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Mindener Tageblatt , 24.11.2017 :

Urteil erst nächste Woche

Oberstaatsanwalt fordert Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin

Detmold (an/nw). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.

Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."

Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.

Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."

Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".

Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."

Bildunterschrift: Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck wehr sich in einem Berufungsverfahren gegen Haftstrafen von acht und zehn Monaten.


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