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Lippische Landes-Zeitung , 15.07.1993 :

Rechtsradikaler Schönborn scheitert vor Gericht / "NF"-Material bleibt in den Händen der Polizei

Münster (khs). Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Minden ist der Vorsitzende der verbotenen rechtsradikalen Nationalistischen Front (NF), Meinolf Schönborn, auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Begehren gescheitert, per einstweiliger Anordnung die am 27. November 1992 bei einer Polizeiaktion beschlagnahmten Gegenstände wiederzuerlangen.

Eine Spezialeinheit der Bielefelder Polizei hatte nach dem tags zuvor vom Bundesinnenminister erlassenen Vereinsverbot am 27. November das Zentrum der "NF" in Detmold-Pivitsheide gestürmt und nicht nur Propagandamaterial und Unterlagen, sondern auch eine Druckmaschine sowie Waffen und Kriegswaffennachbildungen sichergestellt. Schönborn verlangte nun auf dem Wege einer Eilentscheidung von Regierungs- und Polizeipräsident die Herausgabe des beschlagnahmten Gutes, weil es aus seinem Privatbesitz stamme. Doch die Richter wollten seiner Argumentation nicht folgen, da er nicht nachweisen konnte, dass die Dinge ihm und nicht der "NF" gehörten. Urteilsbegründung: "Es ist nicht erkennbar, dass die Behörden rechtswidrig die herausverlangten Dinge in Gewahrsam haben."

Schönborns "NF", die trotz Verbots noch immer in Lippe aktiv sein soll, zählte zur Zeit des Vereinsverbots allein in NRW rund 60 Mitglieder. Nach der Gründung in Bielefeld zogen die Rechtsextremen 1991 nach Pivitsheide. Innenminister Schnoor hatte bereits 1987 ein Verbot der rechtsradikalen "Nationalistischen Front" gefordert.


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