Die Linke Seite
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09.09.2004 :
Lippstadt: Infoveranstaltung zum Thema Abschiebehaft am 18.09.2004 / 18.00 Uhr - Weltladen, Blumenstraße 1
Abschiebehaft
Nach § 57 des Ausländergesetzes können Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen werden, wenn sie versucht haben, sich der Abschiebung zu entziehen oder der begründete Verdacht dazu besteht. Das kann sein, wenn Fristen oder Termine nicht eingehalten wurden oder Flüchtlinge keine gültigen Papiere besitzen. Abschiebehaft ist keine Strafhaft, die Flüchtlinge tragen weder Schuld, noch wird ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt. Die Entscheidung liegt im Ermessensbereich des Ausländeramtes.
In der Praxis werden die gesetzlichen Regelungen oftmals nicht eingehalten. So kann es durchaus vorkommen, dass Flüchtlinge während eines Termins beim Ausländeramt von der Polizei in Abschiebehaft genommen werden. Tatsache ist, dass regelmäßig 30-40 % der Inhaftierten wieder aus der Haft entlassen werden müssen, weil sie widerrechtlich inhaftiert waren. Der politische Sinn der Abschiebehaft ist die Abschreckung der Asylsuchenden.
So ist seit dem sogenannten Asylkompromiss von 1994 die Abschiebehaft von der Ausnahme zur Regel geworden. Zusammen mit der Neuregelung des Asylverfahrens, der Internierung von Flüchtlingen in Sammellagen, der sogenannten Residenzpflicht und der Beschneidung des Asylrechts dient sie dem Zweck, unerwünschte Zuwanderung zu beschränken.
In dem System Abschiebehaft gipfelt die rassistische Sondergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, die zu unmenschlichen Zuständen und immer wieder zum Tod geführt hat. Zur Unmenschlichkeit der Abschiebehaft wird Frank Gockel (Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e. V.) am Beispiel der JVA Büren-Stöckerbusch berichten.
Veranstalter: Junge Linke Lippstadt
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