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Lippe aktuell , 25.09.2004 :

Neues Zuwanderungsgesetz / Kein Freibrief für Aufenthaltsgenehmigungen

Lippe. Das kommende "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" regelt in der Hauptsache den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern im Bundesgebiet, die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern sowie Asylverfahren. Das Gesetz löst das derzeitige Ausländergesetz ab. Eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland ist sehr begehrt. Viele dieser Personen, die sich um einen bleibenden Aufenthalt in Deutschland bemühen, rechnen damit, dass sie mit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes im Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

"Das Gesetz sieht vor, eine solche auszusprechen, wenn die Abschiebungs-Hindernisse in absehbarer Zeit nicht beseitigt werden können. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Hindernisse nicht von den Betroffenen selbst verschuldet sind", darauf weist Sabine Beine, die Leiterin der Ausländerbehörde im Detmolder Kreishaus, hin. Viele Menschen könnten deshalb nicht abgeschoben werden, weil sie ihre Identität oder Staatsangehörigkeit absichtlich verschweigen oder auch zumutbare Anforderungen zur Ausreise nicht erfüllen wollen. Jene Menschen werden auch nach neuem Ausländerrecht keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Nur Personen, deren Abschiebung seit mindestens i8 Monaten ausgesetzt und bei denen die unverschuldeten Abschiebungs-Hindernisse auf absehbare Zeit nicht überwunden werden können, bekommen eine Aufenthaltsgenehmigung.

"Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsmigration. Für Hochqualifizierte wird ein Daueraufenthalt vorgesehen. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind ebenfalls berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuführen", berichtet Sabine Beine weiter. Selbstständige erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis bei einer Investition von mindestens einer Million Euro und wenn mindestens zehn Arbeitsplätzen geschaffen werden. Studierende dürfen nach erfolgreichem Studienabschluss noch bis zu einem Jahr zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland bleiben. Der Anwerbestopp für Nicht- oder Geringqualifizierte bleibt allerdings bestehen, Das Gesetz regelt auch die Integration der Zuwanderer und der auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Ausländer. Es sollen günstige Bedingungen geschaffen und eine Eingliederung in die Gesellschaft, ermöglicht werden. Sprachkompetenz ist dafür eine Schlüsselqualifikation. Deshalb ist die Teilnahme an Sprachkursen in Zukunft Pflicht. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechnen. Die Änderungen im Aufenthaltsrecht tragen auch den geänderten europäischen Richtlinien Rechnung. Um die Freizügigkeit in der EU zu verwirklichen, wird die Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürgerinnen -und - Bürger abgeschafft. Zukünftig besteht nur noch die Meldepflicht.


la.redaktion@lippe-aktuell.de

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