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Westfalen-Blatt / Bielefelder Zeitung ,
14.12.2017 :
"Menschen in ihrer Ehre herabgewürdigt"
Teure nächtliche Attacken: Bielefelder wegen Volksverhetzung und Angriff auf Polizisten verurteilt
Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Die verbalen Attacken gegen eine Gruppe Afrikaner und der körperliche Angriff auf einen Bielefelder Polizisten werden für einen Gärtner teuer. Er soll insgesamt 4.900 Euro zahlen, dazu kommt noch sein Anwaltshonorar.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 25. März vom Weg in der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof bis zur Haltestelle Baumheide. Der 51-jährige Bielefelder gab an, er habe vorher in einer Kneipe am Bahnhof Alkohol getrunken. Der spätere Wert eines Alkoholtests ergab bei ihm 1,5 Promille - für Oberamtsanwalt Guido Hartmann war "das nicht sonderlich viel". In der Haltestelle traf er auf eine Gruppe afrikanischer Asylbewerber, denen er sich nach der Anklage verächtlich näherte. Laut den Zeugen habe der Bielefelder vor ihnen "auf den Boden gespuckt", außerdem sei einer von ihnen auch "in den Rücken gespuckt" worden. Schlimmer noch wog für die Männer jedoch die Bezeichnung "Nigger", die der Mann wiederholt habe.
Außerdem habe er "Germany is paradise for niggers" (Deutsch: "Deutschland ist ein Paradies für ... ") gesagt. Während der dann folgenden Fahrt mit der Linie 2 nach Baumheide habe es noch verbale Auseinandersetzungen gegeben, auch habe der gebürtige Pole die Gruppe bezichtigt, keine Fahrkarten zu haben, weshalb Fahrkartenkontrolleure von Mobiel aktiv geworden seien.
In Baumheide kam es dann zwischen einem 20-jährigen Zeugen und dem Bielefelder zu einer Rangelei, die aber vom Gericht nicht aufgeklärt werden konnte. Schließlich alarmierten die Afrikaner die Polizei. Als zwei Polizisten auftauchten, floh der 51-Jährige. Er wurde gefasst, wehrte sich mit einem Faustschlag, der einen Beamten im Gesicht traf.
Im Vorfeld des Prozesses habe sein Mandant schon 2.000 Euro an den Polizisten (Schmerzensgeld und Anwaltskosten) bezahlt, sagte nun sein Verteidiger Jan-Christian Hochmann. Er beantragte eine milde Geldstrafe, jedoch nicht wegen des angeklagten Deliktes der Volksverhetzung, sondern nur wegen der Körperverletzung des Polizisten.
Die Amtsrichterin hielt sich an die Forderung des Anklagevertreters: 2.700 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu 30 Euro) lautete das Urteil. Der Bielefelder habe "Menschen in ihrer Ehre herabgewürdigt", habe sie "auf die unterste Stufe gestellt", das sei eine "Volksverhetzung von dunkelhäutigen Menschen". Außerdem muss der Mann einem der Afrikaner 200 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Wie wird eine Geldstrafe berechnet?
Verhängt ein Gericht eine Geldstrafe, so wendet es das im Strafrecht mildeste Mittel für die kleine bis mittlere Kriminalität an. Eine Geldstrafe bemisst sich aus der Summe der Tagessätze mal der Tagessatzhöhe. Die Zahl der Tagessätze wird an der Schwere des Delikts orientiert, kann also bei einer Trunkenheitsfahrt im Verkehr bei 25 Tagessätzen liegen. Die Höhe eines Tagessatzes ist an das monatliche Nettoeinkommen des Straftäters gebunden, beträgt also ein Dreißigstel des Monatseinkommens. Vor der Berechnung werden noch Unterhaltsverpflichtungen abgezogen. So kommt wie im vorliegenden Fall die Geldstrafe von 90 mal 30 Euro, also 2.700 Euro zustande. Zahlt der Verurteilte die Strafe nicht, kann eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen vollstreckt werden.
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