www.hiergeblieben.de

Mindener Tageblatt , 06.11.2004 :

Ausländervertretung neu zu wählen / Zwei Listen und zwei Einzelbewerber stehen zur Verfügung / 3.770 Wahlberechtigte aufgefordert

Minden (mt). Zwei Listen und zwei Einzelbewerber stehen zur Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Minden an. Am 21. November sind rund 3.770 Wahlberechtigte aufgefordert, ihre Stimme abzugeben.

In mehr als 90 Städten in Nordrhein-Westfalen werden am 21. November die kommunalen Migrantenvertretungen gewählt. In Minden finden die Wahlen von 8 bis 18 Uhr im Foyer der Doppelaula, Königswall 10, statt.

"Der Ausländerbeirat setzt sich in Minden für die Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein", so Bürgermeister Michael Buhre. Er forderte die Wahlberechtigten auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Zur Wahl stehen in Minden zwei Listen und zwei Einzelbewerber. Wahlberechtigt sind ausländische Bürger ab einem Alter von 16 Jahren, die sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihre Wohnung beziehungsweise Hauptwohnung haben. Nicht wahlberechtigt sind Ausländer, die zugleich Deutsche (doppelte Staatsbürgerschaft) sind sowie Asylbewerberinnen und -bewerber.

Der Ausländerbeirat wird jeweils für fünf Jahre gewählt. Er besteht in Minden aus 13 Mitgliedern. Das Gremium wirkt auch durch entsandte Beiratsmitglieder beratend an den Entscheidungen der städtischen Ausschüsse mit.

In Minden wurde der Ausländerbeirat – nach Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens – im März 1995 zum ersten Mal gewählt. Zum zweiten Mal waren die ausländischen Bürgerinnen und Bürger im November 1999 aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

"Die Gemeindeordnung legt fest, dass die Wahl der Migrantenvertretung spätestens acht Wochen nach der Kommunalwahl stattfinden muss", erläutert Nina Renner, im Zentralen Steuerungsdienst der Stadtverwaltung Minden zuständig für die Ratsarbeit und die Arbeit des Ausländerbeirates. Die meisten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfahlen folgten der Empfehlung des Städtetages, die Wahlen am 21. November durchzuführen.

Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern müssen nach der Gemeindeordnung eine Migrantenvertretung bilden. In Kommunen mit mindestens 2.000 Ausländern muss eine Migrantenvertretung gebildet werden, wenn dies wenigstens 200 ausländische Wahlberechtigte beantragen. In allen übrigen Städten und Gemeinden kann das Gremium auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. In der letzten Wahlzeit gab es in Nordrhein-Westfalen 112 Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet hatten.

06./07.11.2004
mt@mt-online.de

zurück