Flüchtlingsrat NRW e.V. ,
21.04.2005 :
Flüchtlingsrat Bielefeld startet Unterschriftenkampagne mit Forderungen an die Landesregierung zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes
Im Anschluss an eine Veranstaltung zum Zuwanderungsgesetz startet der Bielefelder Flüchtlingsrat eine Unterschriftenkampagne zur Umsetzung des neuen Gesetzes. Der Bielefelder Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung und die Verantwortlichen auf, die bestehenden Spielräume für eine humanitäre Auslegung des Gesetzes zu nutzen. Die Kernforderungen sind:
- "Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, müssen ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten. - Die vorher angekündigten Möglichkeiten des § 25 (5) zur Abschaffung der so genannten Kettenduldungen müssen genutzt werden!
- Die Frage der Möglichkeit einer "freiwilligen" Rückkehr in das Herkunftsland muss die Verhältnisse dort und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland angemessen berücksichtigen. Die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr darf allgemeine humanitäre Grundsätze nicht ignorieren.
- Asylsuchende und Menschen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, dürfen nicht per Gesetz von der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen werden.
- Die Ausländerbehörden sollten dazu angehalten werden, ihren Ermessensspielraum für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach Widerruf des Flüchtlingsstatus zugunsten der Menschen zu nutzen.
- Es ist dringend notwendig, dass die Landesregierung humanitäre Grundsätze als Leitlinie für die Entscheidungen der Behörden vorgibt. Humanitäre Grundwerte dürfen nicht rein finanziellen und ökonomischen Interessen geopfert werden.
- Wir fordern deshalb die Ausländerbehörden und die Landesregierung auf, bei den Anrechnungszeiten in § 26(4) alle Duldungszeiten anzurechnen, damit Menschen, die schon so viele Jahre hier leben, eine wirklich gesicherte Lebensperspektive entwickeln können.
- Wir fordern deshalb die Ausländerbehörden und die Landesregierung auf, die negativ wirkenden Veränderungen und Zusätze im Duldungspapier zurückzunehmen. Sie dürfen nicht diskriminierend wirken und zu einer noch stärkeren gesellschaftlichen Ausgrenzung führen.
- Wir fordern alle Ausländerbehörden und die Landesregierung auf von der diskriminierenden Gutscheinpraxis eindeutig abzusehen. Menschen, die viele Jahre bei uns leben, nur Gutscheine und ein kleines Taschengeld zu geben, stellt eine erhebliche Verletzung der Menschenwürde und –rechte dar. Gutscheine dürfen kein Strafinstrument von Ausländerbehörden und Sozialämtern sein."
Der Bielefelder Flüchtlingsrat bittet darum, die gesammelten Unterschriften bis Ende April zurückzusenden an Teutoburger Straße 106, 33607 Bielefeld, Fax: 0521/5215860. Die Unterschriftenliste erhalten Sie auf unserer Homepage unter Aktionen oder über die Geschäftsstelle.
info@frnrw.de
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