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Lippische Landes-Zeitung , 29.11.2017 :

Haverbeck steuert die nächste Instanz an

Kreis Lippe. 14 Monate Haft wegen Volksverhetzung: Dieses Urteil hat das Landgericht Detmold über Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck verhängt. Sie geht in Revision.

Seite 9

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Neue Westfälische, 29.11.2017:

14 Monate Haft für Holocaust-Leugnerin

Urteil: Ursula Haverbeck kündigt nun den Gang zum Oberlandesgericht Hamm an

Detmold (an). Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Landgericht Detmold verhängte eine Haftstrafe von 14 Monaten gegen die 89-Jährige (AZ: 21 Js 814/16 und 21 Js 192/16). Damit steuert die Vlotherin als letzte Instanz das Oberlandesgericht Hamm an, wie sie ankündigte.

Beim ersten Prozess im September 2016 ging es um einen Brief, den die Beschuldigte an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller unter der Überschrift "Detmold kapituliert vor der Antifa" geschickt hatte. Darin hieß es einmal mehr, dass Auschwitz lediglich ein Arbeitslager, nicht aber ein Vernichtungslager gewesen sei.

Der Bürgermeister erstattete Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Im Prozess vor dem Amtsgericht wurde die 89-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt, gegen die sie sich nun vor dem Landgericht wehrte - vergebens. Aufgehoben wurde allerdings der Schuldspruch für das Versenden des Briefes an eine Zeitungsredaktion. Es ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob Haverbeck den Brief versendet hatte.

Beim Amtsgerichtsprozess hatte sie in einer Verhandlungspause die Schrift "Nur die Wahrheit macht Euch frei", in der sie erneut den Holocaust leugnet, verteilt. Letzteres sah das Landgericht als strafbar an: "Die Auschwitz-Lüge ist nun mal verboten", betonte der Richter. Er kritisierte: "Sie nutzen die Aufmerksamkeit, die Sie durch die Hauptverhandlungen bekommen."

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Westfalen-Blatt, 29.11.2017:

Haftstrafe für Haverbeck

14 Monate ohne Bewährung wegen Volksverhetzung

Detmold (WB/ca). Das Land­gericht Detmold hat gestern die mehrfach vorbestrafte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung. Haverbeck kann gegen das Urteil noch Revision beim Oberlandesgericht Hamm einlegen, muss also in absehbarer Zeit nicht ins Gefängnis.

Waren zum Prozessauftakt am Donnerstag noch etwa 70 Anhänger erschienen - viele aus den neuen Bundesländern -, waren es gestern nur noch etwa drei Dutzend. Diesmal hielten sie sich mit lautstarken Kommentaren zurück und klatschten auch nicht.

Es war ein Berufungsprozess, in dem die 89-Jährige sich gegen drei Amtsgerichtsurteile zur Wehr gesetzt hatte: elf Monate Haft (Amtsgericht Bad Oeynhausen), acht Monate Haft (Amtsgericht Detmold) und zehn Monate Haft (Amtsgericht Detmold).

Im Fall eines Briefes, in dem der Holocaust, also der millionenfache Mord an Juden im Dritten Reich, geleugnet wurde und der an den Detmolder Bürgermeister und die Detmolder Presse gegangen war, wurde Haverbeck freigesprochen. Nach Ansicht der Kammer habe das Schreiben an den Bürgermeister nicht den öffentlichen Frieden gestört. Und einen Beweis, dass die Angeklagte die Absenderin des bei der Presse eingegangenen Briefes gewesen sei, gebe es nicht, heißt es im Urteil.

Die Verbreitung entsprechender Texte auf Haverbecks Internetseite sah das Gericht dagegen als bewiesen an, ebenso das Verteilen einer entsprechenden Schrift nach einem Gerichtstermin in Detmold. Das falle nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Am Ende lautete das Urteil 14 Monate Haft wegen Volksverhetzung.

Bildunterschrift: Ursula Haverbeck.

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Mindener Tageblatt, 29.11.2017:

14 Monate Haft

Holocaust-Leugnerin Haverbeck verurteilt

Detmold / Vlotho. (dpa). Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht Detmold sieht es laut einem Urteil von Dienstag als erwiesen an, dass die 89-Jährige sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Haverbeck hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet. Mehrere Amtsgerichte hatten sie daraufhin zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt.

Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.

Das Gericht war mit dem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert und Haverbeck als Rassistin bezeichnet.

Die drei Verteidiger der 89-Jährigen plädierten auf Freispruch.

Gegen die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt.

Zuletzt verhängte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das Landgericht im niedersächsischen Verden verurteilte sie im August 2017 - noch nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft.

Bildunterschrift: Ursula Haverbeck im Verhandlungssaal im Landgericht in Detmold.

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Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:

Kommentar / Demokratie erträgt Gejohle

Marianne Schwarzer findet die Strategie von Richter Gerhard Lüking beim Haverbeck-Prozess nachvollziehbar.

