|
Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen
bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
,
02.02.2001 :
"( ... ) ... die hier gegen den Beschuldigten Karl Titho in den Jahren 1996 bis 1999 geführten Ermittlungsverfahren sind mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden"
Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen
bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
( ... ) ... die hier gegen den Beschuldigten Karl Titho in den Jahren 1996 bis 1999 geführten Ermittlungsverfahren sind mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Das heißt, dass ihm eine heute noch verfolgbare Straftat (Mord bzw. Beihilfe zum Mord) mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachgewiesen werden konnte.
Weitere Verfahren gegen Herrn Titho sind nicht anhängig.
Herr Titho lebt noch in Horn-Bad Meinberg.
Mit freundlichen Grüßen
( Maaß )
Oberstatsanwalt
|