Antifa-West ,
05.01.2005 :
Kriminalisierung von AntifaschistInnen – Polizei scheitert in zahlreichen Fällen
Mit zahlreichen Ermittlungsverfahren reagierte der Staatsschutz der Polizei Bielefeld in der letzten Zeit auf antifaschistische Proteste in der Region. Doch in zahlreichen Fällen scheiterte die Kriminalisierung. 28 Verfahren gegen AntifaschistInnen, die gegen das Zentrum der Holocaustleugner "Collegium Humanum" in Vlotho protestiert hatten, wurden eingestellt. Freisprüche ergingen in Verfahren um das Transparent "Nazizentren angreifen – Postmeister dichtmachen", mit dem die Betroffenen gegen den mittlerweile geschlossenen Nazitreffpunkt in Bielefeld protestiert hatten.
Am 29. April 2003 hatte eine von zahlreichen Kundgebungen vor der ehemaligen Gasstätte "Postmeister" auf dem Bielefelder Kesselbrink stattgefunden. Rund 300 Menschen waren gekommen, um die Schließung des Nazitreffpunktes zu fordern. Während auf dem Platz HipHop-Gruppen Stellung bezogen, wurden von den umliegenden Häusern zwei Transparente herunter gehängt. "Nazizentren angreifen- Postmeister dichtmachen" stand auf einem davon. Die Polizei entfernte das Transparent zwar nicht, stürmte aber ein anliegendes Haus und nahm zwei Verdächtige fest. "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Landfriedensbruch" lautete der Tatvorwurf. Auch einige Wochen später, als die Parole auf einer Demonstration erneut gezeigt wurde, leitete der Staatsschutz Ermittlungsverfahren gegen drei AntifaschistInnen ein. Zwei davon hatten das Transparent angeblich gehalten, der dritte war der Anmelder der Demonstration, der die fragliche Parole schließlich überklebt hatte, nachdem die Polizei die Demonstration gut eine dreiviertel Stunde aufgehalten hatte.
Freispruch für "Nazizentren angreifen – Postmeister dichtmachen"
Am 3. November 2003 fand ein erster Prozess vor dem Bielefelder Amtsgericht statt, in dem ein Antifaschist zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde, weil er mit der Parole angeblich öffentlich zu Angriffen auf Leib und Leben von Besuchern der Gaststätte aufgerufen habe. Die fundierte Argumentation der Verteidigung, dass es sich bei "Angreifen" um einen vielseitig interpretierbaren Begriff handele, der vorrangig nicht gewalttätig ausgelegt werde, und die Kampagne gegen den Nazitreffpunkt durchweg friedlich gewesen sei, vermochte die Amtsrichterin nicht zu überzeugen. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Kriminalisierung des Transparents ging der Betroffene in Revision und wurde im August 2004 vom Oberlandesgericht in Hamm freigesprochen. Die Auslegung des Plakattextes durch das Amtsgericht beanstandete das Oberlandesgericht als lückenhaft. Unter "Angreifen" sei nicht zwangläufig ein tätlicher Angriff zu verstehen und durch den Zusatz "Postmeister dichmachen", habe der Angeklagte seine Zielsetzung deutlich gemacht, sich lediglich für die Schließung der Gaststätte einsetzen zu wollen. Nach diesem Urteil musste das Amtsgericht auch einen weiteren Antifaschisten freisprechen und die anderen Verfahren einstellen.
Achtundzwanzig Verfahren gegen AntifaschistInnen eingestellt
Eingestellt wurden auch alle 28 Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen, deren Personalien am 17. Oktober 2003 beim "Collegium Humanum" in Vlotho festgestellt worden waren. Zuvor hatten rund 30 bis 40 Menschen mit einer symbolischen Blockade gegen die Verbreitung von antisemitischer Propaganda in dem Zentrum für Holocaustleugner protestiert. An dem Tag sollte ein von Horst Mahler geleitetes Seminar in dem Haus stattfinden. Die durch die Proteste verärgerten Neonazis erstatteten Anzeige wegen Nötigung, worauf die Polizei Ermittlungsverfahren einleitete. Die Betroffenen erhielten im Februar/März 2004 Vorladungen zum Verhör, nahmen aber fast alle ihre Rechte als Beschuldigte wahr, keine Aussage zu machen und nicht zum Verhör zu erscheinen. Kurz darauf wurden die Betroffenen erneut vorgeladen, diesmal zur sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlung. Mit der Abnahme von Fingerabdrücken, der Aufnahme von Fotos und Feststellung äußerer Merkmale sollten die AntifaschistInnen in die Verbrecherkartei aufgenommen werden. Die Betroffenen wehrten sich auch gegen diese Maßnahme und legten Widerspruch ein. Auch als Ende Juli 2004 die Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurden, hielt die Polizei dennoch an der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung fest. Neben der Möglichkeit der ständigen Identifizierung von AntifaschistInnen sei "der zweite Aspekt der erkennungsdienstlichen Behandlung der der Abschreckung", erklärte der Leiter des Bielefelder Staatsschutzes gegenüber dem "WebWecker". Derzeit liegen die Widersprüche bei der Detmolder Bezirksregierung, ohne dass bislang darüber entschieden worden ist.
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