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Westfalen-Blatt , 25.09.2004 :

317 als Zwangsarbeiter anerkannt / Erzbistum Paderborn legte Abschlussbericht über den Einsatz vor

Von Manfred Schraven

Paderborn (WB). Das Erzbistum Paderborn hat am Freitag seinen Bericht über die Beschäftigung von Zwangsarbeit in der katholischen Kirche vorgelegt. 340 ausländische Arbeitskräfte wurden in den Jahren 1939 bis 1945 nachweislich in kirchlichen Einrichtungen eingesetzt.

Der Abschlussbericht der Kommission für kirchliche Zeitgeschichte hat bis zum 30. Juni dieses Jahres 340 ausländische Arbeitskräfte nachgewiesen, die vornehmlich in Krankenhäusern, Heilanstalten und landwirtschaftlichen Betrieben im Erzbistum Paderborn beschäftigt waren, darunter 177 Frauen. 317 konnten namentlich identifiziert werden. Von 23 Personen sind die Namen entweder unvollständig oder gar nicht bekannt. 326 werden als entschädigungsberechtigt anerkannt. 27 Personen allerdings wurden erst ausfindig gemacht.

Im Bereich des Erzbistums waren ausländischen Arbeitskräfte in 65 kirchlichen Betrieben an 237 Orten tätig. Der Anteil der Betriebe mit Zwangsarbeit beträgt laut Abschlussbericht 7,8 Prozent.

Generalvikar Manfred Grothe stellte die Dokumentation der Kommission als "unerlässliche historische Grundlagenarbeit" heraus. Für die katholische Kirche sei das Thema "Beschäftigung von Zwangsarbeit in kirchlichen Einrichtungen" im Sommer 2000 zu einem Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz habe damals beschlossen, den Einsatz zu erforschen und darüber zu informieren.

Gleichzeitig fiel die Entscheidung, dass die katholische Kirche einen eigenen kirchlichen Weg geht und sich nicht an der staatlichen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" beteiligt. Der Vorteil für die Anspruchsberechtigten: Die betroffenen Personen müssen sich bei der Staatlichen Stiftung selber melden und ihre Ansprüche geltend machen, die Kirche leitet bei jeder Information selbst die Nachforschungen und Verfahren ein.

Für Leistungen an die damaligen "ausländischen Arbeitskräfte", sprich "Zwangsarbeiter", hat die Kirche einen Entschädigungsfonds von fünf Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Die Bischofskonferenz hat darüber hinaus weitere fünf Millionen Mark für einen so genannten Versöhnungsfonds bereit gestellt.


wb@westfalen-blatt.de

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