|
Lippische Landes-Zeitung ,
01.12.2017 :
Vetter bleibt gelassen: "Ich habe keine schlaflosen Nächte"
Strafanzeige: Rechtsextreme werfen dem Oberstaatsanwalt Einschüchterung des Richters im Haverbeck-Prozess vor
Detmold (ero). Es schocke ihn jetzt nicht wirklich - mit diesem Worten kommentiert Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Strafanzeige und den Strafantrag gegen ihn, die bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingegangen sein soll.
In dem Schreiben, das der LZ als Mail vorliegt, beklagen Neonazis mit Verbindungen zur Partei "Die Rechte" die "beleidigenden und rufschädigenden" Äußerungen Vetters während des Berufungsverfahren gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Sie war am Dienstag vom Landgericht Detmold zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden.
Laut Anzeigensteller soll Vetter während des Prozesses unter anderem gesagt haben: "Wenn das hier mit einem Freispruch endet, dann macht das einen ganz bösen Eindruck." Die Anzeigensteller, die sich als juristische Laien bezeichnen, sehen darin eine Nötigung oder zumindest den Versuch einer Einflussnahme, wenn nicht gar eine Einschüchterung des Richters und der Schöffen. So steht es in dem Schreiben eines Mitglieds der Partei "Die Rechte", die vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet wird.
Zudem wird in der Mail beklagt, dass Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die 89-jährige Ursula Haverbeck als "Rassistin" bezeichnet habe. Dies sei "nachweislich falsch und grob beleidigend". Sie habe gute jüdische Freunde und werbe für "Völkerverständigung, Frieden, Vergebung und Nächstenliebe", heißt es in dem Schreiben.
"Ja, ich habe Frau Haverbeck als Rassistin bezeichnet, weil sie eine ist", sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Zudem seien die Gerichte unabhängig, um sich von Äußerungen, egal von welcher Seite, beeinflussen zu lassen. "Ich bleibe ganz gelassen und werde keine schlaflosen Nächte wegen der Strafanzeige haben", betont Vetter.
Auf LZ-Anfrage bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe heißt es, der Eingang der Anzeige könne noch nicht bestätigt werden. "Aber dies ist ganz normal. Bis die Schriftstücke bei uns auf dem Schreibtisch landen, kann es ein paar Tage dauern", sagt Markus Schmitt, stellvertretender Sprecher der Bundesanwaltschaft.
_______________________________________________
Blick nach Rechts, 29.11.2017:
Haftstrafe für Haverbeck-Wetzel
Von Julian Feldmann
Die notorische Auschwitz-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel (Jg. 1928) ist vom Landgericht Detmold erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Vor dem Detmolder Landgericht wurden drei Urteile aus erster Instanz neu verhandelt, gegen die Haverbeck-Wetzel Berufung eingelegt hatte. Konkret ging es um diese Urteile: Das Amtsgericht Detmold hatte die Hitler-Anhängerin am 2. September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, weil sie in einem Brief, den sie dem Detmolder Bürgermeister und einer Lokalzeitung geschickt hatte, den systematischen Mord an sechs Millionen Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet hatte (Blick nach Rechts berichtete am 05.09.2016). Ebenfalls wegen Volksverhetzung - jedoch in vier Fällen - hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen Haverbeck-Wetzel am 11. Oktober 2016 zu elf Monaten Haft verurteilt (Blick nach Rechts berichtete am 14.02.2017). Weil die Antisemitin bei ihrer Gerichtsverhandlung im September 2016 am Amtsgericht Detmold eine Schrift an Journalisten und Prozessbeteiligte verteilt hatte, sprach sie am 17. Februar 2017 erneut das Detmolder Amtsgericht schuldig - zu zehn Monaten Gefängnis (Blick nach Rechts berichtete am 14.02.2017).
Verteidigen ließ sich die Holocaust-Leugnerin vor Gericht gleich von drei Anwälten. Einer davon hatte Haverbeck-Wetzel bereits vor dem Amtsgericht Detmold vertreten. Die Zuschauerplätze im Gerichtssaal waren bei der Verhandlung in der vergangenen Woche vor allem von Anhängern der Rechtsextremistin belegt. Unter den Zuschauern waren auch der Holocaust-Leugner Henry Hafenmayer sowie der in Dortmund wohnhafte Sascha Krolzig, Funktionär der Neonazi-Partei "Die Rechte". Als Haverbeck-Wetzel zu Beginn der Verhandlung den Saal betrat, applaudierten ihre Anhänger der 89-Jährigen. Auch während des Prozesses kam es immer wieder zu Zwischenrufen aus dem Publikum.
