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Lippische Landes-Zeitung , 30.12.2004 :

Erlaubnis zur Arbeit inklusive / Neue Regelung für EU-Ausländer

Kreis Lippe. Die Agentur für Arbeit macht auf eine wichtige Änderung für alle Ausländer aufmerksam, die nicht Staatsbürger der EU-Staaten sind. Ab 1. Januar 2005 wird das Arbeitsgenehmigungsverfahren mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsrechts durch ein so genanntes Zustimmungsverfahren abgelöst.

Bisher benötigen ausländische Staatsbürger, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland ausüben wollen, neben der Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit. Künftig enthält die von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis laut Pressemitteilung der Arbeitsagentur bereits eine Bestimmung, die gegebenenfalls das Recht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, beinhaltet. "Damit haben die Betroffenen nur noch eine Anlaufstelle", heißt es.

Die Ausländerbehörden - in Lippe sind das der Kreis Lippe sowie die Stadt Detmold - holen in der Regel zuvor die Zustimmung über den Arbeitsmarktzugang von der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Die Agentur für Arbeit Detmold rät allen Betroffenen, sich vor Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, wenn sie beabsichtigen, ihre Beschäftigung fortzusetzen. Für die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten (außer Malta und Zypern) sowie für Saisonkräfte gilt das neue Verfahren nicht. Arbeitnehmer aus diesen Staaten benötigen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die die Agentur für Arbeit ausstellt. Infos: (05231) 610-106.


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