Lippische Landes-Zeitung ,
28.12.2004 :
Neue Namen / Zuwanderungsgesetz tritt in Kraft
Kreis Lippe. Mit Beginn des kommenden Jahres tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. "Damit erhalten die bisherigen Aufenthaltsgenehmigungen gleichzeitig neue Namen", erklärt Sabine Beine, die Leiterin der Ausländerbehörde beim Kreis Lippe.
"Natürlich behalten alle ausländischen Mitbürger ihren bisherigen Aufenthaltsstatus, der geänderte Name hat darauf keinen Einfluss", sagt sie. Um die dafür erforderlichen Umstellungsarbeiten, insbesondere bei der verwendeten Software abzuwickeln, bleibt die Ausländerbehörde am Donnerstag, 30. Dezember, geschlossen. "Für akute Notfälle haben wir jedoch einen telefonischen Notdienst eingerichtet: (05231) 62-386 ", erklärt Sabine Beine.
Unter dem Oberbegriff "Aufenthaltstitel" wird im neuen Zuwanderungsrecht nur noch zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis unterschieden. Die alte "Aufenthaltserlaubnis-EG" gilt weiter als Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht oder als "Aufenthaltserlaubnis-EU" für Familienangehörige.
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