Zwei Amtsgerichtsurteile bestätigt
Für 14 Monate muss Haverbeck-Wetzel nun ins Gefängnis, urteilte der Richter am Landgericht Detmold. Die Entscheidung des Amtsgerichts Detmold vom September 2016 wurde aufgehoben. Laut Landgericht sei nicht klar, dass Haverbeck-Wetzel den Brief, in dem sie den Holocaust leugnet, selbst an die Zeitung verschickt hätte. Die anderen beiden Urteile bestätigte das Landgericht Detmold.
Den Brief, wegen dem Haverbeck-Wetzel nun freigesprochen wurde, hatte sie im Februar 2016 an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller (SPD) verschickt. Damals lief ein Prozess gegen den Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning am Landgericht Detmold, worüber sich Haverbeck-Wetzel in dem Schreiben echauffierte. Es sei "eindeutig erkennbar", schrieb die Rechtsextremistin, dass "Auschwitz ein Arbeitslager - und kein Vernichtungslager" gewesen sei. Die Überlebenden von Auschwitz, die gegen den SS-Mann in Detmold aussagten, bezeichnete Haverbeck-Wetzel als "angebliche Zeugen". Der einstige SS-Unterscharführer Hanning wurde am 17. Juni wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Landgericht Detmold sah es nun nicht mehr als erwiesen an, dass Haverbeck-Wetzel den Brief selbst an eine Lokalzeitung als Leserbrief per Fax geschickt hatte. Tatsächlich wurde der Brief aber später sogar auf der von ihr verantworteten Internetseite publiziert. Nach Informationen, die Blick nach Rechts vorliegen, kam das Fax von einem Anschluss, den Haverbeck-Wetzel in der Vergangenheit immer wieder zur Kommunikation verwendet hatte.
Weitere Berufungsverfahren stehen an
Während Haverbeck-Wetzel bei anderen Verfahren die Richter verspottet, klangen in Detmold nun positive Töne an: "Ich finde dieses Verfahren sehr positiv. Ich habe den Eindruck, dass es zumindest in Ansätzen gelungen ist, die Grundfragen zu erörtern", wird die notorische Volksverhetzerin in der "Lippischen Landes-Zeitung" zitiert. Auch aus den Rängen der Anhängerschaft kamen positive Worte für den Richter.
Wann Haverbeck-Wetzel nun ins Gefängnis muss, ist derweil noch offen. Gegen das neue Urteil kündigten ihre Anwälte Revision an. Noch nicht rechtskräftig ist auch eine Entscheidung des Landgerichts Verden, das die Holocaust-Leugnerin im August zu zwei Jahren Haft verurteilt hatte. Berufungsverfahren stehen noch in Berlin und Hamburg an. Auch im bayerischen Starnberg wird demnächst ein Prozess gegen Haverbeck-Wetzel eröffnet.
Bildunterschrift: Immer wieder neue Verurteilungen wegen Volksverhetzung, die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel.
_______________________________________________
Lippische Landes-Zeitung, 29.11.2017:
Landgericht verurteilt Haverbeck
Volksverhetzung: Die Holocaust-Leugnerin erhält eine 14-monatige Gefängnisstrafe / Sie kündigt Revision an
Kreis Lippe (an). Zwei Schuldsprüche und ein Freispruch: Das Landgericht hat gestern ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen und zwei des Amtsgerichtes Detmold gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aufgehoben. Unterm Strich verhängte das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Lüking eine Haftstrafe von 14 Monaten. Damit steuert die Vlotherin nun als letzte Instanz das Oberlandesgericht Hamm an.
Beim ersten Prozess im September 2016 ging es um einen Brief, den die Beschuldigte an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller unter der Überschrift "Detmold kapituliert vor der Antifa" geschickt hatte. Hier heißt es einmal mehr, dass Auschwitz lediglich ein Arbeitslager, nicht aber ein Vernichtungslager gewesen sei.
