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Mindener Tageblatt ,
19.08.2004 :
Haftstrafe für Einbruch ohne Beute / Zwei Asylbewerber bezeichnen Unbekannten als Initiator
Minden/Rahden (by). Zusammen mit einem Unbekannten stiegen zwei Asylbewerber in ein Geschäft in Rahden ein. Sie wurden gefasst und jetzt verurteilt.
Die 34 und 36 Jahre alte Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien waren mit dem Fremden in der Nacht zum 4. April in ein Eisenwaren- und Haushaltswarengeschäft an der Weher Straße eingestiegen. Dabei lösten sie Alarm aus.
Die beiden Einbrecher wurden in Tatortnähe erwischt und festgenommen. Der Wert ihrer Beute war gleich Null. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahl in besonders schwerem Falle verurteilte jetzt das Mindener Schöffengericht beide zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe.
Der ältere Angeklagte, ein serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger, war nach eigenen Angaben Mitarbeiter des Geheimdienstes seiner Heimatlandes. Er bezeichnete den Unbekannten als Initiato.
Beide hatten sich am Abend zuvor in einer Spielhalle getroffen, wo sich der dritter Täter, ebenfalls ein serbisch-montenegrinischer Staatsanghöriger, dazu gesellte. Gegen 3 Uhr begab sich das Trio zum Geschäft. Der Unbekannte stieg über ein Flachdach in die erste Etage des Geschäftes ein, nachdem er ein Fenster aufgehebelt hatte. Seine Kumpanen folgten.
Es wurden Schreibtische und Schränke nach Wertsachen durchwühlt, bevor man sich an einen 500 Kilogramm schweren Tresor begab. Obwohl sie dabei Alarm auslösten, versuchten sie noch einige Minuten, den Safe zu knacken.
Bevor die Täter flüchteten, nahmen sie noch mindestens 20 Euro aus der Portokasse und Briefmarken für etwa 40 Euro. Die Briefmarken wurden später auf dem Dach gefunden. Das Bargeld blieb verschwunden, vermutlich nahm es der unbekannte Einbrecher an sich.
Nach Angaben des ehemaligen Geheimdienstlers schuldete er dem unbekannten Landsmann, den er nach eigenen Angaben aus Belgrad kannte und den er als äußerst brutal bezeichnete, 500 Euro. "Ich konnte nicht zahlen und hatte Angst, so zwang er mich mitzumachen."
Der 36-jährige Mittäter wollt sich zunächst, wie er angab, nicht beteiligen. Der Maurer sagte dann aber doch zu, weil er Geld benötigte.
Mit dem Strafmaß kam die Richter dem Antrag der Staatsanwältin nach. Bewährung kam für sie bei beiden nicht in Frage Die Angeklagten waren mehrfach vorbestraft.
Der Ex-Geheimdeinstler war zudem zweifacher Bewährungsversager. Vor zweieinhalb Jahren hatte er eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Fahren ohne gültige Lizenz erhalten. Die Bewährungszeit war, wie bei einer weiteren Bewährungsstrafe, noch nicht abgelaufen. Zurzeit sitzt der Mann in Haft.
Sein Kumpan war bereits vor fünf Jahren zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt worden. Ein Teil hatte der Maurer abgesessen, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. Seine Bewährungszeit war erst wenige Wochen vor der Tat abgelaufen.
Als abgelehnter Asylbewerber hatte er sein Flugticket bereits in der Tasche. Seine Heimreise wird der Mann verschieben müssen, zunächst dürfte er erneut zum Haftantritt geladen werden.
mt@mt-online.de
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