|
Amtsgericht Detmold ,
11.08.2000 :
" ... verleumderischen Inhalt ... "
4 Gs 1095/00
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Detmold
gegen ( ... )
wegen übler Nachrede u. a.
wird die Durchsuchung der Vereinsräume der Kulturinitiative Detmold e.V. (alte Pauline), Bielefelder Straße 3 in 32756 Detmold
angeordnet, da nach den bisherigen Ermittlungen zu erwarten steht, dass sie zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, nämlich
Datenträger auf Festplatten, Schriftsätze und Plakate
aufgefunden werden, die die Mitwirkung an dem Inhalt der Internetseite belegen können.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, bei der Fertigung von Flugblättern und einer Internetseite mitgewirkt zu haben, die einen verleumderischen Inhalt zum Nachteil der Zeugen Karl Titho und Rechtsanwalt Arndt Kuhlmann aufweisen.
Die Internetseite gibt den Verein als Adresse an, weshalb die begründete Annahme besteht, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten zur Auffindung von Beweismitteln führt.
Die Beschlagnahme der vorgefundenen Beweisstücke wird angeordnet (§§ 94, 98, 102, 103, 105 stopp).
Die Gültigkeit dieses Beschlusses wird auf die Dauer von 3 Monaten seit Erlass beschränkt.
Detmold, den 11. August 2000
Amtsgericht Detmold
Block-Gerdelmann
Richterin
Poststelle@ag-detmold.nrw.de
|