Ein Exemplar dieses Briefes hatte die LZ erreicht, bevor Heller seine Post überhaupt gelesen hatte. Doch kaum hatte der Bürgermeister ihn bekommen, erstattete er Strafanzeige wegen Volksverhetzung, was Haverbeck erstmals vor ein Detmolder Gericht brachte. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht bestritt die 89-jährige keineswegs, diesen Brief an die LZ-Redaktion geschickt zu haben, und so wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt, gegen die sie sich nun vor dem Landgericht wehrte.
Die nächste Instanz wartet schon
Im Berufungsverfahren sagte sie, sie habe der LZ das Schreiben nicht geschickt. Es liegt zwar im Original vor, aber ohne Beweis, dass sie tatsächlich die Absenderin ist. "Im Zweifel für die Angeklagte" entschied das Landgericht und sprach sie in diesem Fall frei.
Allerdings hatte sie bei jenem Amtsgerichtsprozess in einer Verhandlungspause nicht nur einen schriftlichen Abzug ihrer Verteidigungsrede an Journalisten und andere Prozessbeobachter verteilt, sondern auch die Schrift "Nur die Wahrheit macht Euch frei", in der sie erneut den Holocaust leugnet. Letzteres sieht Vorsitzender Richter Gerhard Lüking als strafbar an: "Die Auschwitzlüge ist nun mal verboten", betonte er, und das wisse sie ganz genau: "Sie nutzen die Aufmerksamkeit, die Sie durch die Hauptverhandlungen bekommen", sagte er in seiner Urteilsbegründung.
"Und das ist nicht über die das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das geht weit über das hinaus." Sehr wohl seien ihre Äußerungen schriftlich wie mündlich geeignet, den gesellschaftlichen Frieden zu stören: "Das sieht man ja schon an der Öffentlichkeitswirkung, die diese Prozesse haben." Im Übrigen negiere Haverbeck vollkommen die Ergebnisse neuerer Geschichtsforschung und die Aussagen von Zeugen und Beschuldigten in den jüngsten NS-Prozessen. Sie sei nicht einsichtig: "Sie werden als Überzeugungstäterin weitermachen", sagte Richter Lüking.
Stimmt: "Ich habe alles gesagt", erklärte Ursula Haverbeck der LZ. Und sie werde selbstverständlich Revision einlegen.
_______________________________________________
Lippische Landes-Zeitung, 29.11.2017:
Haverbeck steuert die nächste Instanz an
Kreis Lippe. 14 Monate Haft wegen Volksverhetzung: Dieses Urteil hat das Landgericht Detmold über Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck verhängt. Sie geht in Revision.
Seite 9
_______________________________________________
Neue Westfälische, 29.11.2017:
14 Monate Haft für Holocaust-Leugnerin
Urteil: Ursula Haverbeck kündigt nun den Gang zum Oberlandesgericht Hamm an
Detmold (an). Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht Detmold verhängte eine Haftstrafe von 14 Monaten gegen die 89-Jährige (AZ: 21 Js 814/16 und 21 Js 192/16). Damit steuert die Vlotherin als letzte Instanz das Oberlandesgericht Hamm an, wie sie ankündigte.
Beim ersten Prozess im September 2016 ging es um einen Brief, den die Beschuldigte an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller unter der Überschrift "Detmold kapituliert vor der Antifa" geschickt hatte. Darin hieß es einmal mehr, dass Auschwitz lediglich ein Arbeitslager, nicht aber ein Vernichtungslager gewesen sei.
Der Bürgermeister erstattete Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Im Prozess vor dem Amtsgericht wurde die 89-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt, gegen die sie sich nun vor dem Landgericht wehrte - vergebens. Aufgehoben wurde allerdings der Schuldspruch für das Versenden des Briefes an eine Zeitungsredaktion. Es ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob Haverbeck den Brief versendet hatte.
Beim Amtsgerichtsprozess hatte sie in einer Verhandlungspause die Schrift "Nur die Wahrheit macht Euch frei", in der sie erneut den Holocaust leugnet, verteilt. Letzteres sah das Landgericht als strafbar an: "Die Auschwitz-Lüge ist nun mal verboten", betonte der Richter. Er kritisierte: "Sie nutzen die Aufmerksamkeit, die Sie durch die Hauptverhandlungen bekommen."
