Neue Westfälische ,
02.08.2004 :
Kommandant kämpft um Rehabilitierung / Beschwerde gegen Marine-Verfügung
Bremen/Blomberg (dpa/nw). Nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen des Todes von zwei Marinesoldaten, darunter der Blomberger Samuel Scheffelmeier, kämpft der Kommandant der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" um seine Rehabilitierung in der Bundeswehr. Er hat Beschwerde gegen eine Verfügung der Marine eingelegt, mit der die disziplinarischen Vorermittlungen gegen ihn eingestellt wurden.
Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass dem Fregattenkapitän in dem Schreiben fehlerhaftes Verhalten bescheinigt wird, weil er ein Rettungsboot nicht eingesetzt hat. Dies stelle ein Dienstvergehen dar. Dass dies ohne disziplinarrechtliche Konsequenzen bleiben soll, wurde unter anderem mit der ungewöhnlich langen Dauer des Strafverfahrens begründet.
Zwei Soldaten waren während eines Manövers beim Kentern eines Beibootes über Bord gegangen und ums Leben gekommen. Wolfgang Scheffelmeier, Vater des getöteten Samuel Scheffelmeier, glaubte nicht an ein Selbstverschulden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf eine Anklageerhebung verzichtet hatte, erzwang er ein Verfahren. Er bemängelte, dass das Motorrettungsboot nicht eingesetzt wurde. Damit habe der Kommandant den Tod der Soldaten verursacht.
Das Landgericht stellte das Strafverfahren gegen eine Geldauflage von 2.400 Euro ein. Es bescheinigte dem Kommandanten, er habe sich in einer nicht vollständig rekonstruierbaren Situation befunden. Gutachten zum Einsatz des Rettungsbootes ergäben ein widersprüchliches Bild. Der Anwalt des Fregattenkapitäns nannte den Vorwurf des fehlerhaften Verhaltens in der Verfügung des Befehlshabers der Flotte ein durchsichtiges Manöver, das vom mangelhaften Zustand der Rettungsmittel der Fregatte ablenken solle. Interne Vermerke belegten, dass diese Mängel bekannt seien.
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