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Bundesarchiv - Außenstelle Ludwigsburg , 26.01.2001 :

" ... gegen T. ein Ermittlungsverfahren führte"

"( ...) ... auf Ihr o.a. an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg gerichtetes Schreiben teilen ich Ihnen mit, dass nach Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle durch das Bundesarchiv die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihrer Anfrage rückwirkend ab 01. Januar 2000 nunmehr beim Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg, liegt.

Zu Ihrer Anfrage kann ich nach dem hiesigen Kenntnisstand mitteilen, dass die Zentralstelle in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Hans-Litten-Straße 5, 44135 Dortmund, unter dem Az. 45 Js 7/96 gegen T. ein Ermittlungsverfahren führte, das 1998 eingestellt wurde. Wegen der Gründe und zur Frage, ob weitere Verfahren dort noch anhängig sind, wenden Sie sich am besten an die vorgenannte Staatsanwaltschaft. ( ... )"


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