www.hiergeblieben.de

Neue Westfälische , 17.03.2005 :

Rechtsextreme Musik vertrieben / Neonazi Schönborn zu Geldstrafe verurteilt

Kreis Gütersloh (raho). Das Vorstrafenregister des Neonazis Meinolf Schönborn wird sich wohl um einen weiteren Eintrag verlängern. Wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilte das Amtsgericht Rheda-Wiedenbriick den früheren Anfiihrer der verbotenen rechtsextremistischen Nationalistischen Front (NF) gestern zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro, verteilt auf 60 Tagessätze.

Über seinen Z-Versand in Herzebrock-Clarholz hatte der 49-Jährige im Jahr 2003 rund 80 CDs der Rechtsrockband "Landser" vertrieben. In zwei Titeln wurde zum Rassenhass aufgerufen. Erst vor einer Woche hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe "Landser" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die drei Bandmitglieder waren zuvor wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Aufforderung zu Straftaten zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Schönborn, der scheinbar gut gelaunt und ohne Anwalt vor Gericht erschien, sagte aus, sein in der Szene bekannter Lieferant habe ihm versichert, dass sämtliche möglicherweise strafbaren Textstellen auf den CDs verzerrt worden seien. Später habe er auch seinen Anwalt mit der Priifung beauftragt. Er selbst, versuchte Schönborn das Gericht glauben zu machen, kenne sich mit solchen Liedern überhaupt nicht aus: "Ich bin ein Liebhaber klassischer Musik."

Diese Argumente ließ die Staatsanwältin nicht gelten. Der Angeklagte hatte die Strafbarkeit erkennen können und müssen. Das war auch die Überzeugung der Richterin. Schönborn, der zuletzt 1995 wegen Fortführung der NF zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, sei sehr wohl bewandert in der Materie und habe bei der Prüfung der CDs die notige Sorgfalt außer Acht gelassen.

Die Auswertung des Materials dauert noch an

Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Angeklagten, der über ein Monatseinkommen von maximal 400 Euro verfügt, blieb das Gericht beim Strafmaß etwas unter dem Antrag der Staatsanwältin. Anfang März wurde Schönborns Versand vom Staatsschutz durchsucht. Es bestand der Verdacht, dass er verfassungswidrige Propaganda verbreitet hat. Die zuständige Staatanwaltschaft Dortmund teilte auf Anfrage mit, die Auswertung des sichergestellten Materials dauere noch an.


redaktion@neue-westfaelische.de

zurück