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Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt , 20.02.2020 :

Neonazi Sascha Krolzig muss in Haft

Oberlandesgericht: "Begriff "frecher Jude" stachelt Hass an" / Revision zurückgewiesen

Bielefeld / Herford / Hamm (jr). Der Neonazi Sascha Krolzig (32) muss ins Gefängnis, weil er den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig (70), in einem Online-Text der Neonazi-Partei "Die Rechte" 2016 als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet hatte. Es war eine Reaktion auf ein WDR-Interview Kelligs im Fernsehen. Kellig zeigte den Neonazi schließlich für die Diffamierung an. Das Oberlandesgericht Hamm wies jetzt in der dritten Instanz ein letztes Mal die Revision des ehemaligen Bielefelders gegen das Urteil des hiesigen Landgerichts zurück.

Der 3. Strafsenat im Hamm begründete die Entscheidung mit folgenden Worten: "Die Verwendung des Begriffs des "frecher Jude" stachelt zum Hass an, weil es sich um eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens handelt."

Das Opfer musste therapeutisch behandelt werden

Krolzig hatte sich wiederum auf das Recht der freien Meinungsäußerung bezogen. Doch die antisemitische Äußerung überschreite hier eine Grenze. "Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt nicht vorbehaltlos", erklärte Gerichtssprecher Martin Brandt. Daher erkannte das Oberlandesgericht Hamm keinen Fehler im Bielefelder Urteil. Der Begriff des "frechen Juden" gehöre zum charakteristischen Vokabular der Sprache des Nationalsozialismus. Dass Krolzig den Begriff im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Rassenideologie genutzt habe, lasse nur den Schluss zu, dass es ihm gerade auf den herabwürdigenden Sprachgebrauch der Nazis angekommen sei. Und damit sei seine Formulierung als "Aufstacheln zum Hass" einzuordnen.

Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld, das bereits im Februar 2018 wegen Volksverhetzung über sechs Monate Haft ohne Bewährung für den einschlägig vorbestraften Krolzig lautete, rechtskräftig. Der 32-jährige Neonazi, der inzwischen in Dortmund lebt, war gegen das erste Urteil in Berufung gegangen, doch das Landgericht Bielefeld gab der Berufung im Oktober 2019 nicht statt. Mit der jetzigen Entscheidung des Oberlandesgerichts hat der Rechtsextreme keine juristischen Mittel mehr und muss nun in Kürze seine Haft antreten.

Für das Opfer der Tat blieb der langjährige Prozess nicht ohne Folgen. Matitjahu Kellig musste nach seiner Anzeige auf Anraten des Staatsschutzes die Sicherheitsvorkehrungen in seinem Haus verstärken. "Spätestens seit ich Sascha Krolzig, den ich für einen führenden Nazi halte, wegen Volksverhetzung angezeigt habe, bin ich ins Visier der Nazis geraten", sagt er. Der emeritierte Professor der Musikhochschule Detmold musste auch therapeutisch behandelt werden.

Für Sascha Krolzig, der seit Jahren als Anmelder mehr oder weniger großer Neonazi-Demos in Bielefeld auftritt, dürfte die Haftzeit nach sechs Monaten noch nicht zu Ende gehen.

Erst im vergangenen Juni war Krolzig für das Zeigen des Hitlergrußes, für rassistische Beleidigungen eines Kneipenbesuchers ("Volksverhetzung") sowie den versuchten Schlag mit einem Bierglas ("versuchte Körperverletzung") vom Dortmunder Amtsgericht zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Auch dieses Urteil wurde ohne Bewährung ausgesprochen. Auch in diesem Fall hatte Krolzig Rechtsmittel eingelegt. Da er zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand, dürfte sich noch eine weitere Haftstrafe anschließen.

Bildunterschrift: Neonazi Sascha Krolzig im November.

Bildunterschrift: Matitjahu Kellig war Ziel der Volksverhetzung.


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