WebWecker Bielefeld ,
10.11.2004 :
Für Sprachkurse fehlt Rechtsverordnung
Wie die Sprachkurse nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ablaufen, ist bis heute unbekannt. Eigentlich wollte die Bundesregierung bis Oktober eine entsprechende Verordnung vorlegen. Bis heute kusieren aber ständig neue Entwürfe, ohne dass eine endgültige Fassung verabschiedet worden wäre. Dabei ist die Integrationskursverordnung im Gegensatz zur allgemeinen Durchführungsverordnung des Zuwanderungsgesetzes nicht zustimmungspflichtig. Der Bund hat die Integrationskurse an sich gezogen, er finanziert sie zum Teil. Allerdings müssen die Migranten selbst auch einen Teil der Kosten übernehmen, im Moment ist von 2,05 Euro pro Stunde die Rede. Wer einen Teil seiner Familie nachholt, muss sogar die gesamten Kurskosten übernehmen.
Damit entsteht auch für Sprachkursanträger eine schwierige Situation: Sie müssen sich zertifizieren lassen, können dies aber nicht ohne eine gültige Rechtsverordnung. Sie können zur Zeit nichts planen. An den Sprachkursen teilnehmen müssen alle Neuzuwanderer, aber auch im Amtsdeutsch als 'Bestandsausländer' titulierte. Von diesen sind diejenigen betroffen, die ab 1. Januar Arbeitslosengeld II-Leistungen erhalten. "Unsere Sorge ist, dass damit viele Migranten rausfallen, zum Beispiel junge Frauen", erklärt Annegret Grewe, Ausländerbeauftragte der Stadt Bielefeld.
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