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Neue Westfälische ,
17.08.2004 :
Nazi-CD darf nicht verteilt werden / Beschluss des Amtsgerichts in Halle/Saale
Bielefeld/Gütersloh (jwl). Das Amtsgericht im ostdeutschen Halle hat mit einem Beschluss dafür gesorgt, dass die geplante Neonazi-Propaganda-Aktion, bei der 50.000 CDs mit rechtsradikaler Musik vor Schulen und Jugendeinrichtungen verteilt werden sollten, nicht stattfinden kann. Der Beschluss ermöglicht jetzt ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen der Polizei gegen die Verteilungsaktion.
Eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums in Düsseldorf bestätigte auf Anfrage, dass mit der Entscheidung des ostdeutschen Gerichts nun auch die Polizeibehörden in NRW eine Handhabe gegen die Verteilung der CD hätten. Das Verteilen der braunen Silberscheiben ist damit illegal, die Polizei kann die Tonträger beschlagnahmen.
Zu der Entscheidung des Gerichts, gegen die noch Rechtsmittel möglich sind, war es nach Informationen dieser Zeitung nach einer Durchsuchungsaktion bei einem der Initiatoren, dem aus Gütersloh stammenden Lutz W., gekommen.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften in NRW, Dortmund, Köln und Düsseldorf, hatten die CD zunächst geprüft. Danach, so ein Dortmunder Staatsanwalt, waren die vorliegenden Texte auf dem Tonträger strafrechtlich nicht zu beanstanden. Damit wäre die Verteilung in NRW erlaubt gewesen.
Dagegen war der Vertrieb in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt verboten. Bei der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ging es um den Paragrafen 90a des Strafgesetzbuches, der die Verunglimpfung des Staates unter Strafe stellt. In Ermittlerkreisen wurde wegen des nicht bundeseinheitlichen Vorgehens zunächst damit gerechnet, dass nach der Prüfung durch die heimischen Staatsanwaltschaften in NRW wesentlich mehr der rechtsradikalen Tonträger verteilt würden.
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