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Lippische Rundschau , 13.07.2001 :

Anordnungen waren abgelaufen / Durchsuchung der "Pauline" rechtswidrig

Das Amtsgericht Detmold hat die Durchsuchung der "alten Pauline" am 6. April für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte gestern auf Anfrage dieser Zeitung Gerichtssprecher Hanno Gerhardt. Auch die Durchsuchung der Privatwohnung von zwei Vorstandsmitgliedern der Kulturinitiative Detmold sei nicht rechtens gewesen. Dies habe das Landgericht festgestellt.

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Ermittlungen einer Verleumdungsklage des inzwischen verstorbenen Karl Friedrich Titho hatte der Staatsschutz Bielefeld im April die "alte Pauline" und die Privatwohnung zweier Vorstandsmitglieder durchsucht und Beweismittel sicher gestellt. Bei der Klage des 90-jährigen Horn-Bad Meinbergers ging es vor allem um eine Internetseite, auf der der ehemalige Kommandant eines Lagers in Italien unter anderem als "Nazi-Mörder" bezeichnet wurde (wir berichteten).

Die Durchsuchung der "alten Pauline" sei rechtswidrig gewesen, weil die zugrunde liegenden Anordnungen vom 11. August 2000 am 6. April abgelaufen gewesen seien, erläuterte Gerhardt. Am 11. Februar aber sei sie erloschen.

Ähnlich urteilte das Landgericht Detmold über die Beschwerde der Vorstandsmitglieder, deren Wohnungen durchsucht worden waren: Die Anordnungen seien aber nicht nur abgelaufen gewesen. Hinzu komme, so das Landgericht laut Gerhardt, dass "keine ausreichenden Angaben zum Inhalt des Tatvorwurfs" gemacht worden seien, zudem seien die Verdachtsgründe "nicht hinreichend bezeichnet" worden.

In seiner Ansicht bestätigt sieht sich durch die Feststellung der Gerichte der Detmolder Rechtsanwalt Günter Meyners: Er hielt die Durchsuchungen von Anfang an nicht für gerechtfertigt. "Ich gehe davon aus, dass nun nur noch die Einstellung des Verfahrens gegen die Kulturinitiative und die Vorstandsmitglieder erfolgt – auch wenn diese Sache nichts mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen zu tun hat", erklärte der Rechtsvertreter eines der betroffenen Vorstandsmitglieder.

Er hoffe, betont der Anwalt, "dass dieser Nebenkriegsschauplatz nun endlich abgeschlossen ist und der Blick frei wird für die Diskussion um den Umgang der Justiz mit Nazi-Tätern".


wb@westfalen-blatt.de

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