_______________________________________________
Westfalen-Blatt, 29.11.2017:
Haftstrafe für Haverbeck
14 Monate ohne Bewährung wegen Volksverhetzung
Detmold (WB/ca). Das Landgericht Detmold hat gestern die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung. Haverbeck kann gegen das Urteil noch Revision beim Oberlandesgericht Hamm einlegen, muss also in absehbarer Zeit nicht ins Gefängnis.
Waren zum Prozessauftakt am Donnerstag noch etwa 70 Anhänger erschienen - viele aus den neuen Bundesländern -, waren es gestern nur noch etwa drei Dutzend. Diesmal hielten sie sich mit lautstarken Kommentaren zurück und klatschten auch nicht.
Es war ein Berufungsprozess, in dem die 89-Jährige sich gegen drei Amtsgerichtsurteile zur Wehr gesetzt hatte: elf Monate Haft (Amtsgericht Bad Oeynhausen), acht Monate Haft (Amtsgericht Detmold) und zehn Monate Haft (Amtsgericht Detmold).
Im Fall eines Briefes, in dem der Holocaust, also der millionenfache Mord an Juden im Dritten Reich, geleugnet wurde und der an den Detmolder Bürgermeister und die Detmolder Presse gegangen war, wurde Haverbeck freigesprochen. Nach Ansicht der Kammer habe das Schreiben an den Bürgermeister nicht den öffentlichen Frieden gestört. Und einen Beweis, dass die Angeklagte die Absenderin des bei der Presse eingegangenen Briefes gewesen sei, gebe es nicht, heißt es im Urteil.
Die Verbreitung entsprechender Texte auf Haverbecks Internetseite sah das Gericht dagegen als bewiesen an, ebenso das Verteilen einer entsprechenden Schrift nach einem Gerichtstermin in Detmold. Das falle nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Am Ende lautete das Urteil 14 Monate Haft wegen Volksverhetzung.
Bildunterschrift: Ursula Haverbeck.
_______________________________________________
Mindener Tageblatt, 29.11.2017:
14 Monate Haft
Holocaust-Leugnerin Haverbeck verurteilt
Detmold / Vlotho. (dpa). Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Detmold sieht es laut einem Urteil von Dienstag als erwiesen an, dass die 89-Jährige sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Haverbeck hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet. Mehrere Amtsgerichte hatten sie daraufhin zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt.
Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.
Das Gericht war mit dem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert und Haverbeck als Rassistin bezeichnet.
Die drei Verteidiger der 89-Jährigen plädierten auf Freispruch.
Gegen die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt.
Zuletzt verhängte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das Landgericht im niedersächsischen Verden verurteilte sie im August 2017 - noch nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft.
Bildunterschrift: Ursula Haverbeck im Verhandlungssaal im Landgericht in Detmold.
_______________________________________________
Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:
Kommentar / Demokratie erträgt Gejohle
Marianne Schwarzer findet die Strategie von Richter Gerhard Lüking beim Haverbeck-Prozess nachvollziehbar.
Seite 9
Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden. Dass die Rechten im Gerichtssaal ihrem Idol Ursula Haverbeck zujubeln dürfen, ist schwer zu ertragen. Doch so sehr man mit den Ansichten der Holocaust-Leugnerin hadern mag, so ätzend das Gejohle im Rücken während einer Zeugenaussage auch für die Betroffene gewesen sein mag: Dies zuzulassen, gehört zum Sieg der Demokratie über den Faschismus.
Unser Rechtssystem gibt es her, dass rechte wie linke Gesinnungsgenossen lautstark ihre Meinung kundtun dürfen. Es gibt auch her, dass eine Ursula Haverbeck immer wieder behaupten kann, sie sehe keine Beweise für die systematische Ermordung von Millionen von Juden, dass sie immer wieder dafür von Gerichten verurteilt wird - und dennoch noch nicht einen Tag dafür im Gefängnis gesessen hat. Auch wenn das Herz etwas anderes sagt: Selbst sie verdient einen fairen Prozess. Den hat ihr bisher Richter Gerhard Lüking gewährt, hat sich all ihre Argumente geduldig angehört, sich auf sie konzentriert und nicht auf einen Nebenkrieg mit den Anhängern im Saal eingelassen.
