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Die Glocke , 03.01.2005 :

Neues Zuwanderungsgesetz / Keine Änderung für die meisten hier lebenden Ausländer

Kreis Soest (gl). Am 1. Januar trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Das Ausländeramt der Kreisverwaltung Soest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits erteilte Aufenthaltstitel nach altem Recht weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für den Personenkreis, der sich noch im Asylverfahren oder nach abgeschlossenem Asylverfahren in einer Duldung befindet, gelten die bisher ausgestellten Dokumente ebenfalls über den Jahresanfang hinaus fort. "Es ist also nicht notwendig, sofort zu Beginn des Jahres 2005 bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und die bestehenden und noch gültigen Dokumente umschreiben zu lassen", betont Sachgebietsleiter Bernhard Küchmeister. Dies werde aufgrund der noch bestehenden Umstellungsprobleme auch nicht sofort leistbar sein. Deshalb appelliere er auch an Unionsbürger, ihre bestehenden Aufenthaltsgenehmigungen nicht sofort zu Beginn des neuen Jahres durch die für sie vorgesehenen neuen Bescheinigungen ersetzen zu lassen. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird die EG-Aufenthalterlaubnis für Unionsbürger aufgrund der für sie geltenden Freizügigkeit abgeschafft. Sie erhalten künftig eine Bescheinigung über das Gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht. Für deren Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, wird eine EU-Aufenthaltserlaubnis eingeführt.

Erstmals werden mit der neuen Integrationskursverordnung staatliche Integrationsangebote geschaffen, auf die ein Anspruch bestehen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch eine Pflicht zur Teilnahme an diesen Kursen. Mit der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis gibt es künftig neben dem Visum lediglich noch zwei Aufenthaltstitel. Ausreisepflichtigen Personen wird weiterhin eine Duldung erteilt werden. Das bisher bestehende doppelte Genehmigungsverfahren - die Agentur für Arbeit erteilte die Arbeitserlaubnis und die Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung - wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Sowohl die Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als auch die Anträge auf eine Arbeitserlaubnis sind ab dem 1. Januar nur noch bei der Ausländerbehörde zu stellen. Staatsangehörige, die aus den Ländern der EU-Osterweiterung stammen, erhalten weiterhin ihre Arbeitserlaubnisse direkt von der Agentur für Arbeit. Bernd Küchmeister: "Wir bitten die ausländischen Mitbürger, die ihre Arbeitsgenehmigungen bisher von den Agenturen für Arbeit erhalten haben, die Verlängerung mindestens vier Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels oder der Duldung jetzt bei der Ausländerbehörde des Kreises Soest zu beantragen. Von hier erfolgt dann die Abstimmung mit der Agentur für Arbeit", so Bernhard Küchmeister.


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