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WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe , 19.02.2020 :

OLG Hamm bestätigt: Neonazi Krolzig muss ins Gefängnis

19.02.2020 - 11.01 Uhr

Urteil wegen Volksverhetzung

Sascha Krolzig muss in Haft

OLG Hamm lehnt Revision ab

Der Bundesvorsitzende der Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht in Hamm hat am Mittwoch (19.02.2020) seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld abgelehnt.

Krolzig hatte den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold im Internet als "frechen Judenfunktionär" bezeichnet. Das Landgericht Bielefeld hatte ihn dafür im Februar 2018 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Krolzig ging in Berufung - erfolglos.

Jüdische Gemeinde erleichtert

Auch die Revision lehnte das OLG Hamm ab. Begründung: Der Begriff des "frechen Juden" gehöre zum charakteristischen Vokabular der Sprache des Nationalsozialismus und stachele zum Hass an. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - so der Senat - gelte nicht vorbehaltlos.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde reagierte erleichtert auf das Urteil. Dennoch habe er Angst, dass sich der rechte Politiker nun als Märtyrer gerieren könnte.

Auch vom Amtsgericht Dortmund verurteilt

Das Urteil ist rechtskräftig. Bereits im Juni 2019 war der 32-Jährige wegen rassistischer Äußerungen vom Amtsgericht Dortmund zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.


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