Stefan Koch

Minden. In mehreren Fällen beschäftigten Waffenbesitzer in den vergangenen Jahren das Verwaltungsgericht Minden, weil sie sich gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarte wehrten. Darunter war auch der 55-jährige Fliesenleger aus Minden, den die Polizei in der vergangenen Woche wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsradikalen Terror-Zelle festgenommen hatte. Der Beschuldigte gehört zum Kreis von bislang zwölf Personen, die Anschläge auf Moscheen geplant haben sollen.

Wie Richterin Theresa Grabitz vom Mindener Verwaltungsgericht auf MT-Anfrage bestätigte, hatte die Polizei schon vor zwei Jahren vorsorglich dem Fliesenleger verboten, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Dabei handelte sich unter anderem um Schreckschusspistolen oder Messer, die sonst jeder ab einem Alter von 18 Jahren erwerben darf. Gegen dieses Waffenerwerbsverbot hatte sich der als Reichsbürger eingestufte 55-Jährige gerichtlich gewehrt. Bei der Verhandlung am 30. September vergangenen Jahres gaben die Richter der Mindener Polizei recht.

Am 8. Februar traf sich dann der harte Kern der rechtsradikalen Terrorgruppe bei dem Mindener Fliesenleger. Und am 14. Februar veranlasste der Generalbundesanwalt Razzien und Festnahmen von Mitgliedern des Netzwerkes. Dabei stellte die Polizei in Minden bei dem 55-Jährigen unter anderem eine Armbrust sicher. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts war diese Waffe nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, in dem er sich gegen die Auflagen zur Wehr gesetzt hatte.

Neben dem Fliesenleger hatte die Mindener Polizei vor zwei Jahren auch dem 47-jährigen Lagerarbeiter aus Porta Westfalica die Erlaubnis zum Führen einer Waffe entzogen, weil er als Reichsbürger eingestuft wurde und somit als unzuverlässig galt. Er besaß einen so genannten "Kleinen Waffenschein", der es erlaubt, mit Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein. Gegen diese Maßnahme legte er keine Rechtsmittel ein und gab den Waffenschein zurück. Bei der bundesweiten Razzia am 14. Februar verhaftete ihn die Polizei an seinem Arbeitsplatz. Er befindet sich ebenso wie die anderen Mitglieder des Terror-Netzwerkes in Karlsruhe in Untersuchungshaft. Ihm legen die Ermittler zur Last, zum Unterstützerkreis zu gehören.

Mitunter erwiesen sich Überprüfung und Beschlagnahmung von Waffen als schwierig

Aber auch andere als nicht zuverlässig geltende Waffenbesitzer mussten in den vergangenen Jahren ihre Waffen abgeben. So unterlag im Oktober vergangenen Jahres ein 57-Jähriger aus Petershagen, der mit der AfD im Parlament des Kreises Minden-Lübbecke eine Fraktionsgemeinschaft bildet, vor dem Verwaltungsgericht Minden, als er seine Waffenbesitzkarte wiedererlangen wollte. Das Gericht wies seine Klage ab. Wie Thomas Bensch, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde, bestätigt, hatte die Polizei zusammen mit der Waffenbesitzkarte seine Gewehre eingezogen.

Die Vorgeschichte: Nach Hinweisen aus der Bevölkerung machten sich Mitarbeiter der Waffenbehörde im März 2018 ein Bild von dem Anwesen des 57-Jährigen aus Petershagen, der damals Inhaber eines Jagdscheins war und über Gewehre und Munition verfügte. Auf dem Grundstück des Hauses, in dem sich laut Waffenbesitzkarte die Gewehre befinden sollten, war zwar ein Briefkasten angebracht. Doch die Immobilie wirkte ungepflegt und unbewohnt, zudem war der Weg zur Haustür zugewachsen.

Nachdem es der zuständigen Behörde mehrere Tage nicht gelang, die ordnungsgemäße Lagerung der Waffen zu überprüfen, drohte sie dem Petershäger den Widerruf der Waffenbesitzkarte an und nahm sie ihm schließlich ab, weil er nicht kooperierte. Der Betroffene gab vor Gericht an, seit den 90er Jahren Waffen ohne Beanstandungen besessen zu haben.

Gleich 30 Pistolen, Revolver und Gewehre hatte ein Stemweder gehortet, den die Polizei nach entsprechenden Schreiben seinerseits als Reichsbürger einstufte. Er sollte 2016 seine Waffen abgeben und wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht. Doch auch das Gericht sah eine Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers als nicht gegeben und bestätigte die Einschätzung der Polizei. Die Beschlagnahmung der Sammlung erwies sich als schwierig, weil bei der Wohnungsdurchsuchung zunächst nicht alle Waffen gefunden wurden und weitere auftauchten, die nicht angemeldet waren.

Der Autor ist erreichbar unter (0571) 882165 und Stefan.Koch@MT.de.

Bildunterschrift: Mit einem Kleinen Waffenschein sind zahlreiche Schreckschusswaffen zu bekommen, die wie ihre echten Vorbilder aussehen. Auch die durften Reichsbürger nicht besitzen.


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22./23.02.2020

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