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Internationales Beratungszentrum , 13.11.2004 :

Nur noch 2.768 Asylanträge im September 2004

Im September 2004 beantragten in Deutschland nur noch 2.768 Menschen Asyl.

Damit sank die Zahl der Flüchtlinge im Vergleich zum August 2004 um 175 Personen (- 5,9 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat September 2003 ging die Zahl der Asylsuchenden um 1.650 Personen (- 37,3 Prozent) zurück.

Von Januar bis September 2004 ist die Anzahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 11.749 (- 30,1 Prozent) gesunken.

Dies geht aus einer Pressemitteilung ("Zahlen sinken erneut") des Bundesministerium des Inneren (BMI) vom gestrigen Tag hervor.

Hauptherkunftsländer im September 2004 waren laut BMI:

01. Russische Föderation: 213 Flüchtlinge
02. Serbien und Montenegro: 328 Flüchtlinge
03. Türkei: 304 Flüchtlinge
04. Aserbaidschan: 148 Flüchtlinge
05. Irak: 114 Flüchtlinge
06. Vietnam: 138 Flüchtlinge
07. Iran: 105 Flüchtlinge
08. China: 69 Flüchtlinge
09. Sudan: 54 Flüchtlinge
10. Indien: 118 Flüchtlinge

Im September 2004 wurden neben den 2.768 Erstanträgen 1.057 Folgeanträge beim "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (zuvor: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) gestellt.

Im September 2004 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.305 Personen (Vormonat: 4.625) entschieden:

Als Asylberechtigte anerkannt wurden 52 Personen (1,2 Prozent). Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 40 Personen (0,9 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 2.740 Personen (63,7 Prozent). Sonst wie erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.473 Personen (34,2 Prozent).

Bei 46 Personen hat das Bundesamt im September 2004 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

Für den Zeitraum Januar bis September 2004 ergeben sich folgende Zahlen:

1. In der Zeit von Januar bis September 2004 haben insgesamt 27.276 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (39.025 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 11.749 Personen (- 30,1 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2004 waren:

01. Türkei: 3.175 Flüchtlinge
02. Serbien und Montenegro: 2.902 Flüchtlinge
03. Russische Föderation: 2.006 Flüchtlinge
04. Vietnam: 1.206 Flüchtlinge
05. Aserbaidschan: 1.077 Flüchtlinge
06. Iran: 1.031 Flüchtlinge
07. China: 933 Flüchtlinge
08. Irak: 933 Flüchtlinge
09. Indien: 914 Flüchtlinge
10. Pakistan: 901 Personen

Im Zeitraum von Januar bis September 2004 wurden neben den 27.276 Erstanträgen 11.278 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis September 2004 hat das Bundesamt 48.893 Entscheidungen (Vorjahr: 71.194) getroffen. 780 Personen (1,6 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 863 Personen (1,8 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 31.383 Asylanträge (64,2 Prozent) wurden abgelehnt. 15.867 Anträge (32,4 Prozent) wurden sonst wie erledigt.

Bei 820 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis September 2004 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.

Die Zahl der Flüchtlinge, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende September 2004 12.557 (12.500 Erstanträge und 57 durchzuführende Folgeverfahren). Zudem liegen dem Bundesamt 3.542 Asylfolgeanträge vor, bei denen noch nicht entschieden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.

Weitere Teile des Zuwanderungsgesetzes traten am 1. September 2004 in Kraft. Insbesondere entfiel ab dem 1. September 2004 die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheiderinnen und Einzelentscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren.

Hierzu erklärt das Internationale Beratungszentrum (ibz):

Der erneut niedrigste Stand der Zugangszahlen seit 1984 ist weniger Indikator für einen Rückgang politischer Verfolgung in aller Welt als für die effektive Abschottung Deutschlands und Europas gegen Flüchtlinge. Der neue Name "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" ändert darüber hinaus nichts an den Fakten: Es war und ist kein Amt "für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge", sondern für deren Ablehnung.

Mit dem Inkrafttreten weiterer Teile des Zuwanderungsgesetzes ab dem 1. September begann die Umstrukturierung des bisherigen Bundesamtes erneut. Nach Medienmeldungen zeigt sich der Präsident des Bundesamtes, Albert Schmid, zum wiederholten Mal erfreut darüber, dass seine Behörde nun mehr zu einem Kompetenzzentrum mit fachlichen und steuerungspolitischen Aufgaben in Migrationsfragen umgestaltet wird.

Angesichts der hier dokumentierten Statistik (Januar bis September 2004) zu Asylneuantragstellungen in Deutschland und Entscheidungen des Bundesamtes wird deutlich, dass Abschottungspolitik und restriktive Entscheidungspraxis des Bundesamtes zu Lasten von Flüchtlingen zusammenwirken.

Das ibz ruft zur Beteiligung und Teilnahme an der Demonstration gegen den Frauenabschiebeknast Neuss am Samstag, den 27. November auf.

Eine Informations- und Mobilisierungsveranstaltung zur Demonstration findet in Detmold am

Mittwoch, 24. November 2004, 19.30 Uhr im Autonomen Kultur- und Kommunikationszentrum alte Pauline, Bielefelder Straße 3, statt.

Veranstalterin: Bildungswerk Lippe in Kooperation mit dem ibz und dem Antifa-Café in der alten Pauline.


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