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WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe , 20.02.2020 :

"Die Rechte"-Vorsitzender Krolzig will Verfassungsbeschwerde einlegen

20.02.2020 - 16.32 Uhr

Krolzig wegen Volksverhetzung verurteilt

OLG Hamm lehnt Revision ab

Will Verfassungsbeschwerde eingelegen

Der Vorsitzende von "Die Rechte", Sascha Krolzig, will Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm einlegen. Die Richter hatten am Mittwoch (19.02.2020) ein Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.

Das hatte den 32-Jährigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Krolzig hatte den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold im Internet als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet.

Jüdische Gemeinde erleichtert

Dafür hatte ihn das Landgericht verurteilt. Die Revision lehnte das OLG Hamm ab. Begründung: Der Begriff des "frechen Juden" gehöre zum charakteristischen Vokabular der Sprache des Nationalsozialismus und stachele zum Hass an.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - so der Senat - gelte nicht vorbehaltlos. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde reagierte erleichtert auf das Urteil. Dennoch habe er Angst, dass sich der rechte Politiker nun als Märtyrer gerieren könnte.

Auch vom Amtsgericht Dortmund verurteilt

Krolzig ist vorbestraft: Im Juni 2019 war der 32-Jährige wegen rassistischer Äußerungen vom Amtsgericht Dortmund zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.


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