Stadt Hameln ,
12.02.2005 :
Gerichte stoppen Neonazi-Treffen / Untersagungsverfügung der Stadt rechtmäßig
Im Streit um ein für Samstag geplantes Neonazi-Treffen geben die Gerichte der Stadt Hameln Recht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am späten Freitag Abend die Entscheidung der Stadt bestätigt, die ein Treffen von Rechtsextremisten in den Räumen eines Kinogebäudes an der Deisterstraße untersagt hatte. Bereits am Freitag Nachmittag hatte das Verwaltungsgericht Hannover ebenfalls die Linie der Stadt unterstützt.
Das Gebäude gehört dem Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger. Er hatte beim Verwaltungsgericht Hannover beantragt, die sofortige Vollziehung einer von der Stadt Hameln ausgesprochenen Nutzungsuntersagung für das Kinogebäude aufzuheben. Die Hamelner Stadtverwaltung hatte ihre Verfügung mit erheblichen baulichen Mängeln im Inneren des Gebäudes begründet.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover hatte Jürgen Rieger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eingelegt. Auch hier konnte sich die Stadt Hameln durchsetzen - das OVG wies die Beschwerde Riegers zurück. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
"Wir sind sehr froh über die Entscheidung des Gerichts", kommentiert Stadt-Sprecher Thomas Wahmes. Gleichwohl bleibe die Sorge, dass Rechtsextremisten anreisen. Polizei und Stadt seien jedoch darauf vorbereitet.
pressestelle@hameln.de.
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