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Lippische Landes-Zeitung ,
28.11.2017 :
"Das muss ein Gericht aushalten"
Haverbeck-Prozess: Gegner der Holocaust-Leugnerin kritisieren das Verhalten des Vorsitzenden Richters Gerhard Lüking / Er habe das Gejohle der Rechten im Saal nicht durchgehen lassen dürfen / Er selbst sieht das anders
Von Marianne Schwarzer
Detmold. Aus terminlichen Gründen hat das Landgericht Detmold die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck auf den heutigen Dienstag vorgezogen. Derweil wird aus den Reihen ihrer Gegner Protest gegen den Vorsitzenden Richter Gerhard Lüking laut.
Wie berichtet, waren zum Auftakt des Berufungsverfahrens am vergangenen Donnerstag etwa 70 Unterstützer der 89-Jährigen, die in erster Linie wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, erschienen. Sie hatten im Prozessverlauf lautstark applaudiert, wenn die Beschuldigte Erklärungen abgab und auch die Aussage einer Belastungszeugin mit Gejohle begleitet. Richter Lüking hatte die Bekundungen demonstrativ ignoriert - "das muss ein Gericht aushalten", sagte er auf Nachfrage der LZ direkt nach der Verhandlung. Für Bernadette und Joachim Gottschalk hingegen ist das ein "Skandal": Die beiden Mitglieder des Arbeitskreises gegen das Vergessen haben sich jetzt mit einem Schreiben an den Justizminister gewandt: "Dieser Applaus hatte politischen Manifestationscharakter und Beleidigungscharakter gegenüber den jüdischen Anwesenden", heißt es dort.
Unabhängigkeit der Rechtsprechung
Während der Verhandlung habe man aus dem Kreise der Anhängerschaft gut vernehmlich hören können: "Der Richter gefällt uns immer besser", und die Angeklagte habe sich beim Richter für dessen Verhandlungsführung ausdrücklich bedankt.
Allerdings hatte sich Ursula Haverbeck dabei auf den Inhalt der Erörterungen in der Verhandlung bezogen: "Ich finde dieses Verfahren sehr positiv. Ich habe den Eindruck, dass es zumindest in Ansätzen gelungen ist, die Grundfragen zu erörtern", sagte sie wörtlich.
Anke Grudda, Pressesprecherin des Landgerichtes, hat selbst das NS-Verfahren gegen den SS-Wachmann Reinhold Hanning geleitet. Sie räumt der Beschwerde weder beim Präsidenten des Landgerichtes noch beim Justizminister eine Chance ein: "Was ein Richter in einem Verfahren zulässt und was nicht, ist allein seine Sache. Das ist die richterliche Unabhängigkeit, ein hohes Gut, das ja genau aus den Erfahrungen der NS-Zeit entstanden ist."
Joachim Gottschalk ist klar, dass ein energisches Einschreiten des Richters, beispielsweise durch Räumung des Saals, durchaus einen Revisionsgrund geboten hätte. Doch wie er hätte sich Prozessbeobachter Manfred Hilbrink-Späth vom Aktionskreis gegen das Vergessen ein deutliches Wort von richterlicher Seite gewünscht: "Vor wenigen Wochen waren wir noch mit unserer Gruppe in Auschwitz. Es ist schon ziemlich unerträglich, sich dann im Gericht diese Hetztiraden und den Szenen-Applaus anhören zu müssen."
Kommentar Seite 10
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Lippische Landes-Zeitung, 28.11.2017:
Haverbeck-Prozess endet vermutlich heute
Detmold. Heute soll ein Urteil im Prozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck fallen. Derweil wird noch über das Zuschauerverhalten am ersten Prozesstag diskutiert.
Seiten 9 und 10
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Neue Westfälische, 28.11.2017:
Heute fällt Urteil gegen Haverbeck
Detmold. Das Detmolder Landgericht will heute im Berufungsprozess um die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ein Urteil sprechen. Dass der Richter am ersten Prozesstag Gejohle von Haverbeck-Unterstützern nicht unterbunden hat, hat zu einer Beschwerde beim Justizministerium geführt. Der Richter hatte das Treiben demonstrativ ignoriert. Das müsse ein Gericht aushalten, sagte er.
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Neue Westfälische, 24.11.2017:
Haverbeck-Urteil soll erst nächste Woche fallen
Detmold (an). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.
Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."
Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.
Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."
Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".
Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."
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Westfalen-Blatt, 24.11.2017:
Urteil vertagt
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck geht gegen Haftstrafen vor
Von Christian Althoff
Detmold (WB). Nach sechs Stunden Verhandlung gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho hat das Landgericht Detmold den Prozess gestern Abend nach den Plädoyers unterbrochen.
Die 89-Jährige mit den schlohweißen Haaren ist so etwas wie eine Galionsfigur der Rechtsextremen. Wenn Haverbeck wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, und das war in den letzten 24 Monaten acht Mal der Fall, kommen ihre Unterstützer in Scharen. Etwa 70 waren es gestern. Neonazis wie der ostwestfälische Bezirksvorsitzende der Partei "Die Rechte", Sascha Krolzig, saßen im Publikum, aber auch viele Anhänger, die aus den neuen Bundesländern gekommen waren. Etwa 15 Polizisten behielten die Besucher im Blick.