Seite 9

Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden. Dass die Rechten im Gerichtssaal ihrem Idol Ursula Haverbeck zujubeln dürfen, ist schwer zu ertragen. Doch so sehr man mit den Ansichten der Holocaust-Leugnerin hadern mag, so ätzend das Gejohle im Rücken während einer Zeugenaussage auch für die Betroffene gewesen sein mag: Dies zuzulassen, gehört zum Sieg der Demokratie über den Faschismus.

Unser Rechtssystem gibt es her, dass rechte wie linke Gesinnungsgenossen lautstark ihre Meinung kundtun dürfen. Es gibt auch her, dass eine Ursula Haverbeck immer wieder behaupten kann, sie sehe keine Beweise für die systematische Ermordung von Millionen von Juden, dass sie immer wieder dafür von Gerichten verurteilt wird - und dennoch noch nicht einen Tag dafür im Gefängnis gesessen hat. Auch wenn das Herz etwas anderes sagt: Selbst sie verdient einen fairen Prozess. Den hat ihr bisher Richter Gerhard Lüking gewährt, hat sich all ihre Argumente geduldig angehört, sich auf sie konzentriert und nicht auf einen Nebenkrieg mit den Anhängern im Saal eingelassen.

Vielleicht wären klare Worte zu den Johlenden angebracht gewesen - das ist eine Frage des persönlichen Stils. So zumindest hat der Richter den Anwälten keine Angriffsfläche - und damit Revisionsgründe - gegeben. Eins ist mal klar: Mit einer Verurteilung wird Ursula Haverbeck sich auch in dieser Instanz nicht zufrieden geben. Wie dem auch sei: Unsere Demokratie hält auch das aus.

MSchwarzer@lz.de

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Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:

"Das muss ein Gericht aushalten"

Haverbeck-Prozess: Gegner der Holocaust-Leugnerin kritisieren das Verhalten des Vorsitzenden Richters Gerhard Lüking / Er habe das Gejohle der Rechten im Saal nicht durchgehen lassen dürfen / Er selbst sieht das anders

Von Marianne Schwarzer

Detmold. Aus terminlichen Gründen hat das Landgericht Detmold die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck auf den heutigen Dienstag vorgezogen. Derweil wird aus den Reihen ihrer Gegner Protest gegen den Vorsitzenden Richter Gerhard Lüking laut.

Wie berichtet, waren zum Auftakt des Berufungsverfahrens am vergangenen Donnerstag etwa 70 Unterstützer der 89-Jährigen, die in erster Linie wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, erschienen. Sie hatten im Prozessverlauf lautstark applaudiert, wenn die Beschuldigte Erklärungen abgab und auch die Aussage einer Belastungszeugin mit Gejohle begleitet. Richter Lüking hatte die Bekundungen demonstrativ ignoriert - "das muss ein Gericht aushalten", sagte er auf Nachfrage der LZ direkt nach der Verhandlung. Für Bernadette und Joachim Gottschalk hingegen ist das ein "Skandal": Die beiden Mitglieder des Arbeitskreises gegen das Vergessen haben sich jetzt mit einem Schreiben an den Justizminister gewandt: "Dieser Applaus hatte politischen Manifestationscharakter und Beleidigungscharakter gegenüber den jüdischen Anwesenden", heißt es dort.

Unabhängigkeit der Rechtsprechung

Während der Verhandlung habe man aus dem Kreise der Anhängerschaft gut vernehmlich hören können: "Der Richter gefällt uns immer besser", und die Angeklagte habe sich beim Richter für dessen Verhandlungsführung ausdrücklich bedankt.

Allerdings hatte sich Ursula Haverbeck dabei auf den Inhalt der Erörterungen in der Verhandlung bezogen: "Ich finde dieses Verfahren sehr positiv. Ich habe den Eindruck, dass es zumindest in Ansätzen gelungen ist, die Grundfragen zu erörtern", sagte sie wörtlich.

Anke Grudda, Pressesprecherin des Landgerichtes, hat selbst das NS-Verfahren gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning geleitet. Sie räumt der Beschwerde weder beim Präsidenten des Landgerichtes noch beim Justizminister eine Chance ein: "Was ein Richter in einem Verfahren zulässt und was nicht, ist allein seine Sache. Das ist die richterliche Unabhängigkeit, ein hohes Gut, das ja genau aus den Erfahrungen der NS-Zeit entstanden ist."

Joachim Gottschalk ist klar, dass ein energisches Einschreiten des Richters, beispielsweise durch Räumung des Saals, durchaus einen Revisionsgrund geboten hätte. Doch wie er hätte sich Prozessbeobachter Manfred Hilbrink-Späth vom Aktionskreis gegen das Vergessen ein deutliches Wort von richterlicher Seite gewünscht: "Vor wenigen Wochen waren wir noch mit unserer Gruppe in Auschwitz. Es ist schon ziemlich unerträglich, sich dann im Gericht diese Hetztiraden und den Szenen-Applaus anhören zu müssen."

