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Kreis Gütersloh , 12.11.2003 :

Innenminister gibt Kreis Gütersloh Recht

Bestätigt wurde jetzt der Kreis Gütersloh in seiner bisherigen Praxis bei der rechtmäßigen Ausweisung von Ausländern durch ein Schreiben aus Düsseldorf. Darin kommt der Innenminister zu dem Schluss, dass den Bediensteten der Ausländerbehörde wegen des tragischen Vorfalls der Selbsttötung im Juli kein Vorwurf zu machen ist. "Es bestand für mich nie ein Zweifel daran, dass meine Mitarbeiter rechtmäßig gehandelt haben. Sie versuchen stets, humane Lösungen zu finden", so Landrat Sven-Georg Adenauer.

"Und wir werden auch weiterhin rechtmäßige Ausweisungsverfügungen umsetzen. Wir lassen uns nicht unter Druck setzen", ergänzt Adenauer.

Auf Grund einer Eingabe von MdL Ursula Botte und MdL Jürgen Jentsch hatte sich der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Selbstverbrennung des türkischen Staatsangehörigen Hüseyin Dikec befasst. Dieser hatte sich am 31. Juli 2003 in den Räumen der Ausländerbehörde des Kreises mit Benzin übergossen und vor den Augen seiner Frau und deren fünf Kinder angezündet.

Am Nachmittag des 30. Juli war Hüseyin Dikec das negative Ergebnis seines Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eröffnet worden. Das Innenministerium geht nicht davon aus, dass dies der Auslöser für die Selbsttötungsabsicht des Türken gewesen sei. Insbesondere sehe es nicht, wie die Ausländerbehörde des Kreises diese Tragödie hätte verhindern können, so der Wortlaut des Antwortschreibens.

Auf die Frage, an den Minister, inwieweit Hüseyin Dikec über die Möglichkeiten einer späteren Wiedereinreise in die Bundesrepublik informiert war, antwortet dieser: "Nach dem allgemeinen Verständnis kann die Bundesrepublik Deutschland kein Interesse daran haben, dass straffällig gewordene Ausländer, die aufgrund ihres unbelehrbaren Verhaltens ausgewiesen werden mussten, möglichst schnell wieder hierher zurückkehren."

Die Ausweisungsverfügung war dem Türken an seinen Bevollmächtigten zugestellt worden. Dies hätte der 33-Jährige, der die Folgen seines strafbaren Handelns frühzeitig einschätzen konnte, allein durch ein straffreies Verhalten verhindern können.

Hüseyin Dikec war bereits seit 1999 vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Aufgrund diverser Straftaten, u.a. einer versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Tatsächlich wurde vereinbart, dass keine unmittelbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt werden, nachdem der 33-jährige Türke bei der Kreispolizeibehörde eine sich eventuell anbahnende Gefahrenlage angekündigt hatte. Daher wurde auch kein Ausreisegespräch mit Dikec geführt. Dessen Rechtsbeistand kündigte telefonisch an, dass eine Selbsttötung des Mandanten nicht auszuschließen sei. Infolgedessen wurde zum Schutz des türkischen Landsmannes und seiner Familie, aber auch zum Schutz der Belegschaft zwei Polizeibeamte angefordert, die sich in den Räumen der Ausländerbehörde in Bereitschaft hielten.


Sven.Adenauer@gt-net.de.

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