Vielleicht wären klare Worte zu den Johlenden angebracht gewesen - das ist eine Frage des persönlichen Stils. So zumindest hat der Richter den Anwälten keine Angriffsfläche - und damit Revisionsgründe - gegeben. Eins ist mal klar: Mit einer Verurteilung wird Ursula Haverbeck sich auch in dieser Instanz nicht zufrieden geben. Wie dem auch sei: Unsere Demokratie hält auch das aus.
MSchwarzer@lz.de
_______________________________________________
Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:
"Das muss ein Gericht aushalten"
Haverbeck-Prozess: Gegner der Holocaust-Leugnerin kritisieren das Verhalten des Vorsitzenden Richters Gerhard Lüking / Er habe das Gejohle der Rechten im Saal nicht durchgehen lassen dürfen / Er selbst sieht das anders
Von Marianne Schwarzer
Detmold. Aus terminlichen Gründen hat das Landgericht Detmold die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck auf den heutigen Dienstag vorgezogen. Derweil wird aus den Reihen ihrer Gegner Protest gegen den Vorsitzenden Richter Gerhard Lüking laut.
Wie berichtet, waren zum Auftakt des Berufungsverfahrens am vergangenen Donnerstag etwa 70 Unterstützer der 89-Jährigen, die in erster Linie wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, erschienen. Sie hatten im Prozessverlauf lautstark applaudiert, wenn die Beschuldigte Erklärungen abgab und auch die Aussage einer Belastungszeugin mit Gejohle begleitet. Richter Lüking hatte die Bekundungen demonstrativ ignoriert - "das muss ein Gericht aushalten", sagte er auf Nachfrage der LZ direkt nach der Verhandlung. Für Bernadette und Joachim Gottschalk hingegen ist das ein "Skandal": Die beiden Mitglieder des Arbeitskreises gegen das Vergessen haben sich jetzt mit einem Schreiben an den Justizminister gewandt: "Dieser Applaus hatte politischen Manifestationscharakter und Beleidigungscharakter gegenüber den jüdischen Anwesenden", heißt es dort.
Unabhängigkeit der Rechtsprechung
Während der Verhandlung habe man aus dem Kreise der Anhängerschaft gut vernehmlich hören können: "Der Richter gefällt uns immer besser", und die Angeklagte habe sich beim Richter für dessen Verhandlungsführung ausdrücklich bedankt.
Allerdings hatte sich Ursula Haverbeck dabei auf den Inhalt der Erörterungen in der Verhandlung bezogen: "Ich finde dieses Verfahren sehr positiv. Ich habe den Eindruck, dass es zumindest in Ansätzen gelungen ist, die Grundfragen zu erörtern", sagte sie wörtlich.
Anke Grudda, Pressesprecherin des Landgerichtes, hat selbst das NS-Verfahren gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning geleitet. Sie räumt der Beschwerde weder beim Präsidenten des Landgerichtes noch beim Justizminister eine Chance ein: "Was ein Richter in einem Verfahren zulässt und was nicht, ist allein seine Sache. Das ist die richterliche Unabhängigkeit, ein hohes Gut, das ja genau aus den Erfahrungen der NS-Zeit entstanden ist."
Joachim Gottschalk ist klar, dass ein energisches Einschreiten des Richters, beispielsweise durch Räumung des Saals, durchaus einen Revisionsgrund geboten hätte. Doch wie er hätte sich Prozessbeobachter Manfred Hilbrink-Späth vom Aktionskreis gegen das Vergessen ein deutliches Wort von richterlicher Seite gewünscht: "Vor wenigen Wochen waren wir noch mit unserer Gruppe in Auschwitz. Es ist schon ziemlich unerträglich, sich dann im Gericht diese Hetztiraden und den Szenen-Applaus anhören zu müssen."
Kommentar Seite 10
_______________________________________________
Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:
Haverbeck-Prozess endet vermutlich heute
Detmold. Heute soll ein Urteil im Prozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck fallen. Derweil wird noch über das Zuschauerverhalten am ersten Prozesstag diskutiert.
