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28.11.2017 :
Tages-Chronologie von Dienstag, 28. November 2017
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www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Dienstag, 28. November 2017
Am 28. November 2017 verurteilte das Landgericht Detmold die (vorbestrafte) Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel (aus Vlotho) wegen - zweifacher - Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten.
In der vierten Novemberwoche 2017 erschien die - Ausgabe "10. Jahrgang, Nr. 5" - der volksverhetzenden "Stimme des Reiches" - Artikel: Ursula Haverbeck-Wetzel, Rigolf Hennig, Ulf Bergmann, Konrad Windisch.
Am 23. November 2017 begann vor dem Landgericht Detmold ein Berufungsprozess gegen die notorische Antisemitin Ursula Haverbeck-Wetzel aus Vlotho wegen dreifacher Volksverhetzung - Holocaust-Leugnung.
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Artikel-Einträge in der Datenbank:
Radio Lippe, 28.11.2017:
14 Monate Haft für Haverbeck
WDR-Nachrichten aus Westfalen-Lippe, 28.11.2017:
14 Monate Gefängnis für Holocaust-Leugnerin in Detmold
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Radio Lippe, 28.11.2017:
14 Monate Haft für Haverbeck
Ursula Haverbeck aus Vlotho leugnet immer wieder, dass es die Massenvernichtung von Juden durch die Nazis tatsächlich gegeben hat. Immer wieder wird sie deswegen von Gerichten verurteilt - vom Detmolder Landgericht hat sie gerade eine Haftstrafe von 14 Monaten wegen Volksverhetzung kassiert. Genauso oft wie Haverbeck verurteilt wurde, ging sie auch immer wieder dagegen vor und musste deshalb bislang nicht ins Gefängnis. Auch in Detmold waren heute zwei alte Urteile Thema, gegen die Haverbeck Berufung einlegte. Ihre Anwälte sagten, dass sie das Urteil prüfen werden. Wenn Haverbeck sich erneut dagegen wehrt, würde das Ganze vorm Oberlandesgericht landen. Die Detmolder Staatsanwaltschaft hält die 89-Jährige trotz ihres Alters für haftfähig.
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WDR-Nachrichten aus Westfalen-Lippe, 28.11.2017:
14 Monate Gefängnis für Holocaust-Leugnerin in Detmold
28.11.2017 - 15.11 Uhr
Landgericht Detmold verurteilt Holocaust-Leugnerin
14 Monate Haft für Ursula Haverbeck
Verteidiger wollen Urteil überprüfen lassen
In dem Berufungs-Prozess am Dienstag (28.11.2017) hob das Landgericht Detmold die Urteile der Amtsgerichte Detmold und Bad Oeynhausen auf. Die 89-jährige Ursula Haverbeck hatte sich in dem Berufungsverfahren gegen mehrere Urteile in erster Instanz wehren wollen. So hatte das Amtsgericht Detmold sie wegen Volksverhetzung zu acht und zehn Monaten Haftstrafe verurteilt.
Das Landgericht verhängte nun eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und zwei Monaten. Die Äußerungen Haverbecks seien weit über das hinaus gegangen, was vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das Gericht blieb unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft verlangt hat, nämlich 18 Monate Freiheitsentzug.
Fax an Zeitung nicht nachweisbar
Einen Freispruch gab es für die Holocaust-Leugnerin allerdings in einem Fall, den das Amtsgericht Detmold anders entschieden hatte. Haverbeck hatte in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister und in kopierten Schriften den Völkermord an Juden geleugnet.
Die Äußerung in einem Brief sei kein öffentliches Leugnen, so das Landgericht, und es lasse sich nicht nachweisen, dass Haverbeck selbst dessen Inhalt an eine Zeitung gefaxt habe. Die Verteidiger wollen das Landgerichts-Urteil vom Oberlandesgericht Hamm überprüfen lassen.
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