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Neue Westfälische , 20.08.2004 :

Sexuelle Belästigung: Polizeischüler muss nach Urteil Uniform ablegen / Mindener Verwaltungsrichter entscheiden Rechtsstreit / Verhalten disqualifiziert Anwärter (21) für den Dienst als Ordnungshüter

Minden/Bielefeld (jwl). Wegen massiver sexueller Belästigung und Diskriminierung von Frauen muss jetzt wohl ein 21-jähriger Polizei-Anwärter seine Uniform endgültig an den Nagel hängen. Der Mann, der wegen seines Verhaltens aus dem Polizeidienst entlassen worden war, war vor das Mindener Verwaltungsgericht gezogen, klagte auf Wiedereinstellung. Das Land NRW hatte die Entlassung des Sauerländers im Jahr 2003 mit der fehlenden charakterlichen Eignung begründet.

Die Richter der 4. Kammer, die insgesamt acht Zeugen befragten, schlossen sich dieser Meinung an und wiesen die Klage ab. Die Entlassung ist zu Recht erfolgt, so die Kammer. Im Jahr 2000 hatte der Winterberger seine Ausbildung in Schloß Holte-Stukenbrock begonnen. Während dieser Zeit schikanierte er eine Kollegin aus seinem Zug mit sexuellen Anspielungen. Der Kläger, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung (Az.: 4 K 5586/03), habe seine Kollegin regelmäßig mit Fragen nach ihrem Sexualleben empfangen, obwohl sie sich dies wiederholt verbeten habe und sie dadurch erkennbar verletzt worden sei. Auch habe er sie mehrfach, insbesondere beim Sport, mit Kommentaren zu ihrem Äußeren beleidigt und zudem oft und öffentlich mit drastischen Worten die Ansicht vertreten, Frauen hätten bei der Polizei nichts zu suchen. Sie seien "zum Putzen da und müssten gefügig gemacht werden".

Sein diskriminierendes und beleidigendes Verhalten, so die Richter, habe der ehemalige Polizeimeister-Anwärter trotz eindringlicher Mahnungen seines Ausbildungsleiters nicht geändert. Der ehemalige Anwärter hatte die Vorwürfe bestritten. Sein Verhalten, so die Richter, disqualifiziere ihn als Polizeibeamten. Zuvor hatte die Kammer acht ehemalige Kollegen des Winterbergers über sein Verhalten in der Ausbildung befragt.


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