Neue Westfälische ,
13.11.2003 :
Tragödie war nicht vermeidbar / Innenminister gibt Kreis Gütersloh Recht
Kreis Gütersloh. Bestätigt wurde jetzt der Kreis in seiner bisherigen Praxis bei der Ausweisung von Ausländern durch ein Schreiben aus Düsseldorf. Darin kommt der Innenminister zu dem Schluss, dass den Bediensteten der Ausländerbehörde wegen des tragischen Vorfalls der Selbsttötung im Juli kein Vorwurf zu machen ist. "Es bestand für mich nie ein Zweifel daran, dass meine Mitarbeiter rechtmäßig gehandelt haben. Sie versuchen stets, humane Lösungen zu finden", so Landrat Sven-Georg Adenauer. "Wir werden auch weiterhin rechtmäßige Ausweisungsverfügungen umsetzen. Wir lassen uns nicht unter Druck setzen."
Aufgrund einer Eingabe der Landtagsabgeordneten Ursula Bolte und Jürgen Jentsch hatte sich der Innenminister des Landes mit der Selbstverbrennung des türkischen Staatsangehörigen Hüseyin Dikec befasst. Dieser hatte sich am 31. Juli in den Räumen der Ausländerbehörde des Kreises mit Benzin übergossen und vor den Augen seiner Frau und deren fünf Kinder angezündet.
Am Nachmittag des 30. Juli war Hüseyin Dikec das negative Ergebnis seines Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eröffnet worden. Das Innenministerium geht nicht davon aus, dass dies der Auslöser für die Selbsttötungsabsicht des Türken gewesen sei. Insbesondere sehe es nicht, wie die Ausländerbehörde des Kreises diese Tragödie hätte verhindern können.
Hüseyin Dikec war bereits seit 1999 zur Ausreise verpflichtet. Aufgrund diverser Straftaten, u.a. einer versuchten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Tatsächlich wurde vereinbart, dass keine unmittelbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durchgeführt werden, nachdem der 33-jährige Türke bei der Kreispolizeibehörde eine sich eventuell anbahnende Gefahrenlage angekündigt hatte. Daher wurde auch kein Ausreisegespräch mit Dikec geführt. Dessen Rechtsbeistand kündigte telefonisch an, dass eine Selbsttötung des Mandanten nicht auszuschließen sei. Infolgedessen wurden zwei Polizeibeamte angefordert, die sich in den Räumen der Ausländerbehörde in Bereitschaft hielten
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