Kommentar Seite 10

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Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:

Haverbeck-Prozess endet vermutlich heute

Detmold. Heute soll ein Urteil im Prozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck fallen. Derweil wird noch über das Zuschauerverhalten am ersten Prozesstag diskutiert.

Seiten 9 und 10

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Neue Westfälische, 28.11.2017:

Heute fällt Urteil gegen Haverbeck

Detmold. Das Detmolder Landgericht will heute im Berufungsprozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ein Urteil sprechen. Dass der Richter am ersten Prozesstag Gejohle von Haverbeck-Unterstützern nicht unterbunden hat, hat zu einer Beschwerde beim Justizministerium geführt. Der Richter hatte das Treiben demonstrativ ignoriert. Das müsse ein Gericht aushalten, sagte er.

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Neue Westfälische, 24.11.2017:

Haverbeck-Urteil soll erst nächste Woche fallen

Detmold (an). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.

Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."

Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.

Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."

Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".

Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."

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Westfalen-Blatt, 24.11.2017:

Urteil vertagt

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck geht gegen Haftstrafen vor

Von Christian Althoff

Detmold (WB). Nach sechs Stunden Verhandlung gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho hat das Landgericht Detmold den Prozess gestern Abend nach den Plädoyers unterbrochen.

Die 89-Jährige mit den schlohweißen Haaren ist so etwas wie eine Galionsfigur der Rechtsextremen. Wenn Haverbeck wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, und das war in den letzten 24 Monaten acht Mal der Fall, kommen ihre Unterstützer in Scharen. Etwa 70 waren es gestern. Neonazis wie der ostwestfälische Bezirksvorsitzende der Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, saßen im Publikum, aber auch viele Anhänger, die aus den neuen Bundesländern gekommen waren. Etwa 15 Polizisten behielten die Besucher im Blick.

Wie üblich wurde die Angeklagte mit tosendem Beifall begrüßt, als sie auf der Anklagebank Platz nahm. Die Kammer hatte über drei Urteile zu entscheiden, gegen die Haverbeck in Berufung gegangen war. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte sie im Oktober 2016 wegen Volksverhetzung zu elf Monaten Haft verurteilt, das Amtsgericht Detmold im September 2016 zu acht Monaten Haft und im Februar 2017 zu zehn Monaten - jeweils ohne Bewährung. Unter anderem hatte Haverbeck anlässlich des Prozesses gegen den SS-Mann Reinhold Hanning (94) einen Brief an Detmolds Bürgermeister geschrieben, in dem sie sinngemäß den Holocaust als Lüge bezeichnet. Weil bisher noch kein Urteil gegen die Vlothoerin rechtskräftig geworden ist, bleibt sie in Freiheit.

Ursula Haverbeck, die in den 50ern Politik, Pädagogik und Philosophie studiert hatte, verteidigte sich auch diesmal in eloquenten Worten damit, dass man etwas, dessen Existenz nicht bewiesen sei, nicht leugnen könne. Sie meinte den Holocaust, den millionenfachen Mord an Juden in der NS-Zeit, den sie für nicht nachgewiesen hält. "Es fehlen die Leichen und die Obduktionsbefunde", sagte sie. "Ich habe an Gerichte geschrieben, an den Zentralrat der Juden, aber niemand hat mir einen Beweis geliefert."

Immer wieder während Haverbecks Aussage brandete Beifall auf, aber der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking ließ das Publikum gewähren. Erst nach dem fünften Mal äußerte er sich missbilligend, doch ging das im Lärm unter.

Dirk Baumann aus Herford, einer von drei Verteidigern, plädierte auf Freispruch. Er sagte, er stehe "eher links" und teile Haverbecks Auffassung nicht. "Aber ich halte ihre Äußerungen für vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Schließlich hat sie niemanden aufgewiegelt und auch keinen Hass gesät." Oberstaatsanwalt Ralf Vetter forderte unter Buhrufen aus dem Publikum 18 Monate Haft wegen Volksverhetzung. Er bezeichnete Haverbeck als Rassistin. Das Gericht will sein Urteil kommende Woche verkünden, voraussichtlich am Dienstag.

Bildunterschrift: Ursula Haverbeck mit zwei ihrer drei Anwälte: Dirk Baumann aus Herford (l.) und Christoph Hessel aus Stadthagen.

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Mindener Tageblatt, 24.11.2017:

Urteil erst nächste Woche

Oberstaatsanwalt fordert Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin

Detmold (an/nw). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.

Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."

Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.

Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."

Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".

Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."

Bildunterschrift: Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck wehr sich in einem Berufungsverfahren gegen Haftstrafen von acht und zehn Monaten.


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