Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands / BSBD Nordrhein-Westfalen ,
15.01.2005 :
Klausurtagung der BSBD-Landesleitung in Hagen / BSBD hat klare Vorstellungen über die vollzugliche Zukunft dieses Landes
Im Rahmen einer zweitätigen Klausurtagung der BSBD-Landesleitung am 13. und 14.01.2005 wurden zahlreiche Probleme, aber auch mittelfristige Gewerkschaftsaktivitäten intensiv diskutiert.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen neben BSBD-interner struktureller Fragen vor allen Überlegungen hinsichtlich der weiteren BSBD-Aktivitäten im Umgang mit dem PPP-Projekt Ratingen und dem Einsatz privater Dienstleister in den Justizvollzugsanstalten Wuppertal und Attendorn sowie in der Abschiebehaftanstalt Neuss. Es bestand eine eindeutige Auffassung, jedem Einsatz privater Dienstleister auch weiterhin eine klare Absage zu erteilen – vor allem wenn man berücksichtigt, wie unseriös bislang mit diesem Thema umgegangen wird.
Der BSBD beabsichtigt, in den nächsten Monaten eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema zu betreiben und gezielt auf die Bürgerinnen und Bürger NRWs zuzugehen. Dabei soll die Fragwürdigkeit des Einsatzes der privaten Dienstleister anhand von Negativbeispielen auch aus der Abschiebehaftanstalt Büren und unter Berücksichtigung von Gutachten anerkannter Staatsrechtler verdeutlicht werden. Ministerpräsident Steinbrück, als – dem Vernehmen nach – im Hintergrund agierender besonderer Förderer des PPP-Projekts der JVA Ratingen muss der Öffentlichkeit begründen, warum ein solches Projekt (mit einer Vertragsdauer von 25 Jahren!) kurz vor den Landtagswahlen beschlossen werden soll, wenn ein Gutachten des NRW-Finanzministers hinsichtlich des Betriebes feststellt, dass damit keine finanziellen Vorteile erwirtschaftet werden können!
Grundsätzliche Probleme im personellen Bereich, vor allem hinsichtlich struktureller Laufbahnentwicklungen wurden gleichermaßen intensiv erörtert. Es bestand Einigkeit, dass eine Sicherung der Leistungsbereitschaft und Motivation der Bediensteten aller Laufbahnen nur durch eine Verbesserung von Strukturmaßnahmen erfolgen kann. Hier ist auf aus der Vergangenheit bekannte und bewährte Möglichkeiten hinzuweisen, unzureichende Besoldungserhöhungen auszugleichen.
Darüber hinaus bedarf die Ausbildung der Vollzugsanwärter eines noch deutlicheren Praxisbezuges. Der Justizvollzug, so räumt die NRW-Landesregierung in ihrer Antwort auf die große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion selber ein, unterliegt schwierigeren Rahmenbedingungen. Hier muss auch im Hinblick auf die vielen Ausländer und deren spezifische Wertevorstellungen und ihrer oftmals fehlenden Bereitschaft, an der Erreichung der Vollzugsziele aktiv mitzuwirken, eine auf die Praxis bezogenere Ausbildung mit solchen Gefangenen erfolgen. Mit angelernten "Schwarzen Sheriffs", die ansonsten sicherlich ausgezeichnete Qualifikationsmerkmale zur Parkplatzbewachung vorweisen können, ist eine solche Aufgabe nicht zu bewältigen.
Im vollzuglichen Bereich wurde festgestellt, dass die von NRW-Justizminister Gerhards propagierte "administrative und soziale Sicherheit" theoretischer Natur und fernab jeder Realität ist. Wie soll diese Form der Sicherheit greifen, wenn gleichzeitig immer mehr Personal abgebaut wird? Kommunikation zwischen Bediensteten und Gefangenen und am Vollzugsziel orientierte Arbeit mit Gefangenen bedürfen einer personalbegleitenden Maßnahme. Vorschriften im Rahmen der administrativen Sicherheit sind schön, verlagern aber nur die Verantwortung und lassen die Beschäftigten vor Ort allein auf weiter Flur!
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