radio aktiv e.V. ,
12.02.2005 :
Hameln: Im Streit um ein für heute geplantes Neonazi-Treffen gibt jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg der Stadt Hameln Recht
Das Gericht hat am späten Freitag Abend die Entscheidung der Stadt bestätigt, die ein Treffen von Rechtsextremisten in den Räumen eines Kinogebäudes an der Deisterstraße untersagt hatte. Das Gebäude gehört dem Hamburger Neonazi und Rechtsanwalt Jürgen Rieger. Er war bereits gestern nachmittag vor dem Verwaltungsgericht in Hannnover gescheitert und hatte daraufhin angekündigt Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Rieger hatte beantragt, das von der Stadt Hameln ausgesprochenen Nutzungsverbot für das Kinogebäude aufzuheben. Die Hamelner Stadtverwaltung hatte ihre Verfügung mit erheblichen baulichen Mängeln im Inneren des Gebäudes begründet. Die Stadt sei froh über die Entscheidung des Gerichts sagte Sprecher Thomas Wahmes. Trotzdem bleibe die Sorge, dass Rechtsextremisten anreisten. Polizei und Stadt seien jedoch darauf vorbereitet. Die Entscheidung des OVG ist nicht mehr anfechtbar. Die geplante Gegenveranstaltung einer Menschenkette um die Altstadt soll auf jeden Fall um 5 vor 12 vor dem Hochzeitshaus starten.
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