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Neue Westfälische ,
12.12.2017 :
Gefangene müssen länger in Zellen bleiben
Neue Regelung: Die Abschiebehaftanstalt in Büren weitet die Einschlusszeiten deutlich aus
Von Nicole Hille-Priebe
Büren. Die Leitung der Abschiebehaftanstalt in Büren verschärft die Haftbedingungen für die Inhaftierten - und erntet damit Kritik. Nach Informationen des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren" ist der Einschluss der Abschiebegefangenen in ihren Zellen auf die Zeit von 21 Uhr bis 14 Uhr ausgedehnt worden. Bislang galt das nur von 22 bis 7 Uhr. "Dieses Vorhaben ist gesetzeswidrig", sagt Frank Gockel, Sprecher der Initiative. "Ohne Angabe von Gründen wird die Zeit, in der sich die Gefangenen frei bewegen können, mehr als halbiert."
Den Inhaftierten selbst sei der erweiterte Einschluss nicht erklärt worden. Gockel vermutet: "Es mangelt an qualifiziertem Personal. Hinzu kommt, dass ständig mehr als 20 Prozent der Beschäftigten krankgemeldet sind." Um das Ziel der höheren Belegung zu erreichen, müssten nun alle Gefangenen Einschränkungen hinnehmen. Andreas Moseke, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, bestätigte die Ausweitung des Einschlusses. In einer späteren Antwort hieß es: "Neu ist, dass in der Zeit von 7 bis 14 Uhr der Aufenthalt in anderen als den eigenen Hafträumen und im Außenbereich der Einrichtung nicht möglich ist."
Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW regelt, dass Abschiebegefangene in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr in ihre Zellen eingeschlossen werden sollen. Für Gockel ist das ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung "erneut versucht, neue, interne Regelungen gegen geltendes Recht durchzusetzen". Erst vor wenigen Wochen habe der Verein mit einer Klage drohen müssen, damit die Besuchszeiten nicht weiter eingeschränkt werden.
Von den neuen Einschlusszeiten sind auch Freizeitangebote, Hofgang und der Zugang zu sozialen Einrichtungen betroffen. Einige Gefangene haben laut Gockel angekündigt, dass sie in einen Hungerstreik treten wollen. Dazu die Bezirksregierung: "Hierfür ergeben sich bisher keinerlei Anhaltspunkte."
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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., 09.12.2017:
Pressemitteilung / Verschärfung der Haftbedingungen in Abschiebehaft
Büren / Düsseldorf. Am 11. Dezember 2017 plant die Leitung der Abschiebehaftanstalt in Büren die Haftbedingungen für die Inhaftierten gesetzeswidrig zu verschärfen. Ohne die Angabe von Gründen wird die Zeit, in der sich die Gefangenen frei bewegen können, mehr als halbiert.
Das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW regelt in § 11, dass Abschiebegefangene in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr in ihre Zellen eingeschlossen werden sollen. Diesen Zeitraum will die Leitung weiter ausdehnen. Sie plant den Einschluss der Betroffenen nun in der Zeit von 21 Uhr bis 14 Uhr.
"Dieses Vorhaben ist einfach nur gesetzeswidrig", so Frank Gockel, Sprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Es macht aus Sicht der aktiven Betreuer deutlich, dass die Einrichtung erneut versucht, neue, interne Regelungen gegen geltendes Recht durchzusetzen. Erst vor wenigen Wochen musste der Verein mit einer Klage drohen, damit die Besuchszeiten der Aktiven des Vereins nicht weiter eingeschränkt werden.
Warum dieser erweiterte Einschluss erfolgen soll, ist nicht bekannt. Auch den Inhaftierten wurde das nicht erklärt. So kann Gockel auch nur vermuten: "Die Einrichtung soll offensichtlich mehr Gefangene aufnehmen. Am Montag ist eine Kapazitätssteigerung von 120 auf 140 Inhaftierte geplant. Es mangelt aber an qualifiziertem Personal. Hinzu kommt, dass ständig mehr als 20 Prozent der Beschäftigten krankgemeldet sind. Um das Ziel der höheren Belegung zu erreichen, müssen nun alle Gefangenen tiefgreifende Einschränkungen hinnehmen." Unter anderem sind damit zum Beispiel die Freizeitangebote, der Hofgang und der Zugang zu den sozialen Einrichtungen eingeschränkt. Einige Gefangene haben bereits angekündigt, dass sie für humanere Haftbedingungen ab Montag in einen Hungerstreik treten wollen.
"Die Haftanstalt schafft sich damit ihre eigenen Probleme", so Gockel. Der Verein kritisiert bereits seit einem Jahr, dass die Einrichtung es nicht schafft, mit den inhaftierten Menschen angemessen umzugehen und so werden eigentlich psychisch kranke Menschen immer wieder in Isolierhaft genommen. Nun ist zu befürchten, dass die Anzahl der Inhaftierten in dem Isoliertrakt in Büren steigen wird.
"Ich mache mir aktuell große Sorgen, dass sich die Situation weiter verschärfen wird", so Gockel. Die Leitung der Abschiebehaft scheint mit der Situation immer wieder überfordert zu sein. Das Ministerium für Flüchtlinge plant gerade eine Gesetzesänderung, um die Haftbedingungen der Gefangenen dieser Überforderung anzupassen. "Anstatt zu überlegen, ob und wie die Situation anders zu lösen ist und darüber mit den Gefangenen und den NGOs ins Gespräch zu kommen, werden so die Konflikte noch verschärft. Der Verein sucht wiederholt das Gespräch sowohl mit der Einrichtungsleitung, als auch mit dem Flüchtlingsministerium. Dazu ist es bisher nicht gekommen. Ein Dialog ist offensichtlich nicht erwünscht."
"Wohlmöglich fallen wir mit den Haftbedingungen in NRW bald wieder hinter alle anderen Bundesländern zurück", so Gockel. "Abschiebehäftlinge sind keine Straftäter. Sie werden inhaftiert, um den Verwaltungsakt der Ausländerbehörde, namentlich die Abschiebung, zu erleichtern." Die Haftbedingungen müssen sich deswegen deutlich von denen der Strafhaft unterscheiden. Zu dieser Auffassung sind schon 2014 der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof gekommen.
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