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Lippische Landes-Zeitung , 28.07.1993 :

Geldstrafe für Meinolf Schönborn

Detmold. Zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.200 Mark wurde der ehemalige Vorsitzende der verbotenen Nationalistischen Front (NF), Meinolf Schönborn, verurteilt. Strafrichterin Sydow am Amtsgericht Detmold sah es als erwiesen an, dass der Kopf der NF im November 1992 während einer Versammlung mit 30 Personen in Pivitsheide eine verbotene "halbe SS-Rune" verwendet haben soll. Außerdem verurteilte das Gericht Schönborn wegen "der Verächtlichmachung der Bundesrepublik". In einem Thesenpapier, das Schönborn verbreitete, wurde die Bundesrepublik als das "unmenschlichste System" bezeichnet, "das je auf deutschem Boden existierte". Schönborn äußerte sich nicht zu den Anklagepunkten.


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