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Bielefelder Flüchtlingsrat ,
01.03.2005 :
Podiumsdiskussion am Montag, 14. März 2005 in Bielefeld: Dichtung und Wahrheit des Zuwanderungsgesetzes
Erste Erfahrungen und Forderungen von im Flüchtlingsbereich Tätigen
Am 1. Januar diesen Jahres ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Das ursprünglich nach außen proklamierte Ziel der Gesetzesänderung war die Verbesserung der Zuwanderungsmöglichkeiten und die Vereinfachung der Verfahren.
Darüber hinaus sollte der Bereich der Asylanerkennungen eine Anpassung an die Genfer Flüchtlingskonvention erfahren; geschlechtspezifische und nicht-staatliche Verfolgung wurden als bahnbrechende Verbesserungen innerhalb der Gesetzgebung hervorgehoben.
Seit dem Bericht der Süßmuth-Kommission 2001 wurde ein Gesetz geschaffen, das in den letzten Jahren, trotz massiver Kritik vieler NGO's und des UNHCR, immer weiter verschärft wurde. Gleichzeitig wurde, gerade von der rot grünen Regierung, nach außen das Bild aufrechtgehalten, als ginge es mit dem Zuwanderungsgesetz um eine bahnbrechende Veränderung in Richtung "weltoffenes Deutschland".
Seit zwei Monaten nun zeichnen sich immer mehr die fein in das Gesetz hineingearbeiteten und diskriminierenden Strukturen ab. Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge, BeraterInnen, RechtsanwältInnen und andere UnterstützerInnen sehen sich konfrontiert mit Regelungen, die mehr der Ausgrenzung und Desintegration einer Personengruppe dienen, welche schon bisher kaum eine Lobby in unserer Gesellschaft hatte.
Anhand einer Podiumsdiskussion sollen die dramatischen Verschlechterungen dargelegt werden, die sich aktuell in der Praxis zeigen. Es sollen insbesondere die Schwierigkeiten aufgezeigt werden, die für Flüchtlinge im Bereich der Aufenthaltsverfestigung auftreten.
Es soll erläutert und diskutiert werden, wie sich die Situation für geduldete Flüchtlinge erneut verschlechtert hat und welche politische Linie generell mit dem Zuwanderungsgesetz zum Ausdruck kommt. Grundlegende humanitäre Verpflichtungen wurden wieder nicht verankert, stattdessen sehen sich z.B. bereits langjährig erwerbstätige Flüchtlinge plötzlich Arbeitsverboten unterworfen bei einem gleichzeitig verwehrten Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Stattdessen werden sie, wie auch andere Flüchtlingsgruppen, in das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz gedrängt, welches (teilweise mit Sachleistungen gedeckt) nur ca. 70 % der regulären Sozialhilfe ausmacht. Asylanerkennungen werden systematisch widerrufen und damit Existenzen und Lebensperspektiven ganzer Familien zerstört.
Auf der Grundlage der sich abzeichnenden Entwicklung soll ein Forderungskatalog vorgestellt werden, um fundiert dort Einfluss zu nehmen, wo noch Handlungsspielraum besteht.
Podiumsdiskussion mit:
- Frank Gockel (Flüchtlingsrat NRW e.V., Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)
- Catrin Hirte-Piel (Rechtsanwältin)
- Kathrin Dallwitz (Bielefelder Flüchtlingsrat)
Moderation: Eberhard Hahn (Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld)
Die Podiumsdiskussion findet statt am 14. März 2005 um 20.00 Uhr im IBZ (Großer Saal), Teutoburger Straße 106, Bielefeld.
In Kooperation mit dem Interkulturellen Bildungswerk Friedenshaus und dem Flüchtlingsrat NRW e.V.
Die Veranstaltung wird gefördert durch Mittel der Europäischen Union Europäischer Flüchtlingsfond.
fluechtlingsrat-bi@web.de
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