Wie üblich wurde die Angeklagte mit tosendem Beifall begrüßt, als sie auf der Anklagebank Platz nahm. Die Kammer hatte über drei Urteile zu entscheiden, gegen die Haverbeck in Berufung gegangen war. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte sie im Oktober 2016 wegen Volksverhetzung zu elf Monaten Haft verurteilt, das Amtsgericht Detmold im September 2016 zu acht Monaten Haft und im Februar 2017 zu zehn Monaten - jeweils ohne Bewährung. Unter anderem hatte Haverbeck anlässlich des Prozesses gegen den SS-Mann Reinhold Hanning (94) einen Brief an Detmolds Bürgermeister geschrieben, in dem sie sinngemäß den Holocaust als Lüge bezeichnet. Weil bisher noch kein Urteil gegen die Vlothoerin rechtskräftig geworden ist, bleibt sie in Freiheit.
Ursula Haverbeck, die in den 50ern Politik, Pädagogik und Philosophie studiert hatte, verteidigte sich auch diesmal in eloquenten Worten damit, dass man etwas, dessen Existenz nicht bewiesen sei, nicht leugnen könne. Sie meinte den Holocaust, den millionenfachen Mord an Juden in der NS-Zeit, den sie für nicht nachgewiesen hält. "Es fehlen die Leichen und die Obduktionsbefunde", sagte sie. "Ich habe an Gerichte geschrieben, an den Zentralrat der Juden, aber niemand hat mir einen Beweis geliefert."
Immer wieder während Haverbecks Aussage brandete Beifall auf, aber der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking ließ das Publikum gewähren. Erst nach dem fünften Mal äußerte er sich missbilligend, doch ging das im Lärm unter.
Dirk Baumann aus Herford, einer von drei Verteidigern, plädierte auf Freispruch. Er sagte, er stehe "eher links" und teile Haverbecks Auffassung nicht. "Aber ich halte ihre Äußerungen für vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Schließlich hat sie niemanden aufgewiegelt und auch keinen Hass gesät." Oberstaatsanwalt Ralf Vetter forderte unter Buhrufen aus dem Publikum 18 Monate Haft wegen Volksverhetzung. Er bezeichnete Haverbeck als Rassistin. Das Gericht will sein Urteil kommende Woche verkünden, voraussichtlich am Dienstag.
Bildunterschrift: Ursula Haverbeck mit zwei ihrer drei Anwälte: Dirk Baumann aus Herford (l.) und Christoph Hessel aus Stadthagen.
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Mindener Tageblatt, 24.11.2017:
Urteil erst nächste Woche
Oberstaatsanwalt fordert Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin
Detmold (an/nw). Wird das Detmolder Landgericht die Urteile des Detmolder Amtsgerichtes vom September 2016 und Februar 2017 sowie ein Urteil des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen von Oktober 2016 gegen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung kassieren oder nicht? - Das will der Vorsitzende Richter Gerhard Lüking erst am kommenden Mittwoch verkünden.
Im Grundsatz ging es bei all diesen Urteilen um mündliche und schriftliche Äußerungen der 89-Jährigen, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei und der Holocaust nie stattgefunden habe. So sagte sie es auch selbst: "Eigentlich geht es immer um dasselbe."
Am Nachmittag hörten etwa 70 Anhänger der 89-Jährigen sowie eine Handvoll Gegner vier Plädoyers. Drei davon mit der Forderung nach einem Freispruch, während Oberstaatsanwalt Ralf Vetter die Urteile der Amtsgerichte stützt und eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren fordert.
Der Oberstaatsanwalt wertet die Äußerungen Haverbecks als "Worte einer Rassistin", die durch ihre Anwesenheit bei den NS-Prozessen in Lüneburg und Detmold die "Opfer verunglimpfe". Sie tue so, als handele es sich bei ihren Aussagen lediglich um Meinungsäußerungen, die durch den Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt seien. Doch der Holocaust sei Fakt: "Die Beweise sind ja öffentlich zugänglich."
Derweil sehen die Verteidiger in Haverbeck eine Zweiflerin, die nur nach Nachweisen für den Holocaust suche. "Es reicht nicht, dass man sich von Äußerungen abgestoßen fühlt", meinte der Herforder Verteidiger Dirk Baumann. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches stelle die Leugnung des Völkermordes unter Strafe, ergänzte Verteidiger Detlev Funke - "vom Holocaust ist da nicht die Rede".
Eine gute Dreiviertelstunde durfte Haverbeck ihre Ansichten darlegen - im Stehen. Für Richter Lüking der beste Beweis, dass die Frau verhandlungsfähig sei. Was sie zu einem Grinsen brachte: "Aber haftfähig ist etwas anderes."
Bildunterschrift: Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck wehr sich in einem Berufungsverfahren gegen Haftstrafen von acht und zehn Monaten.
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