Seiten 9 und 10
_______________________________________________
Neue Westfälische, 28.11.2017:
Heute fällt Urteil gegen Haverbeck
Detmold. Das Detmolder Landgericht will heute im Berufungsprozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ein Urteil sprechen. Dass der Richter am ersten Prozesstag Gejohle von Haverbeck-Unterstützern nicht unterbunden hat, hat zu einer Beschwerde beim Justizministerium geführt. Der Richter hatte das Treiben demonstrativ ignoriert. Das müsse ein Gericht aushalten, sagte er.
_______________________________________________
Neue Westfälische, 24.11.2017:
Haverbeck-Urteil soll erst nächste Woche fallen
Detmold (an). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.
Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."
Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.
Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."
Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".
Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."
_______________________________________________
Westfalen-Blatt, 24.11.2017:
Urteil vertagt
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck geht gegen Haftstrafen vor
Von Christian Althoff
Detmold (WB). Nach sechs Stunden Verhandlung gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho hat das Landgericht Detmold den Prozess gestern Abend nach den Plädoyers unterbrochen.
Die 89-Jährige mit den schlohweißen Haaren ist so etwas wie eine Galionsfigur der Rechtsextremen. Wenn Haverbeck wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, und das war in den letzten 24 Monaten acht Mal der Fall, kommen ihre Unterstützer in Scharen. Etwa 70 waren es gestern. Neonazis wie der ostwestfälische Bezirksvorsitzende der Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, saßen im Publikum, aber auch viele Anhänger, die aus den neuen Bundesländern gekommen waren. Etwa 15 Polizisten behielten die Besucher im Blick.
Wie üblich wurde die Angeklagte mit tosendem Beifall begrüßt, als sie auf der Anklagebank Platz nahm. Die Kammer hatte über drei Urteile zu entscheiden, gegen die Haverbeck in Berufung gegangen war. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte sie im Oktober 2016 wegen Volksverhetzung zu elf Monaten Haft verurteilt, das Amtsgericht Detmold im September 2016 zu acht Monaten Haft und im Februar 2017 zu zehn Monaten - jeweils ohne Bewährung. Unter anderem hatte Haverbeck anlässlich des Prozesses gegen den SS-Mann Reinhold Hanning (94) einen Brief an Detmolds Bürgermeister geschrieben, in dem sie sinngemäß den Holocaust als Lüge bezeichnet. Weil bisher noch kein Urteil gegen die Vlothoerin rechtskräftig geworden ist, bleibt sie in Freiheit.
Ursula Haverbeck, die in den 50ern Politik, Pädagogik und Philosophie studiert hatte, verteidigte sich auch diesmal in eloquenten Worten damit, dass man etwas, dessen Existenz nicht bewiesen sei, nicht leugnen könne. Sie meinte den Holocaust, den millionenfachen Mord an Juden in der NS-Zeit, den sie für nicht nachgewiesen hält. "Es fehlen die Leichen und die Obduktionsbefunde", sagte sie. "Ich habe an Gerichte geschrieben, an den Zentralrat der Juden, aber niemand hat mir einen Beweis geliefert."
Immer wieder während Haverbecks Aussage brandete Beifall auf, aber der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking ließ das Publikum gewähren. Erst nach dem fünften Mal äußerte er sich missbilligend, doch ging das im Lärm unter.
Dirk Baumann aus Herford, einer von drei Verteidigern, plädierte auf Freispruch. Er sagte, er stehe "eher links" und teile Haverbecks Auffassung nicht. "Aber ich halte ihre Äußerungen für vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Schließlich hat sie niemanden aufgewiegelt und auch keinen Hass gesät." Oberstaatsanwalt Ralf Vetter forderte unter Buhrufen aus dem Publikum 18 Monate Haft wegen Volksverhetzung. Er bezeichnete Haverbeck als Rassistin. Das Gericht will sein Urteil kommende Woche verkünden, voraussichtlich am Dienstag.
Bildunterschrift: Ursula Haverbeck mit zwei ihrer drei Anwälte: Dirk Baumann aus Herford (l.) und Christoph Hessel aus Stadthagen.
_______________________________________________
Mindener Tageblatt, 24.11.2017:
Urteil erst nächste Woche
Oberstaatsanwalt fordert Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin
Detmold (an/nw). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.
Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."
Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.
Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."
Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".
Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."
Bildunterschrift: Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck wehr sich in einem Berufungsverfahren gegen Haftstrafen von acht und zehn Monaten.
|