|
MdL Ute Koczy ,
19.07.2001 :
... Durchsuchung der Kulturinitiative ...
Der Minister für Justiz
Herr Jochen Dieckmann
Martin-Luther-Platz 40
40 212 Düsseldorf
LT-Drucksache 13/1272
Antwort auf die kleine Anfrage 454 der Abgeordneten Ute Koczy und Sybille Haussmann (Grüne) vom 05.06.2001 mit Datum vom 9.Juli 2001
Sehr geehrter Herr Minister Dieckmann,
im Einvernehmen mit dem Innenministerium hatten Sie mir in Vertretung durch Herrn Schwanhold auf die Kleine Anfrage "Staatsschutzaktion in Detmold auf Antrag eines ehemaligen NS-Verbrechers?" geantwortet.
In dieser kleinen Anfrage ging es um das Thema der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit von Karl Friedrich Titho durch die Zentralstelle in Dortmund, wie auch um die Hintergründe der Staatsschutzaktion in Detmold gegen diejenigen, die auf diese Vergangenheit hingewiesen haben.
Ich bin überrascht, wie unsensibel sich die Landesregierung in der Beantwortung dieser kleinen Anfrage zeigt. Ohne das kleinste Anzeichen eines Problembewusstseins wird die Handlungsweise der Zentralstelle in Dortmund dargestellt. Die Landesregierung geht über das Thema hinweg, als ob schon die Andeutung einer kritischen Aufarbeitung der Arbeit der Zentralstelle in Dortmund überflüssig wäre.
Im jüngst durch das Justizministerium veröffentlichten Gutachten "Umgang der NRW-Justiz mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit" wurde darauf hingewiesen, dass es eine personelle Kontinuität der Justiz vor und nach der Nazi-Diktatur gegeben hat. Dies hatte auch Auswirkungen in der Verfolgung von ehemaligen NS-Verbrechern. Gerade der im Mai mit einer Verurteilung abgeschlossene Prozess gegen Anton Malloth, dessen Verfahren in NRW mehrfach eingestellt wurde, legt nahe, dass die Verstrickung der Justiz mit ihrer eigenen Vergangenheit bis in die heutige Zeit ihre Spuren hinterlassen.
Karl Friedrich Titho ist inzwischen gestorben, ohne dass es je zu einem Prozess in NRW kam. Doch unbestritten ist, dass er Leiter eines Polizeidurchgangslagers in Fossoli und später in Bozen war. Doch die Zentralstelle in Dortmund hat weder 1971 noch 1998 Beweismittel für die aktive Rolle von Titho bei der Tötung von Häftlingen in Italien gefunden. Da stellen sich schon aus historischer Sicht viele Fragen. Aber die Landesregierung hat gemäß Ihrer Antwort keinen Anlass, die Sachbehandlung der Zentralstelle zum Gegenstand einer besonderen Überprüfung zu machen.
Da sich die Landesregierung bei der Beantwortung des zweiten Teil der kleinen Anfrage auf einen juristischen Standpunkt zurückzieht, dass nämlich die Gerichtsbeschlüsse für die Durchsuchungen der Kulturinitiative ordnungsgemäß vollzogen wurden, möchte ich Sie darüber informieren, dass das Amtsgericht Detmold die Durchsuchung der "alten Pauline" vom 6.April 2001 am 13. Juli für rechtswidrig erklärt hat.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Landesregierung nicht alles tut, um in der Aufarbeitung von Geschichte des Nationalsozialismus und Auswirkungen auf heute politische Zeichen zu setzen. In diesem Fall ist eine wichtige Chance vertan worden.
Mit freundlichen Grüßen
|